Hallo Leutz,
ich denke es ist wohl eher eine Wunschvorstellung, aber ich frag trotzdem mal:
Es geht um die original Hakenkupplung an unserem M1008 die ich nur zu Rangierzwecken nutzen darf.
Hat jemand so ein geheimnisumwobenes Objekt aus US-amerikanischer Hand je in Deutschland zugelassen bekommen oder muss ich doch auf eine Rockinger zurückgreifen wenn ich unser Nebenprojekt - passender Anhänger M101 - umgesetzt habe?
Es fehlt laut TÜV-Bestimmungen der sogenannte D-Wert, welcher ich auch bis heute nirgendwo habe auftreiben können.
ansonsten bleibt mir nur bei Rockinger nach etwas passendem zu suchen
https://rockinger-nutzfahrzeug…mm/ro231-76-mm-40-mm.html
Die nächste Frage zielt auf die Reifengröße:
Ich gehöre ja noch zu denen die schon vor 2005 an Fahrzeugen geschraubt hat und damals war es nun mal so das alles und jedes noch so kleine Fürzchen eingetragen wurde.
Das ist ja nun sozusagen vorbei.
Felgen werden gar nicht mehr eingetragen und im Fahrzeugschein steht oft nur eine mögliche Reifengröße.
Wo bekomme ich denn jetzt mal die Reifengrößen die hier in Deutschland für den M1008 erlaubt sind her? In den Papieren und laut aller Unterlagen die ich bisher auftreiben konnte ist die Größe ausschließlich 235 / 85 x 16 - nun fahren aber einige auch andere Reifengrößen, also muss es dafür ja irgendwo Informationen geben. Andernfalls wäre ja alle in Gefahr ihre Zulassung zu verlieren bei einer Kontrolle.
Chevrolet Deutschland hält sich gepflegt geschlossen.... sprich von dort bekam ich keinerlei Information, noch nicht einmal für die zivile Version K30 (siehe Prospekt 1984).
Und woher weiß dann der mich im Verkehr kontrollierende Beamte das gerade die nicht eingetragene Reifengröße auch für das Fahrzeug zugelassen ist?
Bisher hatte ich noch nicht wieder das Vergnügen in eine Kontrolle zu geraten... aber so wie vor 40 Jahren mit "aber Hr. Wachtmeister ich verstehe gar nichts von Autos, das gehört auch nicht mir, ich habe es nur gefahren" komme ich nicht mehr davon wenn irgendwelche auffälligen Ausbauten nicht abgenommen sind. Damals hat es mich nur eine halbherzige Verwarnung und den Fahrzeughalter eine Anzeige gekostet. Ich durfte auch noch auf direktem Wege zur TÜV-Prüfungsstelle fahren ;-) wo ich mich dann abholen ließ alldieweil die Plakete dem Terminus "es war einmal" verfallen war.
Ilka