Wald fahrten

  • Hi


    Wo darf man eigentlich im wald fahren???
    Wo keine Schilder stehen kann man doch rein oder nicht!??
    Was sind die folgen?


    Gruss Martin


    genießt das Wetter so lange es noch schön ist

  • Schau mal mit der Suchfunktion nach, ich glaube das haben wir alles schonmal durchdiskutiert. Spätestens wenn Du ne Ladung Schrot im Arsch hast war es verboten.


    Edit: Der Schrauber ist ein elender Drängler! Weitersagen!

  • Ich weiss es nicht aber ich fahr überall da wo keine Schilder stehen wie z.B. Naturschutzgebiet, Biotop, Verbot für Kraftwagen (Zeichen 250,251 u. 260)oder Privatgelände (ausser Militaerischer Bereich :D )
    es gibt auf manchen Stadtplänen auch Wege die man so nie als befahrbaren Weg erkennbar ist.


    Aber da lies mal STVO §2 Strassenbenutzung durch Fahrzeuge und wenn das nicht viel aussagt gibs da noch das Forst und Landwirtschaftsgesetz! ;(;(;(


    :P

  • Gelten dicke, fette Steine mitten auf den weg gelegt (ganz offensichtlich absichtlich) auch als Verbotsschild???
    Da war nämlich vor nem halben Jahr mal was.... *tüdülü* :D:D
    Aber wir fahrn ja Geländewagen, der Iltis und der Munga haben optimal zwisch den Bäumen neben dem Steinchen durchgepasst.... 8):D:D
    Sind dann gute 20km auf ehemaligem Grenzstreifen gefahren (auf oginooolen DDR Grenzstraßen), war einfach nur Genial.... *träum*
    Und das ganze direkt bei mir vor der Haustür, ich glaub ich muss da vorm Winter nochma hin.... ;)


    Aber sonst fahr ich auch nur da rein wo kein schild steht, sicher is sicher....


    Andi


    P.S.: Wie wärs mal mit´m Grenztreffen auf der ehemaligen Deutsch- Deutschen...???

  • Zitat

    Original von 183.1freak
    Gelten dicke, fette Steine mitten auf den weg gelegt (ganz offensichtlich absichtlich) auch als Verbotsschild???


    OK, ist zwar in anderen Themen schon ausführlichst beantwortet aber seis drum.


    Alles was einen Weg als gesperrt kennzeichnet macht diesen Weg zur Verbotszone.


    Ein Stein, selbst in der Größe das ein Golf drüberfahren kann. der mitten auf einem Weg platziert ist (und man diese Platzierung erkennen kann.... und diskutiert da nicht hinterher mit dem Richter der sieht das IMMER anders) gilt als Absperrung. Drüber oder drumherum macht die Geschichte teuer.


    Und zur anderen Antwort, JA... es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Nicht die STVO aber "begleitende" Gesetze wie das Forst- oder Landwirtschaftsrecht sind Ländersache.


    Gott sei dank sind wir in Bayern, da ist alles zu befahren erlaubt was nicht gesperrt ist... ABER wenn Du dann auf nem gesperrten Bereich erwischt wirst wirds dafür auch direkt SAUTEUER......

  • Zitat

    Original von 183.1freak
    P.S.: Wie wärs mal mit´m Grenztreffen auf der ehemaligen Deutsch- Deutschen...???


    Ist doch schon in Vorbereitung. Im November ;)

  • Zitat

    Ist doch schon in Vorbereitung. Im November


    Meinst du die Marschübung???
    Sonst is mir nämlich nix bekannt.... :P


    Zitat

    Alles was einen Weg als gesperrt kennzeichnet macht diesen Weg zur Verbotszone.


    Och manno.... Spielverderber.... ;(:D:D;)

  • "Wer einen Ausflug in den bunten Herbstwald unternehmen möchte, sollte dies am besten mit festem Schuhwerk und mit regenfester Kleidung tun. Motorisierte Fahrzeuge wie Quads und andere Querfeldein-Maschinen sollten nicht mit in den Wald genommen werden und in der Garage bleiben.

    Das Umweltministerium weist darauf hin, dass das Benutzen von motorbetriebenen Fahrzeugen außerhalb der hierfür geeigneten Straßen nicht gestattet ist und in der freien Landschaft nicht erlaubt ist. Laut §13 des Feld- und Forstschutzgesetzes im Saarland heißt es hierzu: Derjenige „(…) handelt ordnungswidrig (…), wer unbefugt außerhalb der hierzu bestimmten Wege fährt, karrt, reitet.“ Und auch das Saarländische Naturschutzgesetz schließt nach § 4 Absatz 1 Satz 3 die unbefugte Nutzung von motorgetriebenen Fahrzeugen in der freien Landschaft aus. Das Umweltministerium weist aus diesem Grund nochmals darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht zulässige Ordnungswidrigkeit handelt."


    zu finden auf www.umwelt.saarland.de


    Holli

  • Zitat

    Original von Holli
    Und auch das Saarländische Naturschutzgesetz schließt nach § 4 Absatz 1 Satz 3 die unbefugte Nutzung von motorgetriebenen Fahrzeugen in der freien Landschaft aus. Das Umweltministerium weist aus diesem Grund nochmals darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht zulässige Ordnungswidrigkeit handelt."


    zu finden auf www.umwelt.saarland.de


    Holli


    So, oder so ähnlich steht es in fast jedem Landesgesetz zur Nutzung von Wald, Wiese und Off-Roadgeländen :D


    Wenn ein Weg deutlich als FAHRWEG erkennbar ist, daß bedeutet es sind Spuren zu sehen die darauf schließen lassen "dieser Weg wird regelmäßig zum FAHREN benutzt" (also bitte keine einsame seklbstgezogene Spur im nassen Waldboden ;) ) dann ist dieser ein ein für die Nutzung durch Fahrzeuge geeigneter Weg. Es müssen keine Strassen sein.


    Das konnten wir am Samstag im Rahmen einer kleinen Orientierungsübung im Rahmen des Chiemgautreffens 2005 wieder einmal in der Umgebung testen.


    Vorneweg ein Motorrad zur Orientierung, dahinter ein Kübel, ein Pinzgauer, ein Munga und ein Iltis. Pflichtgemäß nur auf deutlich als Fahrwegen erkennbaren und nicht durch Sperren oder Schilder gesperrten Wegen. Die meisten Fussgänger wären da eh nicht mehr gelaufen :D :D :D


    Kein problem und sehr viel Spass....

  • Ich geb Dir schon recht, Jürgen; aber bei mir daheim sind div. Waldwege meist als Privatwege gekenntzeichnet und daher wohl nur mit einem "HORST" Schild (wie FORST-die mit dem Landeswappen) zu befahren.


    Ich wohne ausserdem ausserhalb und dürfte, da hier ein Schild "Ldw. und Forstw. Verkehr frei" steht, eigentlich gar nicht zu meinem Häuschen fahren. Gut, ich habe ja ein Anliegen.


    Aber weiter dürfte ich m.W. nur mit meinen Schleppern - oder mitm Iltis, wenn ich unsere 10 ha Land besichtigen will, wie das Getreide wächst.


    Ansonsten ists eher Essig...... die Wege allerdings werden schon seit ca. 40 Jahren von den Landwirten auch für Privatfahrten rege genutzt (Promilleweg). Sogar, wenn sie durch Privatwald führen.


    Gottseidank hat noch keiner was gesagt bzw. einen angezeigt.


    Also: Waldwegheizer sind bei uns willkommen :D

    Grüße


    Saafespatz

    -------------------------------------------------------------
    Suum cuique - und mir mein Iltis !



  • Hier reden alle von Teuer, wenn man dann doch nicht erlaubterweise erwischt wird auf Waldwegen!


    Konkrete Frage was ist denn Teuer??? Vergleichbar mit dem Eintrittspreis zu einem Off Road Park weil dann wärs mir langsam wurscht.


    Tschau Doc

  • Zitat

    Original von Doc404.1
    Hier reden alle von Teuer, wenn man dann doch nicht erlaubterweise erwischt wird auf Waldwegen!


    Konkrete Frage was ist denn Teuer??? Vergleichbar mit dem Eintrittspreis zu einem Off Road Park weil dann wärs mir langsam wurscht.


    Tschau Doc


    Fängt mit 40 Europ an und kann (in Bayern) die tausendergrenze überspringen wie nix.


    Wenn an Dseinem unterboden ein Tropfen Öl zu finden ist wirds sogar ekelhaft teuer.... und welcher Oldi hat den nicht untendrunter

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