Es gibt Themen, die uns seit Ewigkeiten immer wieder beschäftigen und die immer wieder in verschiedenen Threads thematisiert werden, aber da dann wieder untergehen. Dieses Thema gehört dazu und kann hier durchgehend bearbeitet werden.
Hier soll die Rechtslage zur funktionsfähig installierten Tarnbeleuchtung besprochen werden.
Es widersprechen sich der Oldtimerstatus, der fordert, dass alles historisch korrekt funktionieren muss und die StVZO, die das recht eindeutig verbietet.
Wie ist das bei Euren Fahrzeugen geregelt?
Feuer frei!