• Es gibt sicher mache Prüfer, die das so sehen, was natürlich zu bergrüßen ist.

    Allerdings gibt es, gegenüber Blaulicht und Martinhorn nirgends die Klarstellung, dass das, ggf. unter Auflagen, erlaubt ist.

    Von daher kann da immer ein Bußgeld im Raum stehen, wenn man auf einen unfreundlichen, aber über die offizielle Lage gut informierten Polizisten stößt.

    Und wenn es ganz dumm kommt, verliert man den Versicherungsschutz nach einem Unfall wegen nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung und damit Verlust der Betriebserlaubnis. :rolleyes:


    Bitte um Entschuldigung für den erneuten Drift weg vom Thema. :deck:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • naja das ist wohl eher an den Haaren herbeigezogen mit dem Versicherungsschutz. Wenn man in det Nacht damit fährt evtl, aber so sicher nicht. Es gibt keine Pflicht in deutschland mit Licht zu fahren wenn es Hell ist. Was soll dann das mit dem Tarnlicht bringen? Ausserdem steht auf dem H Kennzeichen Bericht "Beleuchtung" soweit ich weis. Wenn da vermerkt ist original dann würd ich behaupten spielt das keine Rolle.

  • Ausserdem steht auf dem H Kennzeichen Bericht "Beleuchtung" soweit ich weis. Wenn da vermerkt ist original dann würd ich behaupten spielt das keine Rolle.

    Das ``Original´´ bezieht sich aber eher auf die Art der Leuchten (Karbid/Glühlampe/LED) .


    Wobei, ich handhabe das mit dem ``Original´´ genauso.


    Warum sollten wir die Gummiparagraphen nicht auch für uns nutzen.........


    Und zum Thema Notek am K38.

    bis zu einem bestimmten Baujahr gab/gibt es keine Kennzeichnung auf den Gläsern/Leuchten, von daher beim K38 irrelevant.

    Bei der ersten Generation Fahrzeuge könnte man zumindest auf den vorderen Tarnscheinwerfern auf das Prüfzeichen auf den Glas verweisen (ist Baugleich mit den Rückfahrleuchten bei VW Käfer und T1 und hat eine Wellenlinie).

    Rücklichtglas hat auch Wellenlinie und die Hülse für die Tarnbirne ist Teil des Glases.

    Kreuzbeleuchtung und Tarnbremslicht ist schon schwieriger, da steht nur Hella drauf.

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • naja das ist wohl eher an den Haaren herbeigezogen mit dem Versicherungsschutz.

    Sowas kommt leider immer wieder vor, wie ich hörte.
    Unfall, der Gutachter stellt eine unvorschriftsmäßige Auspuffanlage fest, damit ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Versicherung ist aus der Zahlungsverpflichtung. und holt sich das Geld vom Halter wieder.


    Aus meiner Sicht ist das Thema abgeschlossen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • ... dafür muss erst einmal nachgewiesen werden, dass der Auspuff unfallursächlich war.

    So einfach kommt die Versicherung auch nicht aus der Haftungspflicht raus.

    Gruß - Kai

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Auch Quatsch. Der Dekra Prüfer sagte zu mir es ist kein Problem wenn der Auspuff selbstgebaut ist. Er hat bei meinen Blitz geprüft ob er an den vorgesehenen Punkten am Rahmen befestigt ist und dann passt das. So einfach ist das nicht. Wäre ja noch schöner. Wenn das Kfz durch den Tüv oder Dekra so abgenommen ist dann würde ich mal behaupten ist das save. Für was sollte man den scheiss sonst brauchen und Geld zahlen wenn das nix zählt.

  • Auch Quatsch. Der Dekra Prüfer sagte zu mir es ist kein Problem wenn der Auspuff selbstgebaut ist. Er hat bei meinen Blitz geprüft ob er an den vorgesehenen Punkten am Rahmen befestigt ist und dann passt das. So einfach ist das nicht. Wäre ja noch schöner. Wenn das Kfz durch den Tüv oder Dekra so abgenommen ist dann würde ich mal behaupten ist das save. Für was sollte man den scheiss sonst brauchen und Geld zahlen wenn das nix zählt.

    auch wenn wir das Ursprungsthema jetzt völlig verlassen haben, finde ich die Disskussion wichtig.

    Til kannst du den Thread nicht teilen? :mech:


    Zum Thema Tarnlicht sagt halt jeder etwas anderes. Bei meinem Iltis musste ich es stilllegen, also Kabel entfernen, dann wäre es okay. Andere Prüfer sagen, "was verbaut ist muss auch funktionieren". Genau da ist das Problem. Was der Prüfer sagt ist leider nicht mehr ein Freifahrtschein. Wenn ich es richtig weiss, kann die Rennleitung doch ein Fahrzeug beanstanden und eine Nachprüfung verlangen. Gerade um den "Car-Freitag" sind doch Prüfer bei den Kontrollen dabei und legen Autos still. Da zählt dann auch deine TÜV Abnahme nichts wenn der Nachprüfer das beanstandet. Oder liege ich da falsch?

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Zum Thema Tarnlicht sagt halt jeder etwas anderes.

    Die StVZO ist da eindeutig.


    Zitat

    § 53c Tarnleuchten

    (1) Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei und des Katastrophenschutzes dürfen zusätzlich mit den zum Tarnlichtkreis gehörenden Leuchten – Tarnscheinwerfer, Tarnschlussleuchten, Abstandsleuchten und Tarnbremsleuchten – versehen sein.
    (2) Die Tarnleuchten dürfen nur einschaltbar sein, wenn die übrige Fahrzeugbeleuchtung abgeschaltet ist.


    Das ist exklusiv. Eigentlich.

  • ... ja, die Behörden dürfen das, aber wenn das Fahrzeug im Privatbesitz ist, wird neu bewertet.

    Gruß - Kai

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    :BGS-B:


  • Der Dekra Prüfer sagte zu mir es ist kein Problem wenn der Auspuff selbstgebaut ist. Er hat bei meinen Blitz geprüft ob er an den vorgesehenen Punkten am Rahmen befestigt ist und dann passt das.

    Welches Baujahr hat Dein Blitz noch gleich? hmmm

    Das ist kein passender Vergleich.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Zum Thema Tarnlicht sagt halt jeder etwas anderes. Bei meinem Iltis musste ich es stilllegen, also Kabel entfernen, dann wäre es okay. Andere Prüfer sagen, "was verbaut ist muss auch funktionieren"

    Bei meinem Unimog sollte ich zuerst auch die Tarnbeleuchtung abbauen. Da es sich aber um eine Vollabnahme mit gleichzeitiger Oldtimer-Abnahme gehandelt hat, habe ich auf den Originalzustand verwiesen (auch bezüglich der NATO-AHK) und durfte dann beides behalten. Es ist in den Papieren eingetragen, daß die Tarnbeleuchtung in öffentlichem Verkehrsraum nicht benutzt werden darf.

    Bei meinem Kübel war die Tarnbeleuchtung zum Zeitpunkt der Abnahme nicht montiert, einige Jahre später hatte ich sie hinten wieder angebaut (wegen der Löcher in der Motorklappe). Bei der nächsten HU fragte der Prüfer dann nach der Funktion - mit der Begründung: was montiert ist, muß auch funktionieren. Eingetragen ist sie da nicht.

  • Moin,


    in Bezug auf das Rote Kreuz hat mir am Wochenende ein Bekannter, der dort im ehrenamtlichen Einsatz tätig ist geschrieben, dass sich das RK Verpflichtungen gegenüber diesem Schutzzeichen auferlegt hat. (z.B. Neutralität). So sei es jetzt auch im Dienst nicht erlaubt, ein Sympatieabzeichen der Ukrainischen Flagge zu tragen.

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Das ist etwas komplizierter, würde aber hier den Rahmen sprengen.

    Man muss noch das Schutzzeichen und das Markenzeichen unterscheiden.

    Beides hat genaugenommen nichts mit Neutralität zu tun.

    Der SanDst der Bundeswehr ist nicht neutral, sondern Teil unserer Armee. Das DRK ist zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet, also auch nicht neutral.

    Beide müssen alle Kranken und Verwundeten, egal welcher Nation, behandeln.

    Aber Neutralität ist eigentlich was anderes.

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    :BGS-F:

  • evtl. OT


    Moin,

    ich habe gerade mal das in #41 erwähnte Urteil bezüglich der Beschlagnahme des Fahrzeugs gelesen. Abgesehen davon, daß ich der Meinung bin, der Fahrzeughalter hat die Situation selbst provoziert, fiel mir folgender Satz auf:


    "Das Auswechseln eines einzelnen Buchstabens in der Bezeichnung stelle eine unwesentliche Abweichung dar, die bei flüchtiger

    Betrachtung leicht zu einem Überlesen oder Übersehen führen könne. Jede nicht besonders sachkundige Person werde bei flüchtiger Betrachtung das Fahrzeug des Antragstellers für einen Notarztwagen halten und bei ebenso flüchtiger Betrachtung des

    Schriftzugs einen Bezug zur Bezeichnung "Rotes Kreuz" herstellen."


    Spontan fiel mir dazu der allseits beliebte "Anzeigenhauptmeister" mit seinem "POLIZFI"-Schild ein. Mit der Begründung müßte man dem doch in diesem Punkt auch das Handwerk legen können...

  • evtl. OT

    ...

    Spontan fiel mir dazu der allseits beliebte "Anzeigenhauptmeister" mit seinem "POLIZFI"-Schild ein. Mit der Begründung müßte man dem doch in diesem Punkt auch das Handwerk legen können...

    Dem hat man das Handwerk schon gelegt. Er bekam Prügel und seit dem ist Ruhe :schulterzuck:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • bei dem "Anzeigenhauptmeister" ist die Verwechslung mit echter Polizei sehr unwahrscheinlich.

    Ein laminierter Zettel am Gepäckträger eines banales, eher klapprigen Fahrrades und darauf ein Typ mit Fahrradhelm, der sonst wie ein Müllmann gekleidet ist...

    Wer den mit der Polizei verwechselt, muss schon ziemlich umnachtet sein. ;;DD

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