Nur, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält.
Wirf mal einen Blick in den § 22a KrWaffKontrG:
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
...
2. die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 2 von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt,
...
6. über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß
a) der Erwerb der tatsächlichen Gewalt auf einer Genehmigung nach diesem Gesetz beruht oder
b) eine Anzeige nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder § 26a erstattet worden ist
Wenn Kriegswaffen demilitarisiert sind, gibt´s da keine Probleme mehr.
Ja, weil es dann keine Kriegswaffen mehr sind.
Am Besten gut argumentativ vorbereiten und sich absichern.
Das sollte man nur vor dem Erwerb machen, nicht nachher.