Besteuerung VW-Doka 247 Diesel

  • Hallo Jungs


    Ich hab ne brennende Frage:


    Ich spiele mit dem Gedanken, mir ne ex BW VW-Doka zuzulegen.
    Zulassungstechnisch ein LKW. Aber wie siehts mit der Steuer aus?
    Der Verkäufer sagt LKW unter 2,8 to, der VW-Händler sagt "momentan...,...wissmer auch nicht genau..., das Finanzamt sagt PKW weil ein LKW nicht 5 Passagiere befördern kann; konnte mir aber keine Quellen zum genauer informieren geben.


    Wer kann mir sagen, wo ich Infos finde, wie die Sache bei ihm selber aussieht, oder wenn PKW-Steuer, was der Spaß dann kostet.


    Danke und Gruß vom Tankred

  • Hallo Tankred,


    der Typ vom Finanzamt hat leider Recht X( .
    Mit Wirkung ab 01.05.05 hat sich die Besteuerung von Fahrzeugen bis 2,8to geändert!
    Dies betrifft insbesondere Geländewagen, Kleinlaster, Pickups und Lieferwagen.
    Fahrzeuge, die bauartbedingt "bevorzugt zum Personentransport" dienen, können nicht mehr als LKW zugelassen werden.
    Somit ist ein 247er DOKA fortan ein PKW!


    Da es sich vermutlich um einen nicht schadstoffarmen Diesel handelt, wirste mit € 37,58 je angefangene 100 cm³ rechnen müssen. Schlüssel-Nr. 88 im KFZ-Schein!


    Macht beim 1,6er Diesel fortan € 601,28 Steuer per anno 8o


    Ne Möglichkeit wäre, du haust die hintere Sitzbank raus und baust stattdessen Regale für Werkzeug rein.
    Dann ist es weiterhin ein LKW, offener Kasten :P


    Grüße


    Jens64

  • Hallo Jens


    Nachdem ich Stunden gegoogelt hab, und diverse, teils wiedersprüchliche Infos fand, muß ich dem Herrn vom Finanzamt leider auch recht geben.


    Der Wagen ist original als LKW typisiert (zulassungsrechtlich), liegt aber unter 2,8 t zul. Gesgew.
    Bis hier also Besteuerung nach Schadstoffklasse PKW.


    Wenn ich das Fahrzeug allerdings mit Herstellerfreigabe auf über 2,8 t auflaste (ist ja kein Umbau), was passiert dann?


    Ist er dann LKW offener Kasten über 2,8 t und somit nach Gewicht zu versteuern?


    Der Finanzer sagt natürlich nix über Sparmöglichkeiten...


    Gruß


    Tankred

  • Servus Tankred,


    soweit ich mich noch erinnern kann, gibt´s da noch die Tatsache, daß die Ladefläche länger sein muß als der Personentransportraum; frag mich aber nicht, wie der ermittelt wird.
    Gruß Gerald


    PS.: Hab hier noch ´ne Seite gefunden, die sich mit der Problematik der neuen Kfz.-Steuer befasst!

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  • leider gibt es da ne ziemliche willkür auf den ämtern. wir hatten das jetzt erst im jeepform.de. in manchen gemeinden läst das finanzamt es zu, dass die fzg. als lkw besteuert werden und manchmal nicht. das hat auch nix mit den 2,8t zu tun. denn das interessante beim doka ist ja, dass er unter den 2,8t liegt und trotzdem ein lkw ist und somit die steuer noch geringer ist...


    da hilft es nur sich vom finanzamt "seiner wahl" einen genauen anforderungskatalog geben lässt. denn ein kumpel von mir wollte mal sonen telekom polo anmelden, im schein steht lkw steuer kam für pkw. der finanzbeamte meinte bei der forführung: " wenn die hinteren scheiben durch bleche ersetzt sind, gibt es die besteuerung nach lkw." und jetzt kommt die frechheit! nach dem die bleche drin waren, wollte der beamte nix mehr davon wisse, es blib beim pkw...


    deshalb, alles schriftlich geben lassen!!!

  • Hallo Forumlinge,


    um einmal ganz ruhig anzufangen mit den Militärfahrzeugen, bin ich jetzt an der VW T3 Doka angelangt.


    Da verkauft jemand im Bekanntenkreis seinen getüvten ( RAL 6014 :D ) und ich war ganz erstaunt, daß die Kiste so günstig in den Steuern ist/sein soll.


    Hat jemand AKTUELLE Informationen über die Steuersituation der VW DOKA mit eingeragenen 5 Sitzen und Pritsche/Plane? Es ist der kleine Diesel!

  • dazu gibt es nur einen tip:
    kopier dir den fzg.-brief, und frag bei dem für DICH zuständigen finazamt nach. lass dir diese auskunft schriftlich geben.


    folgender grund, weshalb das auto jetzt noch günstig sein könnte:


    angenommen, der jetzige besitzer zahlt für das auto immer im dezember steuern. demnach hat er das letzte mal 12/04 steurern bezahlt. zu dem zeitpunkt war das neue steuerrecht noch nicht gültig. die finazämter erheben dann aber die fehlende steuer von 01.05.05 bis 12/05 mit der neuen rechnug 12/05.


    ich hoffe das versteht man, was ich da geschrieben hab.

  • Hallo kristian,


    genau das war meine Vermutung zum Kaufargument "günstige Einstufung".


    Es ist zwar ein Bekannter, aber ihr Auto loswerden wollen ja alle!
    Der VW an sich und der Zustand sagen mir ja zu, nur bei der zu erwartenden hohen Hubraumbesteuerung warte ich dann lieber, bis mir was H-Kennzeichen-fähiges über den Weg läuft/fährt!

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