DIN Kennzeichen neu

  • Hallo zusammen,

    hier habe ich über die Suche nichts passende gefunden und bei der einen Suchmaschine auch nicht, deshalb frag ich hier mal.


    Also, ich habe neben dem Wolf (EZ 12/1992) noch einen zivilen MB W 201 190e 2.0 (EZ 11/1991).

    Seit dieser ist schon seit 1993 in Familienbesitz, vor ca. 20 Jahre hatte ich den von meinem Opa übernommen.

    Der Wagen hat DIN Kennzeichen, wurde einmal abgemeldet für ein Jahr und wieder zugelassen (DIN Kennzeichen behalten, aber ich habe ein neues Siegel und neuen Fahrzeugschein Teil 1 und Teil 2 bekommen).

    Jetzt ist das Kennzeichen ja auch 30 Jahre alt und ist optisch nicht mehr so schön.


    Zur Frage 1:

    Ich würde mir gerne ein neues DIN Kennzeichen besorgen, aus rein optischen Gründen. Darf ich das ? Oder wird mir das Siegel verweigert und brauche dann ein neues Euro Kennzeichen?

    Wie läuft das bei einem Verlust von einem Kennzeichen? Darf ich mir dann eins nachdrucken lassen?


    Dann habe ich noch ein Motorrad (EZ 06/1996) und ich bin erster und einziger Besitzer (Ja, bei mir werden Fahrzeuge so alt, ich lebe nachhaltig :) ).

    In einem Anfall von Wahn.... habe ich das Motorrad auf Saison umgemeldet, bei gefühlt 50 € Ersparnis im Jahr hat sich das echt gelohnt (Achtung Ironie).


    Zur Frage 2:

    Das alte DIN Kennzeichen gibt es noch, darf ich das bei Ummeldung auf Jahreszulassung wieder nutzen? Also wird das wieder gesiegelt werden?


    Gerne dürft Ihr mir auch die Vorschrift benennen, dann kann ich mich selber einlesen.


    Danke für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch.


    Hinweise, rede doch mal mit Deiner Zulassungsstelle, sind mir leider nicht hilfreich. Diese hatte letztens schon Probleme gemacht wegen, Engschrift bei 8 Zeichen bei H Kennzeichen, da ich mich vorher eingelesen habe und ich bei Dritten Anlauf eine kompetente Mitarbeiterin erwischt habe, hat es dann doch geklappt. Also die Entscheidung ist MA abhängig und welchen MA ich erwische weiß ich Dank Wartemarken ziehen nicht und kann ich auch nicht beeinflussen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

  • Ich kenne die Bestimmungen nicht, vermute aber, dass keine alten Kennzeichen mehr zugelassen werden (Buchstaben ohne Unterbrechung, keine Reflexion, Bindestrich hinter dem Ortskennzeichen, keine Europafahne). Folgendes könnte evtl. klappen: Fahrzeug stilllegen, ein DIN-Kennzeichen bestellen und montieren, Fahrzeug wieder anmelden und so tun, als ob das Kennzeichen schon seit der letzten Anmeldung dazu gehört. Vielleicht lässt sich der Anmeldebeamte darauf ein. Viel Erfolg!

  • ... das kann man mit einer Gummirolle zum Tapezieren auch gut selber auffrischen.

    Wenn erforderlich vorher die Weiße Farbe einmal komplett draufsprühen und dann die Buchstaben mit Schwarz nachrollen.

    Die Plaketten vorher mit einer Klebeschablone aus Malerkrepp überkleben.

    Gruß - Kai

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Die guten alten DIN-Kennzeichen wird dir niemand mehr (legal) stempeln. Und die sind selbstverständlich schon Jahrzehnte reflektierend.

    Bei Verlust des Kennzeichens bekommst du neue (EU) Kennzeichen, mit anderer Buchstaben/Zahlenkombination. Stichwort Kennzeichenmissbrauch durch den eventuellen Finder, oder wen auch immer.


    Vorschriften kann ich dir leider keine nennen, aber obiges ist aus meiner eigenen Erfahrung niedergeschrieben.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • ... wenn das Kennzeichen schon reflektierend ist, um so besser. Das braucht nicht erneuert werden.

    Das Nachschwärzen der vorhandenen Schrift ist keine Urkundenfälschung.

    Das trifft nur zu, wenn Buchstaben oder zahlen verändert werden.

    Also neues Schwarz ordentlich aufrollen und dazu wird niemand etwas sagen.


    Ich habe an meinem Anhänger noch ein weißes Kennzeichen, aber das passt zustandsmäßig gut zum Gefährt und den TÜV hat es auch noch nicht gestört.

    Gruß - Kai

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Seit diesem Monat funktioniert doch die Online-Zulassung. Da bekommt man die Papiere und Plaketten per Post geschickt.

    Hab ich mir sagen lassen (von den netten Radio-Moderatoren...). Vielleicht geht das ja auch bei dir in der Region schon, dann könnte es klappen mit Stilllegen und Neuanmeldung.

    Wenn es dir beim Kennzeichen "nur" um die optische Wirkung geht, dann würde ich mal versuchen es zu reinigen und dann tatsächlich beim Schildermacher anfragen, ob der da die Schrift "auffrischen" kann. Selber schwarz malen darf man tatsächlich nicht. Finde ich zwar etwas unsinnig, wenn es sich nur um die Schrift handelt, aber das könnte bei peniblen Ordnungshütern zu Problemen führen.

    Ob das DIN-Blech noch erlaubt ist weiß ich leider nicht. Getauscht werden muss es aber definitiv nicht.

    German by nature Irish by heart! 6456693bbw.gif


    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • Getauscht werden muss es aber definitiv nicht.

    Kann man nicht so pauschal sagen. Wenn ein Fzg. mit DIN-Kennzeichen nur umgemeldet wird (Ortswechsel des bisherigen Halters, oder ein angemeldetes Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben wird), kann es bleiben. Ist es aber stillgelegt, ist DIN vorbei.

    Sprich, DIN-Kennzeichen dürfen nicht mehr neu ausgegeben werden.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Sorry, ich hatte mich da wohl falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass ein bestehendes Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug nicht ab gemacht werden muss und gegen ein Euro-Blech getauscht werden muss. Mit anderen Worten ein Fahrzeug mit DIN-Blech darf damit weiterfahren bis es mal abgemeldet wird. Da gilt der Bestandsschutz.

    Ich kann mich noch an einen uralten VW Käfer erinnern, der Jahrzehnte lang mit dem alten DIN-Blech und WIT durch die Gegend gefahren ist, auch als es WIT gar nicht mehr gab. Da galt auch der Bestandsschutz. Jetzt gibt es WIT wieder, aber den Käfer wohl nicht mehr. Oder den Fahrer nicht mehr, das weiß ich nicht. Jedenfalls brauchte der auch nicht tauschen und schon gar nicht eine neues Kennzeichen beantragen weil WIT gestrichen war.

  • Ich hatte vor über 30 Jahren mal nachgefragt wie das aussieht wenn ich meinen Passat 32b (von meinem alten Herrn, seines Zeichens Erstbesitzer, geerbt) abmelden und später wieder zulassen würde. Ergebnis: ich könnte mir die Kombination reservieren, müßte mir bei Wiederzulassung aber neue Euro-Kennzeichen prägen lassen.
    Naja, seitdem ist er eben auf mich umgemeldet und trägt immer noch die alten DIN-Kennzeichen. Mußte nur auf dem hinteren Kennzeichen irgendwann mal die "Plakettendose" für die TÜV-Plakette vorsichtig entfernen weil es da nur noch Klebeplaketten gibt :schulterzuck:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Sorry, ich hatte mich da wohl falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass ein bestehendes Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug nicht ab gemacht werden muss und gegen ein Euro-Blech getauscht werden muss. Mit anderen Worten ein Fahrzeug mit DIN-Blech darf damit weiterfahren bis es mal abgemeldet wird. Da gilt der Bestandsschutz.

    Ich kann mich noch an einen uralten VW Käfer erinnern, der Jahrzehnte lang mit dem alten DIN-Blech und WIT durch die Gegend gefahren ist, auch als es WIT gar nicht mehr gab. Da galt auch der Bestandsschutz. Jetzt gibt es WIT wieder, aber den Käfer wohl nicht mehr. Oder den Fahrer nicht mehr, das weiß ich nicht. Jedenfalls brauchte der auch nicht tauschen und schon gar nicht eine neues Kennzeichen beantragen weil WIT gestrichen war.

    Stimmt. Ich habe vor 10 Jahren meinen PKW verkauft und einen neuen gekauft. Den habe ich UM-gemeldet, d.h. ich durfte das alte Kennzeichen behalten, obwohl es eigentlich ein E haben sollte. Allerdings kein DIN-Kennzeichen.

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