grösse amtl. kennzeichen

  • hi leute


    als ich meine Hercules vor 4 jahren zuliess,gaben die mir ein kuchenblech als kennzeichen,was optisch in meinen augen ein störfaktor ist.


    nun hab ich gesehen,das ältere moppeds mit diesem kleinen kennzeichen unterwegs sind.


    Tussi von der zulassung meinte: geht nur wenn nicht schneller als 80.


    gibt es da eine richtlinie,auf die mann sich berufen kann,oder bin ich mal wieder der wilkür ausgeliefert.


    gr.nobi


    der der lieber ein Y im kennzeichen hätte.

  • Da bist du der Willkür des Zulassungstellenleiters ausgeliefert. ;(


    Das mit bis Tempo 80 stimmt so aber nicht !!


    Es liegt im Ermessensbereich der Zulassungstelle ein kleines Nummernschild auszugeben, wenn die Beleuchtung des Kennzeichens bauartbedingt nicht ausreichend für ein großes Schild ist.


    Damit hab ich meine (alten) Motorräder immer mit den kleinen Schildern angemeldet bekommen.


    Und immer schön "bitte, bitte" machen, es liegt wie gesagt im Ermessensbereich, d.h. da kann sich jemand so richtig wichtig fühlen.


    Viel Erfolg
    der
    Benzschrauber

  • So kenne ich das auch:


    Die Beleuchtung des Kennzeichens ist maßgebend.


    Bei der R75 musste der Gummersbacher TÜV aber dem Straßenverkehrsamt schriftlich bestätigen, daß die Kennzeichenbeleuchtung im Originalzustand (Austrittsbreite, Winkel der Abstrahlung, Lichtstärke der 6V-Glühbirne) für Kennzeichen kleinerer Bauart ausgelegt ist und ein normal großes Kuchenblech nicht ausleuchten kann. Damit gings dann. Der TÜV-Mensch schüttelte darüber aber auch den Kopf, weil er bis dahin der Auffassung war, bis zu einem bestimmten 50er-Jahre-Baujahr generell ein Anrecht auf ein kleines Kennzeichen zu haben. Die Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt hatte extra ihren Dienststellenleiter geholt um mir die "neue Regelung" zu erklären. Das war 1997. Warum sollte es heute einfacher sein ? :|


    Also ggf. mal beim TÜV nachfragen ob die helfen können oder wollen.


    Schöne Grüße aus Dortmund


    freddy

  • Zitat

    Original von tante Ute


    Tussi von der zulassung meinte:



    Zitat

    Original von freddy


    Die Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt hatte extra ihren Dienststellenleiter geholt um mir die "neue Regelung" zu erklären.


    Das deckt sich mich meiner Erfahrung, wonach die holde Weiblichkeit den Ärger macht. :rolleyes: Wie im richtigen Leben. :D Wenn dann die Männers zu Hilfe gerufen werden, klappt es meist besser. :]


    Ob der Grund ein Machtdefizit, Östrogenüberschuß oder schlicht technische Ahnungslosigkeit ist ? Keine Ahnung.


    Fakt ist normalerweise, daß Oldtimer ab ca. Baujahr 50, Amiautos, Kleinkrafträder und alle Harleys ohne Probleme das kleine Nummerschild erhalten.


    Aber aus mir unbekannten Gründen wird es immer schwieriger, das durchzusetzen. :|


    Wenn ich dann sehe, daß die Franzmänner ein Motorradnummernschild von knapp 12 x 6 cm haben und das keinerlei Problem ist .... X(


    Bestätigenderweise, Wigbold

    Rengtengteng !


    + Mitglied der Mungahilfe +


    Trenne Dich nie von Deinen Illussionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst Du weiter existieren, aber Du hast aufgehört zu leben.
    Mark Twain

  • danke für eure erfahrungen.


    bei uns auf der zulassung sitzen nur hormongesteuerte homo sapiens rum, was bei 08/15 fzg ja auch kein problem darstellt.


    Aber wehe man kommt mit was,was nicht der alltäglichen norm entspricht,dann geht los.


    hatte bis weilen nur ärger mit meinen mil fzg.
    als ich meinen G(zivil) zugelassen hab,beschwerte sich die holde über den vielen schreibkram.(hab 2 vollgeschriebene FZG scheine)


    naja so ist halt das leben .


    gr.nobi


    PS werde wohl unter die sportbootfahrer gehen. keine steuern ,keine versicherungsplicht,kein tüv und nur 15€ fürs anmelden.

  • Ich kannte das bisher nur so, dass bei Krädern die magische Grenze bei 1957 lag. Bis zu dem Baujahr kann (konnte?) man kleine Kennzeichen bekommen und musste weder Blinker noch Rückspiegel montiert haben. Ob das jedoch immernoch so ist... ?( Wenn man Freddys Bericht liest, scheint sich da wohl evtl. was geändert zu haben.


    Viele Grüße,
    René.

  • Meiner einer hat mal vor einigen Jahren eine DKW RT 200 oH erstanden, B.J. 1952.
    Das Ding stand 11 Jahre in einem Schaufenster eines Autohauses. Dies bedeutet Vollabnahme beim TÜV!


    Das Krad hatte weder Blinker, Bremslicht, noch ne Hinterradfederung.
    Beim Anblick des hinteren Kotflügels, meinte der TÜV-Prüfer nur:
    "Da brauchen wir ein kleines Nummernschild, das große streift sonst am Boden :D "


    Es ward eingetragen und von der Zulassungsstelle klaglos akzeptiert.


    Also marschier zum TÜV und mach denen klar, daß ein Kuchenblech wenig Sinn macht, dann kriegst auch was kleineres eingetragen ;)


    Grüße


    Jens64

  • Alle anzeigen!!!


    Die verbuerokrateten Amtsstubenxxxxx meinen wohl dass sie sich alles rausnehmen koennen, was!


    Wenn das kleine Kennzeichnen eingetragen ist, muss das auch ausgegeben werden.
    Aehnliches kenne ich aus der Tuningszene.
    Da gibt es ja fuer diverse Fahrzeuge US-Stosstangen mit kleiner Kennzeichenmulde.
    Dort passen nur Engschriftkennzeichen rein (also der Amilook).
    Wenn die Stosstange eingetragen ist, sieht man im Brief auch einen Vermerk auf das Engschriftkennzeichen.
    Das bekommt man dann zumindest in SU anstandslos zugeteilt.

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