das mit dem Sonntagsfahrverbot geht ein wenig von hinten durch die Brust ins Auge und kommt eigentlich aus dem Führerscheinrecht.
Das würde ich mal nicht so stehen lassen.
Das Sonntagsfahrverbot hat seinen Ursprung in den Sozialvorschriften und der Idee der "Sonntagsruhe".
Deshalb war es schon immer ein Streitpunkt, daß aufgrund des Gesetzestextes auch private, nichtgewerbliche Fahrzeuge dem unterfallen.
Daher kommt ja nun auch die von Til beschriebene Änderung. Endlich. Fällig seit 1956....
Uwe