Hallo
Kann mir jemand weiter helfen ich möchte gerne einen M116 a3 Anhänger neu zulassen was muss man beachten
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Mfg Klaus :thumbsup:
Hallo
Kann mir jemand weiter helfen ich möchte gerne einen M116 a3 Anhänger neu zulassen was muss man beachten
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Mfg Klaus :thumbsup:
Was meinst Du mit "neu zulassen"?
War der Anhänger in Deutschland schon einmal zugelassen?
Welche Farzeugunterlagen hast Du zum Anhänger?
das fahrzeeugbrief musst doch ein deutsche sein oder darf das auch ein niederlandisches sein?
Der Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis!
Wenn Du in Deutschland ein Fahrzeug aus den Niederlanden zulassen möchtest, bekommst Du unter Vorlage der NL Papiere einen deutschen Fahrzeugbrief !
Mit dem musst Du dann erst zum TÜV mit dem Fahrzeug und einem Datenblatt!
Nach bestandenem Tüv wieder zur Zulassungsstelle und dann zulassen...
Darüber gibt jede KFZ Zulassungsstelle im Internet ausführliche Anleitungen!
Gruß
Martin
Der Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis!
Das stimmt so nicht.
Der Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag.
Man könnte ein Fahrzeug auch auf eine andere Person zulassen, dann steht die in der Zulassungsbescheidnigung.
Aber in der Tat würde ich da Deine Zulassungsstelle und den TÜV ansprechen, wie das am Besten läuft.
Originalpapiere erleichtern das ganz erheblich.
Selbst wenn nichts vorliegt, sollte es Möglichkeiten der Zulassung geben.
Alles anzeigenDer Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis!
Das stimmt so nicht.
Der Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag.
Man könnte ein Fahrzeug auch auf eine andere Person zulassen, dann steht die in der Zulassungsbescheidnigung.
...
Der Eigentum und der Besitz sind 2 verschiedene Dinge.
Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Herr der Dinge und kann, unabhängig vom Namen, der im Brief steht, über das KFZ verfügen.
Also auch an- und ummelden.
Ein Kaufvertrag war in meiner Zulassungsstelle immer uninteressant.
So kenne ich das auch. Wer den Brief hat, der hat das Fahrzueg in seiner Gewalt. Deshalb hat auch die Leasing meinen Brief vom Firmenwagen und nicht ich. Der Kaufvertrag interessiert hier nicht.
Meine englischen Zulassungspapiere haben den TÜV (Nord) beim M561 nicht interessiert. Die wollten vorrangig ein Datenblatt.
Ich bin kein Jurist, aber ich habe das so verstanden, dass der, der im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) verzeichnet ist, der Halter, also der "Besitzer" ist, der die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Eigentümer ist der, der für das Fahrzeug bezahlt hat, also in der Regel einen Kaufvertrag hat, der ihn als Eigentümer ausweist.
Das ist tatsächlich der Zulassungsstelle egal.
Wenn man z.B. das Fahrzeug geleast oder finanziert hat, steht trotzdem der Name des Halters in den Papieren. Als Sicherheit wird der Brief von der finanzierenden Bank oder der Leasingfirma verwahrt, um unerlaubte Verkäufe und Änderugen zu unterbinden.
In vielen Fällen sind aber Eigentümer, Halter und Besitzer identisch. Das dürfte so bei der Mehrzahl unserer alten Schätzchen der Fall sein.
"Besitzer" ist derjenige (oder diejenige) der das Auto "unterm Arsch" hat, sprich es gerade nutzt auch wenn es ihm gar nicht gehört. "Eigentümer" hingegen ist die Person der das Fahrzeug tatsächlich gehört, egal ob es von dieser Person auch genutzt wird.
Der Zulassungsstelle ist es nach meiner Erfahrung völlig egal wer Besitzer und wer Eigentümer ist. Es zählt der Name auf den das KFZ angemeldet wird. Das kann auch einer sein der weder Eigentümer noch Besitzer ist. Beispiel: Mäxchen Müller fährt einen VW Käfer. Er ist damit der Besitzer des Fahrzeugs. Gekauft hat ihn aber sein Vater, Karl Müller. Der ist damit gemäß Kaufvertrag Eigentümer des Fahrzeugs. Angemeldet ist der Käfer aber auf Mäxchens Mutter Elfriede Müller. Die ist also die Verantwortliche wenn es um Bußgelder und Steuern etc. geht, ist aber weder Besitzerin noch Eigentümerin des Fahrzeugs.
Ist doch ganz einfach, oder?
@ Til
Ich verstehe den Gedankengang, dem übrigens Viele erliegen.
De facto ist es folgendermassen:
Eigentümer ist, wer bezahlt hat.
Halter ist, wer in den Papieren steht, und
Besitzer ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat.
Hier also, wer den Brief, nicht den Schein, in den Händen hält, kann das Fahrzeug verkaufen. Deshalb will die Bank den Brief als Sicherheit haben.
jetzt wird's spitzfindig.
Ist in deinem Beispiel nicht Elfriede M. die Besitzerin und hat dem Mäxchen den Käfer nur zur Nutzung überlassen?
Damit ist er aber noch nicht Besitzer.
Oder?
Nein, Elfriede ist sozusagen gar nichts. Besitzer einer Sache ist immer derjenige der diese Sache gerade nutzt. So bist du als Mieter zwar Besitzer deiner Wohnung, aber nicht Eigentümer. So ist es auch beim Auto. Mäxchen nutzt den Käfer, daher ist er der Besitzer. Seine Mutter ist - wie Opa es ja schrieb - die Halterin, aber weder Eigentümerin noch Besitzerin. Für die Zulassungsstelle ist der Halter eines Fahrzeugs wichtig, da von dem Halter Steuern, Bußgelder und Versicherung zu zahlen sind. Dass sowas "hausintern" natürlich oft anders geregelt ist (bei mir war es lange Jahre so) ist der Zulassungsstelle egal. Wird der Besitzer geblitzt bekommt der Halter Post und der Eigentümer womöglich nichts davon mit.
Bei meinem ersten Auto war es fast genauso wie oben beschrieben, nur dass es kein Käfer sondern ein Golf war und wir nicht Müller heißen. Ich habe mich damals lange damit beschäftigt wie die günstigste Möglichkeit wäre den Golf zu nutzen. Muttern hat ihn gekauft, Vatern hat ihn auf seinen Namen angemeldet und ich habe ihn gefahren. Irgendwann hat meine Mutter mir dann den Golf verkauft, somit war ich Eigentümer und Besitzer, aber weiterhin nicht Halter.
Wenn jemand mit seinem Hintern auf dem Bürostuhl vom Chef sitzt, dann ist er in dem Moment auch der Besitzer (und Besetzter) des Stuhls, auch wenn es dem Chef vielleicht nicht passt...
datt is mir zu kompliziert,
da bin ich dann doch lieber Besitzer, Eigentümer und Halter in Personalunion.
Bei den alten Papieren stand immer drauf "Dies ist kein Eigentumsnachweis".
oha
Das artet hier ja aus!
Die Frage war doch ursprünglich nur, was man zum Zulassen eines ausländischen Anhängers in Deutschland benötigt...
Aber interessanta Sichtweisen was Besitz und Eigentum angeht!
Der gute alte "Fahrzeugbrief" ist der Eigentumsnachweis!
Egal wer da drin steht, wer das stück Papier hat, dem gehört das Fahrzeug
Sind für den Fragesteller denn jetzt alle Fragen beantwortet?
LG
Martin
Der gute alte "Fahrzeugbrief" ist der Eigentumsnachweis!
Egal wer da drin steht, wer das stück Papier hat, dem gehört das Fahrzeug
Auch nicht richtig.
Wenn Dir bei einem Einbruch der Brief oder ZulBesch 2 gestohlen wird, wird der Einbrecher nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Er ist dann vielleicht "Besitzer" des Papiers, das aber natürlich nicht legal...
Aber wir sollten diese Grundsatzdiskussion nun wirklich beenden und zum Thema zurückkehren.
Das Thema wurde am 27.06.2021 erstellt - der Anhänger ist bestimmt schon weiterverkauft ...
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