Überdachung und Spuckschutz ?

  • Moin,
    ich hatte hier vor kurzem einen interessierten Käufer für meine
    Progress FK 57.
    Küche hat ihm gut gefallen, aber er erwähnte schon, das seine
    Amtsträger vor Ort etwas abgedreht wären, was Feldküchen betrifft.


    Jetzt berichtet er mir, das die zwingend ein Dach und einen Spuckschutz
    um die Kessel verlangen würden ?! ?(


    Gibt es da wirklich eine gesetzliche Grundlage für, oder reine Willkür ?
    Ähnliche Geschichten kenne ich ja auch aus dem Oldtimerbereich.
    Da läßt sich so etwas allerdings sehr schnell beheben durch wechsel des
    Prüfers oder der einfachen Frage nach der gesetzlichen Grundlage.


    Bei Gewerbeaufsichtsamt und Gesundheitsamt ist ja zumindest der
    beliebige Wechsel nicht möglich.


    Hilfsorganisationen und Bundeswehr unterliegen ja den gleichen
    Gesetzen und zumindest einen Spuckschutz habe ich noch nie
    gesehen. Feldküchen ohne Dach dafür schon einige.


    Wobei ich ein Dach aus praktischen Gründen für wichtig halte.


    Gruß
    Klaus

  • Klaus, ich denke, das der gute Interesssent auf die gewerbliche Zubereitung von Speisen abzielt ... und die ist nur "unter Dach" möglich. Wie das Dach aussieht ist wurst, Hauptsache Dach. §§en kann ich dir nicht nennen, aber in der Art ist mir das schon mal begegnet...


    Jens

  • Moin,
    ich bin auch schon etwas fündig geworden:
    http://www.carookee.net/forum/…orum/11/27988966#27988966
    Danach ist ein Dach Pflicht, der Spuckschutz ist alternativ durch einen 1m breiten Tisch
    Richtung Kunden erfüllt.
    Es geht um den Abstand zum Kunden !


    Ich habe jetzt auf die schnelle im EG- Gesetzestext nix genaues gefunden.
    Nur das die nachteilige Beeinflussung zu verhindern ist
    Das dort im Forum wiedergegebene Merkblatt schein auch aus Bayern zu sein,
    da nur dort eine auf drei Seiten geschlossene Überdachung gefordert wird.


    Gruß
    Klaus

  • Hallo Klaus,
    die auf drei Seiten geschlossene Überdachung ist auch hier im Norden Vorschrift :^: .
    Wie mit dem Spuckschutz zu verfahren ist weist Du schon.
    Es macht übrigens einen Unterschied ob Du darin Zubereiten ( - Kochen ) oder nur warmhalten willst.
    Eine Willkür ist das nicht - Es könnte sogar noch ein leicht zu reinigender Fußboden
    da zu kommen.
    Das gibt das Gesetz alles her. Wie genau hingesehen wird ist eine andere Frage :whistling: .
    Mit Bewerber sind da oft pingeliger als das Amt :dev: .
    Schließlich braucht man noch ein Hygiene Zeugnis ( - Gesundheitsamt )
    sowie einen Gewerbeschein ( Gewerbeaufsicht )
    und eine Gastronomie Belehrung ( Industrie und Handelskammer ) schadet auch nicht.
    Das alles sorgt da für das nur wenige in Westdeutschland sich mit einer Feldküche
    auf den Weg machen.
    Ich hoffe das ich Dir weiter helfen konnte.


    VG


    Jens / Schwarzfahrer

  • Moin,
    So weit ich es verstanden habe, muß da nicht zwingend ein
    "Spuckschutz" direkt um die Kessel gebaut werden, würde ja auch ein Kochen
    unmöglich machen.
    Es muß was geeignetes vorhanden sein, um die Kunden auf abstand zu halten.
    In den einem Forum/Merkblatt war z.B. die Rede von einem 1m breiten Tisch
    zwischen Kundschaft und Feldküche.


    Muß wahrscheinlich jeder angehende FK-Koch mit seinem Gesundheitsamt
    selber aushandeln, sehe ich das richtig ?
    Sind andere Ersatzlösungen bekannt, z.B. Absperrgitter ?


    In irgendeinen dieser Gesetzestexte stand auch, das diese Vorschriften
    verhältnismäßig sein müssen, um nicht traditionelle Lebensmittelherstellung
    kleiner Betriebe unmöglich zu machen.
    In wie weit man hier Herstellung und Verarbeitung gleichsetzen kann und
    auf Feldküchen übertragen kann, das müßte wohl schon ein streitbarer
    Jurist ermitteln. Das werde ich wohl kaum rauskriegen. :no:


    Ist irgendwie Amtsschimmel ! Das gleiche würde ja auch auf Gaststätten
    zutreffen, wo direkt am Tisch zubereitet wird, im Beisein der hungrigen Gäste. 8o


    Gruß
    Klaus

  • Moin,
    Das gleiche würde ja auch auf Gaststätten
    zutreffen, wo direkt am Tisch zubereitet wird, im Beisein der hungrigen Gäste. 8o



    wobei bei front cooking die speisen ja "nur" für diesen speziellen gast zubereitet werden ;)



    aber du hast es schon erkannt - was die ein zuständige Behörde(LRA) genehmigt muss bei der Anderen nicht ganz erlaubt sein ;)


    da kommt es wie beim TÜV auf den Prüfer an


    - Problem hierbei ist du hast als Betreiber nicht immer den selben Prüfer /Sachverständigen, sondern da ist jeder für einen bestimmten Bezirk, je nachdem wo der/die /Lebensmittelverarbeitenden gerade stehen, verantwortlich


    und wenn du die ZDV 46/28 Hygienevorschrift der BW als Grundlage nimmst, bist du als Anhaltspunkt für die Verhandlungen mit dem LRA bestimmt nicht auf der auf der verkehrten seite, da die BW Vorschriften zwar genauer beschrieben sind - aber einen sehr strengen Rahmen bieten

  • Moin,
    ich habe nach etwas Suchen nur Auszüge der ZDV 46/28 im Netz gefunden.
    Leider nicht den mich interessierenden Teil.
    Kann man irgendwo die ZDV 46/28 im www. finden ?
    Oder hat die einer als Datei und könnte sie mir
    zukommen lassen ?


    Kann ja sein, das ich da nicht geschickt genug gesucht habe. hmmm


    Auch wenn meine FK mal irgendwann verkauft ist, ist das Thema ja
    offensichtlich weiterhin für alle angehenden Feldköche von
    Interesse.


    Bei mir ist ein zart aufkeimendes Interesse aber schon gründlich
    "Plattgehauen", bei der Aussicht auf nervige Behördengänge. :(
    Wir veranstalten hier, einmal im Jahr, ein einigermaßen großes Oldtimertreffen,
    sich da hinzustellen wird wohl kaum als "Privater Kreis" durchgehen.


    Gruß
    Klaus

  • Du bekommst Post!
    Greets Gerald

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!