Arbeitnehmern die Kompetenz ab zu sprechen diese Inhalte erkennen zu können und in der Folge dann auszusondern, finde ich diffamierend.
Gegenfrage: warst du schon mal in einer Werkstätte für Behinderte? Viele von den Jungs und Mädels dort
können nun mal tatsächlich weder lesen noch schreiben, sondern wirklich nur rudimentärste Arbeiten verrichten.
Ist halt mal so, das hat doch mit Diskriminierung nichts zu tun - deshalb nennt sich das ja "Werkstatt für Behinderte".
Packeinheiten in sehr großen Stückzahlen werden meistens in solchen Werkstätten kommissioniert. Warum nicht,
die Leute sind beschäftigt, und die beauftragenden Unternehmen können sich einen Teil des Rechnungsbetrages auf
ihre Ausgleichsabgabe anrechnen lassen (§223 SGB).