Anhänger aus nem LKW bauen, geht das?

  • hi zusammen,


    mich belästigt letzte zeit ein gedanke, da ich nämlich einen lkw übrig habe und nicht so recht weis, was damit zu tun ist, so hab ich mich gefragt, ob ich da wohl ohne groß zinnober veranstalten zu müssen, einen anhänger draus gebaut bekomme, den man irgendwann auch für die straße zugelassen bekommt, kostengünstig versteht sich ;)



    es ist ein ford cargo pferdetransporter und wiegt wohl ca 6t leer bei 7,5 zulgsgw


    das ding ist 2,5 meter breit und 3,4m hoch, die fahrzeuglänge ist etwa 8m, wovon vermutlich 5 oder 6 meter den koffer ausmachen. ich hab grad nicht im kopf, wo genau die hinterachse unter dem koffer sitzt, aber ich meine, sie war relativ mittig unterm koffer und hat zwillingsbereifung.


    hab bei mobile n bissl geschmökert und sachen wie diesen hier natürlcih neben noch zahlreichen anderen gefunden.


    bei anhängern gibts scheinbar mehr variation als man so meinen will...


    das bei gezeigtem beispiel die achse zu außermittig sitzt, ist sicher nicht so hinnehmbar, wollte ich damit doch eigentlich nur fragend aufzeigen, daß da ein gebremster einachsanhänger mit 6,5t gesamtgewicht zulassungsfähig zu sein scheint.


    wie ist bei dem wohl die stützlast ?!??


    zwischendurch noch wichtigerweise angemerkt, der zu erschaffende anhänger soll am ende mit einer nato-ringöse hinter einem 7,5tonner mit nato-klauenkupplung herfahren.


    wegen dem umstand des führerscheins den ich habe, geht nur n einachser oder entsprechender tandem-achser (glaub ich zumindest)


    aaalso wenn sich jemand mit anhänger-zulassungsrecht oder dem bauen von diesen dingern auskennt; würd mich über einen ausgiebigen dialog in der sache freuen.


    edit hat grad noch n altes foto von dem ding gefunden, so ist die achse doch was weiter hinten...


    Uploaded with ImageShack.us

  • Siehe hier


    Anhängeleiter auf 80km/h bringen


    - geprüfte Bremse der Achse passend zur Auflaufvorrichtung?
    - gepüfte Druckluftbremse als Anhänger?
    - geprüfte Zugdeichsel?


    Frag den TÜVie deines Vertrauens, was er sehen will, bevor du die Griesheim-Säge ansetzt :schweißen:
    Totschlagargument wird die Stützlast sein....

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • ob ich da wohl ohne groß zinnober veranstalten zu müssen, einen anhänger draus gebaut bekomme, den man irgendwann auch für die straße zugelassen bekommt, kostengünstig versteht sich ;)


    Haha, wir leben in Deutschland ! Ohne großen Zinnober und dann auch noch kostengünstig. :lachuh:


    Woher kommt mein Pessimismus ?


    Ein Borgward war übrig. Meine Idee glich damals deiner Idee, nur sollte es eine Auflaufbremse werden.




    Schnell waren die Ideen aus dem Kopf in die Wirklichkeit transferiert.




    Auch die Achse wollte behandelt werden, wer will schon immer ein Differential mit rumschleppen.




    Als alles fertig war, hin zum Tüv.


    Ja, ist ja alles ganz schön. Aber haben sie denn ein Gutachten, dass ihre Auflaufvorrichtung zur Achse passt ?


    Natürlich hatte ich die nicht, und der Preis des Gutachtens war jenseits von Gut und Böse, und ohne Garantie auf Verwendbarkeit !


    Sollte alles umsonst gewesen sein ?




    Zufällig fand ich ihn hier auf dem Schrott.



    Er wurde aufgearbeitet, hatte einen eingetragen Hersteller, und dadurch war die Zulassung kein Problem.


    Und als beide Hänger in der Nacht in der Scheune nebeneinander standen, muss eine Nummer diffundiert sein. hmmm





    Mein Fazit : In Afrika jederzeit wieder, in Deutschland lohnt der Aufwand nicht !



    Gruß Jozi

  • hm, die ideen scheinen immer die selben zu bleiben, nur die zeiten und die orte scheinen sich zu ändern *philosophischnachdemhorizontsuchenderweise*


    übrigens bin ich manchmal erstaunt, was die leute alles photographisch dokumentieren; und natürlich auch erfreut, das es so ist.


    ich werd vermutlich mal auf die sache mit dem zulassungsfreien hängerding gehen, wenn ichs denn überhaupt mache. die emma ist ja eh nich so schnell und mit hänger von so nem ausmaß bestimmt noch weniger.


    schön wär die unproblematische nutzbarkeit von so einem koffer für mich schon, aber für nen affentanz brauch ich das glaub ich auch nicht, na mal schauen was sich ergibt.


    2 fragen hab ich in dem zusammenhang konkreterweise grad mal noch:


    - müsste man nicht eigentlich einen hänger mit einem kurzzeitkennzeichen anmelden, wenn man ihn überführen möchte ?? 8)
    - was für deichseln gibt es eigentlich, die ne natoringöse haben und verstellbar sind? ist bezogen auf die stützlast und die gesamtmasse eines hängers und wo gibt es solche deichseln überhaupt ???

  • Guten Tag zusammen,


    ich beschäftige mich gerade mit einem ähnlichen Projekt. Aber dazu vielleicht an anderer Stelle mehr.


    Deichseln gibt es hier ---> Link zum Onlinekatalog


    Und für die Überführung zulassungspflichtiger Anhänger benötigt man selbstverständlich ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen. Anders ist es bei nicht zulassungspflichtigen Anhängern (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Bauwagen, Schaustelleranhänger etc.)


    Gruß


    Peter

  • Hallo Wurstpfeife, hallo PMB,
    ich muss, auch wenn mal wider einige mich als Dauernörgler einstufen, was dazu sagen.
    Die nicht zulassungsplichtigen Anhänger unter 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit (gekennzeichnet nach §58 StVZO mit vorschriftsmäßigem Geschwindigkeitsschild) sind aber alle betriebserlaubnispflichtig. Das heißt schlichtweg: Ohne § 21 geht gar nichts, weil sonst fahren ohne Betriebserlaubnis mit allen Folgen (die "Grüne Karte" (auch wenn das Ding heute weiß ist) muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden zum Erteilen der Betriebserlaubnis!).
    Kommen wir zum Problem von Wurstpfeife.
    Umbau eines LKW unter Vernichtung der Vorderachse hat zwar altgermanische Tradition, nur hat sich die Vorschriftenlage in den letzten 30 Jaheren ein wenig geändert.
    Das Bauergebnis ist ein Starrdeichselanhänger. Die Stützlast darf dann maximal 1000 kg betragen, im Gegensatz zu einen Zentralachsanhänger, der nur 10% des Gesamtgewichtes darf.
    So wie es aussieht, entsteht der Anhänger aus einem LK. Die Hinterachse ist hinsichtlich der Bremsanlage nicht fähig, die erforderlichen 45% Abbremsungs für die angedachten 6,5 Tonnen zu erbringen, selbst wenn ich die Stützlast abziehe.
    Die vorgesehene Natoöse ich nicht das Problem an sich, wenn ich eine Öse verwende, die nach ECE R55 geprüft ist (Klasse L). Da kann kein TÜV was dagegen haben, weil die dann ein Prüfzeichen haben, das die Anforderungen duch den Anhänger bauartbedingt übertrifft. Und wenn es den Kollegen noch so gegen den Strich geht; was ein EG oder ECE Prüfzeichen hat, das haben die zu akzeptiern!
    Bei der Verwendung eines gebrauchten Fahrzeugrahmens muss die Fahrgestellnummer des Ursprungsfahrzeuges leserlich durchkreuzt werden und die neue FIN eingeschlagen werden. Die neue FIN kann eine TP-Nummer sein oder vom Hersteller, in dem Fall der Umbauer, selber festgelegt werden.
    Als Einstand zu dem Thema dürfte das reichen.
    Grüße
    Wolf

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