"Windschutzscheibe, Kanister und Reserverad aussen" in den Papieren.....

  • Hallo zusammen,


    irgendwie nerven mich diese total unnötigen Eintragungen, hier steht was von:

    - Windschutzscheibe aufgstellt und verriegelt

    - Reserverad montiert und abgedeckt

    - Wenn Behälter an Fahrzeug, Heck abgedeckt und nicht mit Kraftstoff gefüllt


    Soweit ich das verstanden habe, sind as Übernahme aus den Bundeswehr-Dokumenten, wenn die Fahrzeuge auf Strassen gemäss der StVo unterwegs WAREN.


    Gibt es Wolf-Fahrer, die diese Eintaggungen NICHT haben ? Dann würde ich mich sehr per PN oder Mail über eine Kopie Eures Fahrzeugsscheins(Zulassungsbescheinigung I freuen, um vielleicht bei der nächste TÜV Runde das aus meinen Papieren austragen zu lassen, damit ich hier wieder nur mit einem Blatt rumlaufe....


    Danke für Eure Hilfe !

  • Guter Einwand. Mir geht das überflüssige 2. Blatt des Fahrzeugscheins auch auf die Nerven.
    mein Reservekanister ist meistens voll. Sonst wäre es ja keine Reserve. Fahre ich dann ohne Betriebserlaubnis?

    Ist der Kunststoffeinsatz mit dem Mercedesstern auf der Reservefelge nicht schon Abdeckung genug?

    Wo liegt denn überhaupt das Problem, wenn man mit heruntergeklappter Frontscheibe fährt?

    Vielleicht weiß hier jemand das zu erklären.


    Beste Grüße

    Gunnar

  • Das mit Frontscheibe ist in der StvZo begründet,

    wo nach der der Fahrzeugführer geschützt sein soll.

    Ob da jetzt eine Schutzbrille ausreichend ist weiß ich nicht.

    Fliegt dir bei abgeklappter Scheibe eine Taube ins Gesicht und fährst einen über den Haufen, trägst du die Verantwortung, da der Unfall ohne dein Zuwider handeln erst gar nicht entstanden wäre.

    Selbiges mit dem Kanister.

    Bei meinem CJ hat ein TÜV die Orginal Haubenhalter kritisiert,da diese Haken Verletzungen hervorrufen können, die durch andere Bauformen vermeidbar wären. In diesem Zusammenhang hat er mir das auch mit der Scheibe und Kanister erläutert.

    Für mich Klingt das irgendwie logisch.

  • Ich habe mir mal ein paar Gedanken zu den Aussagen von tante Ute gemacht

    Das mit Frontscheibe ist in der StvZo begründet,

    Das wusste ich gar nicht. Es wäre schön, wenn die StvZo hier auch zitiert würde. In welchem paragraphen steht das?

    Fliegt dir bei abgeklappter Scheibe eine Taube ins Gesicht und fährst einen über den Haufen, trägst du die Verantwortung, da der Unfall ohne dein Zuwider handeln erst gar nicht entstanden wäre.

    Da muss ich doch gleich an Motorräder denken (z.B. Suzuki Hayabusa, 299Km/h), Harley, oder BMW-Gespann). Oder an Trikes, oder Quads, oder Traktoren (mit 2 Anhängern). Wie sieht es da aus?

    Selbiges mit dem Kanister.

    Die Erklärung ("Selbiges") zur abgeklappten Scheibe / Taube / Haufen kann man auf den Kanister ja wohl nicht anwenden.

    Wie man jemanden über den Haufen fahren soll, nur weil am Heck ein Kanister voll / nicht abgedeckt ist, wird hier nicht verständlich.

    Bei meinem CJ hat ein TÜV die Orginal Haubenhalter kritisiert,da diese Haken Verletzungen hervorrufen können, die durch andere Bauformen vermeidbar wären

    Hierbei hätte der TÜV auch eventuelle hervorstehende Teile an der Unterseite des Fahrzeugs kritisieren müssen. Bei einem Unfall könnte ein Mensch unter das Fahrzeug kommen und sich an Blattfeden, Achsteilen, Querträgern, u.s.w. schwer verletzen, was mit einem VW Golf mit verkleidetem Unterboden nicht passiert wäre.

    In diesem Zusammenhang hat er mir das auch mit der Scheibe und Kanister erläutert.

    In diesem Zusammenhang hat er vor Allem seiner Phantasie freien Lauf gelassen. Diese Beispiele sind an den Haaren herbeigezogen.

    Hätte, wäre, könnte: Na klar ist in der Theorie alles möglich, nur müsste man bei Zugrundelegung aller möglichen Gefahren den Bürgern alles verbieten.

    Wo kommen wir da hin?

    Wenn man Haubenhalter beim CJ5 verbietet, muss man auch Handbremshebel bei Fahrräder verbieten, denn diese sind genau auf der Höhe der Augen von kleinen Kindern.

    Für mich Klingt das irgendwie logisch.

    Für mich nicht.

  • Ich habe ja mal angefangen, die Threads hier von hinten zu lesen, da kommt man an sowas vorbei:

    darf man mit abgeklappter Frontscheibe fahren


    Mir geht es darum, unnötige und bei anderen Mercedes G mit klappbareer Scheibe und Militärhistorie nicht vorhandene Einschränkungen loszuwerden. genau deshalb bin ich an Fahrzeugscheinkopien, Fotos etc. sehr interessiert, die bei einer AUStragung/Löschung hilfreich sind.


    Natürlich liegt das immer im Ermessen des einzelnen Prüfers etc., genau deshalb ist überzeugende Literatur hilfreich.


    Danke für Pns, ich schicke meine Telefonnummer oder Mailadresse per PN und revanchiere mich gerne

  • Eigentlich ganz einfach .

    Du fährst verbotener Weise ohne Scheibe Trägst du die Verantwortung.

    Dein Voller Ausenkanister läuft aus oder fängt beim Unfall Feuer ,bist du dafür verantwortlich.

    Du fährst im Winter mit Sommerreifen......

    Zumindest ein Grund für die Versicherung sich zu Streuben .

    Paragraph kann ich dir nicht sagen,weil es auf meine Fahrzeuge nicht zutrifft.

    Wollte nur aufzählen was für Folgen entstehen können wenn man etwas auf die leichte Schulter nimmt.

  • Kann man in der StvO nachlesen und das dann passend interpretieren.

    https://www.stvo.de/strassenve…4-21-personenbefoerderung fortfolgende

    Was jetzt die Personenbefürderung mit Windschutzscheibe/Kanister etc. zu tun hat, erschliesst sich mir nicht....

    ...und verbotenerweise OHNE Scheibe will ich gar nicht fahren. Das mit dem brennenden Kanister kann auch bei einem Unfall und einem Kanister im Kofferraum passieren, bei Benzin übrigens deutlich schneller als bei Diesel. Und auch tausende von Geländewagen fahren ohne Abdeckung des hinteren oder vorne auf der Motorhaube montierten Reserverad herum


    Bei mir ist bsp auch als Eintragung für ein zweizeiliges Nummernschild drin, bei Euch auch ??? Ich glaube, da kann einiges raus bei meinen Papieren.

  • Altes Thema WSS, in der StvO/StvZO Ist lediglich beschrieben WIE eine WSS beschaffen sein muß.


    Es steht nirgends etwas das überhaupt eine WSS vorhanden sein muß.


    Siehe Diverse Neufahrzeuge welche ab Werk keine WSS verbaut haben.


    Zum Thema Kanister, hat schon einmal jemand einen Eintrag bei einem Unimog, MAN oder sonstigen LKW gesehen der das mitführen von Kanistern AUSSEN am Fahrzeug verbietet???


    Gut, die sitzen nicht am Heck, aber im seitlichen Unterfahrbereich !

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Wie gesagt, die Diskussionen will ich gar nicht anfangen, denn ich habe dazu eine klare belegbare Meinung, gebildet unter anderem durch diverse Beiträge in diesem Forum (anderen scheinen zu faul, diese zu lesen), mir geht es wirklich NUR um Mercedes G/Puch G Fahrzeugscheine, die NICHT folgende Eintragungen haben, die wohl teilweise direkt aus der Bundeswehr-Betriebsvorschrift kopiert wurde und mir nicht immer sinnvoll erscheinen:

    - Auflage: Windschutzscheibe aufgestellt und verriegelt (Klar, warum sollte ich sie nicht verriegeln, wenn sie aufgestellt ist ?)

    - Reserverad montiert und abgedeckt (Darf ich also nicht ohne Reserverad fahren ?)

    - Amtliches Kennzeichen hinten zweizeilig (Ist wohl ein echter Standard in der Kennzeichendefinition und hier wohl überflüssig)

    - Tarnlichtschalter auf Tagbereich gestellt (Wie sonst sollte man Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht einstellen können ?

    - Wenn Behälter am Fahrzeugheck, "dann" abgedeeckt und nicht mit Kraftstoff befüllt (Wenn sie einen Reservekanister haben, dürfen Sie ihn nicht nutzen ?)


    Halte ich alle für unnötig und freue mich deshalb über weitere Unterstützung, danke schon mal an U437;)

    Der hat mir schon super weiterholfen und keine Unwahrheiten verbreitet.


  • Natürlich liegt das immer im Ermessen des einzelnen Prüfers etc., genau deshalb ist überzeugende Literatur hilfreich.

    Das mit dem Ermessen ist auch so eine Sache: Viele Leute verwechseln "Ermessen" mit "Nach persönlichem Geschmack des Prüfers".

    Viele Vorschriften, nicht nur Fahrzeuge betreffend, sind recht allgemein gehalten, und nicht jedes Detail ist genau festgelegt. Die Behörde hat hier nach "billigem Ermessen" zu entscheiden.

    Es gibt in der Juristerei ganze Abhandlungen zum Thema Ermessen, denn oft sind Betroffene mit Entscheidungen nicht einverstanden, wenn diese, dem Gesetz nach, anders hätten getroffen werden können oder müssen.

    Entscheidungen müssen stets im Rahmen der Vorschriften, und Ermessensfehlerfrei dem Zweck der Vorschrift entsprechend getroffen werden.

    Entscheider sind nicht befugt, selbst erfundene Regeln anzuwenden, selbst dann nicht, wenn Diese eine Verbesserung gegenüber der Vorschrift wären.

  • Also in meinen bisherigen Fällen, ob bei italienischen Motorradklassikern der 70er, japanischen Motorradklassikern der 60er oder eben jetzt dem Wolf geht es mir persönlich um legalen Betrieb im Rahmen der StVO nach Ermessen der Sachkündigen Ptüfer, die wohl nicht umsonst Dipl.Ings oder Ähnliches sind ,..........


    ...da stören mich unnötige Eintragungen wie in den genannte Beispielen.

  • Einfach ist das offenbar überhaupt nicht.

    Es geht hier darum, ob der TÜV hier eigenmächtig, und somit rechtswidrig, Auflagen in die Fahrzeugpapiere eingetragen hat.

    Dies gilt es herauszufinden.

    Es geht nicht darum, ob diese Auflagen sinnvoll sind, ob man sie vernünftig findet, oder Ähnliches.

    Es geht auch nicht um fiktive Szenarien, was alles passieren könnte, wenn dir eine Taube ins Gesicht fliegt, zufällig jemand am Strassenrand läuft, und Du ausgerechnet in seine Richtung das Lenkrad verreisst.

    Denn eine Taube könnte ja auch durch das geöffnete Seitenfenster fliegen. Was hätte da die Windschutzscheibe genützt?

    Es geht nur, und ausschliesslich, um die Rechtmäßigkeit der Eintragung, und wie man die wieder weg bekommt, falls rechtswidrig.


    Ich verstehe auch nicht was das soll, jemandem schmackhaft machen zu wollen, doch auf sein Recht zu verzichten, nach dem Motto "Ist doch besser so".

    Es gibt viel zu viele Beamte, die sich aufführen wie die Gutsherren. Wenn man immer nachgibt, darf man bald gar nichts mehr.

    Am Ende schädigst Du dich damit doch selber.


    Die ganzen Beispiele, was alles theoretisch passieren KÖNNTE, wenn Dieses oder Jenes passieren WÜRDE, haben mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

    Wenn man nicht beim Thema bleibt, kommt man zu keinem Schluss.

    Du fährst verbotener Weise ohne Scheibe Trägst du die Verantwortung.

    Niemand hat davon geredet verbotenerweise ohne Scheibe zu fahren, und das ist tatsächlich verboten. Laut §30 StVzO müssen PKW mit einer Scheibe ausgerüstet sein.

    Und dazu auch mit einer Heizung und Scheibenwischern.

    Das ist aber auch schon Alles.

    Es steht nicht in der Vorschrift, dass man Die auch ständig benutzen muss. Weder die Heizung, noch die Scheibenwischer. Warum sollte man die Scheibe ständig hochgeklappt haben? Vorhanden müssen diese Bauteile sein. Nur Das steht in §30 StvZO.

    Möglicherweise steht das aber in einer anderen Vorschrift. Falls das so ist, würde ich es gerne erfahren.


    So, die Zitierfunktion funktioniert nicht mehr, darum: Pause

  • Also ich kann zu dem ganzen Thema auch meine Meinung hier erlaeutern:


    mich stoert es absolut nicht wie viel Seiten meine Zulassung hat. Wegen mir 5 Seiten.


    Zum Thema abgeklappte Frontscheibe, also ich fahre schon seit 40 Jahren mit abgeklappten Scheiben bei allen moeglich Mil-Fahrzeugen. Mich hat noch nie jemand darauf angesprochen. Und ich kenne niemanden in Szene der damit schon mal in Konflikt geraten ist. Also ist es mir egal.


    Zum Thema Kanister am Fahrzeug leer oder voll. Wenn ich genug Geld habe ist auch der Kanister voll, und be manchen Fahrzuegen von mir nicht nur einer. Auch da habe ich noch nie Probleme gehabt. Also, ist mir auch egal.


    Und jetzt zur Abdeckung des Reserve Rades, ja, das ist mir gleich 3 mal egal, so ein Mist habe ich noch nie gehoert. Ich denke wir lesen zuviel, scheinbar mehr als die Polizei (erlaubt).


    Also im DSDS Jargon . Viermal egal :daumenrunter:

    Gruss aus dem Saarland
    Rudi

    -
    Auf http://www.oliv6014.de gibt es auch einen Kalender mit Terminen rund um unser Hobby.

    und eine Datenbank zum Thema Hersteller-Kuerzel der Bundeswehr

  • Moin,

    bei der 235/85-16 interessiert es die meisten einen Scheißdreck was vom Hersteller der Reifen/des Fahrzeugs erlaubt ist. Warum nun dieser „Hermann“ um Fahrzeugteile die je nach Wetterlage und Vorlieben eingesetzt werden?

    Ist das einfach Langeweile im Winter oder wollt ihr in den Arm genommen werden von Experten die nicht bei den Prüforganisationen arbeiten?

    Ich kann da leider nur mit dem Kopf schütteln und empfehlen mit den Entscheidungsträgern der Eintragungen in die Papiere darüber zu diskutieren.


    Viel Erfolg!

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

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