Reise im Sommer Flecktarn

  • Hallo,

    Ich fahre im Sommer nach Rumänien mit meinem G,

    Die Route führt uns durch

    Österreich, Slowakei, Ungarn, Runänien.


    ich habe bis da hin auf jeden Fall ein BW Tarnmuster auf dem Mercedes G und taktische Zeichen drauf.
    ist es erlaubt, als Zivilist mit Tarnmuster, taktischen Zeichen und Militärfahrzeug durch diese Länder zu fahren? Hat jemand Erfahrung damit?


    Micha =)

  • Damit - wenn original BW Muster und Tarnkreis - verstösst Du zweifellos gegen das AWG (Aussenwirtschaftsgesetz)! Demnach ist das Verbri gen von FZ mit militärischen Eigenschaften ausserhalb der BRD strafbar. Da die militärischen Eigenschaften des Wolf genau die von Dir genannten Punkte sind, die ihn vom G unterscheiden, ist das eindeutig.


    Ob die Länder selbst noch was gegen Flecktarn usw gaben ist noch mal dahingestellt....z.T. ist auf alle Fälle das Tragen von Tarnuniformen verboten und wird mit satten Strafen geahndet....||


    Jens

  • Zur Beantwortung kann ich leider nicht viel beitragen, aber mich würde es nun doch interessieren ob ich in anderen Ländern Probleme bekommen könnte.

    Die angegebenen älteren Beiträge habe ich mir angesehen und viele Widersprüche gesehen.

    Ich selbst wohne ja in Frankreich und habe meinen Wolf auch hier zugelassen.

    Mit Flecktarn und funktionierendem Tarnlicht.

    Im Sommer will ich damit nach Griechenland , über Italien und mit der Fähre weiter.

    Hoffe,ich muss nicht im Hafen umkehren.8]

    Oder gar schon bei den alpinen Bergvölkern :/

    Jürgen

  • Jürgen, die Aussagen zum AWG beziehen sich auf in Deutschland stehende Fahrzeuge. Wenn Dein Wolf schon in Frankreich zugelassen ist hat der Vorbesitzer gegen das AWG verstossen...


    Wie das die Polizei in andeten Ländern sieht wird Dir nur ein Fachanwalt Aus den betreffenden Ländern sagen können. Aussagen von den Kameraden hier wie "ich war mit aufgeplanzen Bajonett und diesem und jenem im Land xx unterwegs und nix ist passiert" helfen keinem was. Denn nur weil man nicht erwischt wurde oder die Polizei keinen Bock hatte ist das noch keine valide rechtliche Aussage....C:


    Jens

  • Damit - wenn original BW Muster und Tarnkreis - verstösst Du zweifellos gegen das AWG (Aussenwirtschaftsgesetz)! Demnach ist das Verbri gen von FZ mit militärischen Eigenschaften ausserhalb der BRD strafbar. Da die militärischen Eigenschaften des Wolf genau die von Dir genannten Punkte sind, die ihn vom G unterscheiden, ist das eindeutig.


    Ob die Länder selbst noch was gegen Flecktarn usw gaben ist noch mal dahingestellt....z.T. ist auf alle Fälle das Tragen von Tarnuniformen verboten und wird mit satten Strafen geahndet....||


    Jens

    Das Aussenwirtschaftgesetz regelt aber nur den Handel mit militärischen und Dual Use Gütern ausserhalb der EU. Nicht aber die Urlaubsfahrt mit einem militärischen Gerät.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

  • Es geht da grundsätzlich um "die Verbringung". Hab das lang genug mit entsprechenden Stellen diskutiert.. Das die Urlaubsreise oder Ganken in Luxemburg keine Folgen hat kann man annehmen weil keiner Interesse hat es zu verfolgen. Da man die private Nutzung solcher Fahrzeuge beim schreiben der Regelungen nicht vorhergesehen hat gibts halt keine Ausnahme....


    Analoges gilt wenn man einem FmSammlerfreund im Ausland Flecktarnklamotten, Helme oder ABC Schutzmasken schickt....ist eigentlich verboten, aber....


    Jens

  • Ja. Aber das Verbringen nach dem Aussenwirtscvhaftrecht ist der Export. Un der findet ja nicht statt.


    Zitat

    Die Verbringung von Waren und Elektrizität oder die Übertragung von Software oder Technologie

    aus dem Inland (vorm. Wirtschaftsgebiet) ins Ausland (vorm. fremde Wirtschaftsgebiete) wird von § 2 III Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als Ausfuhr bezeichnet. Die Verbringung in umgekehrte Richtung als Einfuhr (§ 2 XI AWG). Während es sich bei der Ausfuhr um Exporte aus Deutschland in Drittländer außerhalb der EU handelt (Extra-EU-Handel), ist die Verbringung der Export in andere Mitgliedsstaaten der EU (Intra-EU-Handel). Die Verbringung ist legal definiert in (§ 2 XXI AWG).

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

  • Moin

    gesetztlich mag das eine Grauzone sein, ansonsten aber kein Problem so lande du nicht nach Afrika fährst.

    Bin jetzt seit 5 Jahren mit KAT 5to jedes Jahr durch Frankreich und Spanien siehe da kein problem.

    Vorteil des ganzen wirste geblitz , kommt nix da jeder meint das wäre das einheimische Militär.:H:

    Viel Spass noch

    Dirk

  • Jap aber du fährst Richtung Westen,

    Ich nach Osten.. da gehen die Uhren nochmal anders..:rolleyes:


    ich habe jetzt viele Beitge gelesen, aber klüger bin ich nicht.

    ...wie auch schon mit dem Lenkstockschalter, werde ich mich nochmals als Pionier anbieten und das ganze mit meiner Frau und den Kindern durchziehen. :daumenhoch:

  • Absolut unproblematisch.

    War so mit meinen Wolf schon an der Ukrainischen Grenze in Rumänien.

    Hat keine Grenzstation interessiert, nicht mal die Patrouillie an der Grenze zur Ukraine.

    Einfach hinfahren, die denken bestimmt die Deutschen greifen mit einem Fz an...;-)

  • Frage, du siehst problemen damit im zukumft? warum nicht einfach zb die tactische zeichen abkleben, im filierungsgescheft sind einfach darfur folien zu bekommen die sich auch weder leicht abzogen lassen.

    nur ein kleines idee?

    Gruss, Bart


    das Duitsch ist nicht meine muttersprache bitte veruntschuldig vur meine fehler. :bier:

  • Frage, du siehst problemen damit im zukumft? warum nicht einfach zb die tactische zeichen abkleben, im filierungsgescheft sind einfach darfur folien zu bekommen die sich auch weder leicht abzogen lassen.

    nur ein kleines idee?

    ja daran habe ich auch schon gedacht.. hmmm

  • Hallo zusammen!


    Ich werde nun in 4 Wochen meine Reise nach Rumänien antreten.

    Es handelt sich um die Stecke Deutschland, Österreich, Ungarn, Rumänien.


    Mein G ist mittlerweile komplett fertig, hat noch alle Öle und Filter neu bekommen,

    das Reserverad ist auf dem Dach montiert, 20 L Wasserkanister an Bord, 20L Diesel auf

    dem Dach. Ich bin auf die Grenzkontrollen gespannt, vor allem jetzt in der Coronazeit. :bier:

  • Zu Fahrten nach Ungarn und Rumänien kann ich nichts sagen.


    Aber zu einer Fahrt mit einem ex-Militärauto von Deutschland nach Dänemark kann ich etwas sagen:


    Mit dem Land-Rover Lightweight bin ich vor ein paar Jahren schon über die Grenze von Deutschland nach Dänemark und auch wieder zurück gefahren.

    Der Land-Rover war für die Fahrt (zu einem Treffen des Dänischen Land-Rover-Clubs) voll ausgerüstet: Er hat alle taktischen Zeichen der Niederländischen Landmacht, den Tarnlichtkreis, das NATO-Leitkreuz, Spaten und Axt, Kolonnenflagge an der Stoßstange, Funkantenne, niederländische Flagge an der Funkantenne, Tarnnetz usw.


    Bei der Fahrt über die Grenze und auch in Dänemark gab es keine Probleme.


    Allerdings gab es damals auch keine Grenzkontrollen. Es standen nicht mal Polizisten an den Grenzen zum Beobachten des Verkehrs.


    Viele Grüße


    Nordlicht

  • Ich habe schon viele Militärfahrzeuge in voller Pracht in Rumänien gesehen. Sogar in Kolonne. Keine Probleme. Nur mit eine anderen Landesflagge am Funk mögen sie nicht so gerne. Da sind sie ein bischen eitel.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

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