H-Abnahme für meinen B4500

  • Hallo zusammen!


    War am Donnerstag beim Tüv und hab eine neue Hauptuntersuchung über mich ergehen lassen. Die war kein Problem.


    Problem war/ist aber, dass ich eigentlich auch eine H-Abnahme machen lassen wollte.


    In meinem jugendlichen Leichtsinn hab ich gedacht, dass ich bei dem Alter (51 Jahre) kein Problem haben werde...


    Nun ja:
    3 Stellen am Rahmen müssen noch gemacht werden (was auch kein Problem ist), aber
    mein B4500 ist als Wohnmobil eingetragen. Und ich hab nur den neuen Fahrzeugbrief. Jetzt muss ich nachweisen, dass das Teil schon 20 Jahre als Wohnmobil gelaufen ist - erst dann geht das (so der Tüv Prüfer beim Tüv in Bielefeld).
    Auch ein Umtragen als Lkw geht nicht (was ich auch nicht will) denn dann beginnt die Frist aufs neue...


    Ist das sachlich richtig, was mir der Werte Tüv-Mensch dort gesagt hat? Das Fahrzeug ist im Originalzustand (B4500 mit Koffer/Geräteaufbau ZivilLuftschutz.)


    Kann mir noch jemand einen Tipp geben?


    Danke und Grüße
    Matthias

  • das muss der mann vom tüv doch abschätzen können ob das ding frisch umgebaut ist oder vor 20 jahren ! :|:T


    mann wozu kriegen die ihr gehalt ? :idee:


    du kannst auch versuchen quasi jemanden bezeugen zu lassen dass das fahrzeug schon 20 jahre umgebaut ist ..


    manchmal hört man den amtsschimmel von bielefeld bis in s frankenland wiehern ... :heuldoch:


    kopfschüttel


    stephan

  • Moin,
    hab ich das richtig verstanden? :T
    Der Wagen ist im Orginalzustand, hat aber eine Wohnmobilzulassung.
    (Also ohne wirklich als Wohnmobil umgebaut zu sein!)
    (Wahrscheinlich, weil das irgendwann mal Vorteile hatte!)
    Dann hätte ich eine leichte Lösung. :)


    Gruß
    Klaus


    Und wieso müssen 3 Stellen am Rahmen gemacht werden, obwohl Du frisch TÜV hast, aber für das H-Gutachten? ?(
    Oder hast Du Dich nur "merkwürdig" ausgedrückt?


  • Auch ein Umtragen als Lkw geht nicht (was ich auch nicht will) denn dann beginnt die Frist aufs neue...


    Das kann nicht sein, denn "mein" TÜVler hat ne Menge Umtragungen vorgenommen,
    unter anderem ist der B2000 jetzt ein PKW :thumbup: und hat zu dem Zeitpunkt neu TÜV und die H-Zulassung bekommen.


    Diese Geschichte PKW / LKW oder Wohnmobil ist ja eher nur für die Steuer relevant und hat nichts mit der Orginalität des Fahrzeugs zu tun.


    Ich würd also noch mal beim TÜV vorsprechen und gegebenenfalls zu nem anderen Prüfer gehen.
    H-Kennzeichen muß möglich sein, so wie du das Fahrzeug beschreibst.


    Wenn du Bilder einstellst (oder mir schickts) geh ich gerne mal bei meinem TÜV vorbei und frag da mal nach.

  • Diese Geschichte PKW / LKW oder Wohnmobil ist ja eher nur für die Steuer relevant und hat nichts mit der Orginalität des Fahrzeugs zu tun.


    Das ist nicht richtig. Die Originalität ist nicht von Bedeutung für ein positives H-KZ Gutachten. Das Fahrzeug muß 30 Jahre alt sein (vom Erstzulassungstag gerechnet), jede relevante technische Änderung muß 20 Jahre als sein; die Umschreibung zum SoKfz. Wohnmobil ist so etwas. Für die Zulassung als Wohnmobil hat (früher!!) eine eingebaute Bank und ein beigestellter Scherentisch gereicht, feste Einbauten sind nicht gefordert worden, wohl aber ein seperater Zugang zum Wohnteil. Das war's!
    Also, zum Nachweis des Umschreibedatums gehört das alte Original des Kfz.Briefes oder eben eine Kopie, die von der Zulassungsbehörte eine zeitlang abgegeben wurden, bis sich der Besitzanspruch des Halters an den Papieren bei der Behörde rumgesprochen hatte. Es hat schon den Fall gegeben, wo der TÜV Fotos in Verbindung mit einer Fährenbuchung als Altersnachweis akzeptiert haben. Wie schon Adenauer sagte: jeder Jeck (TÜV) iss anners.

  • glücklicherweise isnd wir seit april 2007 in der komfortablen lage, dass nicht mehr nur tüv/dekra (west/ost) die abnahmen fürs H-KZ machen dürfen. also fahr die prüfstellen ab (fsp, küs, ec.) bis du einen nicht so verbohrten prüfer gefunden hast...

  • dann musste halt dein "totes pferd" :G satteln ...und uns besuchen ... (arbeitskittel zum hallenbretter anschrauben nicht vergessen) :lachuh: ... wir sind ofizielle dekra prüfstelle und haben jeden mittwoch n prüfer im haus ... dann kriegen wir das h da schon drauf


    betty+stephan

  • hallo Matthias


    also jetzt mal langsam mit den Pferden!! Wie du sehen kannst habe ich einen 57 4500 A mit GKW Aufbau. H zulassung als Werkstattwagen, so wie er auch biem LSHD gelaufen ist. Je nach Prüfer muss da dann auch eine Werkstattausstattung vorhanden sein, Bett und anderes ist auch kein Problem, komm auf den Prüfer an und der sollte sich halt mit LKW über 30 Jahre auskennen und sie auch mögen, findeste hier im Forum bestimmt genug Hilfe in deinem Landkreis. Einfach zu einem x beliebeigen Prüfer ist keine gute Wahl.
    Und Wohnwagen ist scheiße da nicht wirklich mehr H fähig und zu versichern ist zu teuer.


    Aber stell doch mal Bilder ein dann kann man sich ein Bild von deinem 4500 machen, und ganz neben bei wir wollen immer gerne Bilder sehen.


    So long Sebastian

  • Das ist nicht richtig. Die Originalität ist nicht von Bedeutung für ein positives H-KZ Gutachten. Das Fahrzeug muß 30 Jahre alt sein (vom Erstzulassungstag gerechnet), jede relevante technische Änderung muß 20 Jahre als sein;

    Hi,


    leider ist das so auch nicht richtig. die Umbauten müssen in den ersten 10 lebensjahren des KFZ gemacht worden sein. (Quelle Hompage TÜV Nord (finde ich aber nicht wieder))
    Zum Glück legen das viele Sachverständige anders aus. Bei mir hat er auch nur gefragt, ob der Umbau älter ist als 10 jahre.
    Meine Antwort war, "Da einigen wir uns jetzt drauf". (Der war aber auch schon älter)


    Ich kann hier nur raten, sich einen neuen Sachverständigen seines Vertrauens zu suchen und das vorher mit ihm durchzusprechen.


    Gruß
    Holger

  • die Umbauten müssen in den ersten 10 lebensjahren des KFZ gemacht worden sein.


    das ist (leider) richtig. die oft genannten 20 jahre sind nirgendwo erwähnt. sie ergeben sich nur aus 30 minus 10 jahren, weshalb das sogar viele prüfer (zu unseren gunsten) verwechseln. aus diesem grund wird mir auch hier in der region das h für den b2000 verweigert.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Werd morgen mal ein paar Fotos hier reinstellen wie mein Teil jetzt aussieht.


    Aber so wie ich es beschrieben habe war/ist es tatsächlich... Als er dann auch noch mit Unterfahrschutz anfing zweifelte ich selber schon...
    Und die 3 Roststellen sind trotzdem nicht verantwortlich für einen "Zustand 4" und soweit ich es gelesen habe ist ein "Zustand 3" schon H-würdig. Und das hat er bestimmt.

  • man man Roman


    hab echt lange suchen müssen bis ich den 45000 gefunden habe, Adlerauge sei wachsam. Aber der 45000 kommt vereinzelt in der gegen von München Giesing vor, und ist eng verwand mit dem weiter verbreiteten 4500! :^:


    Matthias, wo sind die Bilder!!!!!! :H::dev:


    Grüße Sebastian

  • möchte ich noch einen Auszug aus den Originalvorschriften des TÜV einfügen:


    TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen
    1. Vorbemerkungen
    Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).
    Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie
    müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
    Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige
    Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
    Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss
    bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)


    Also hat ein wohlmeinender Prüfer die Möglichkeit auf Teil (älter als 20 Jahre) zurück zu greifen, zumal ganz klar nicht von "Erstzulassung" die Rede ist.

  • Zitat

    Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)


    ist mir noch nie so aufgefallen, dass die sich ja direkt selbst wiedersprechen :T man sollte sie NICHT darauf hinweisen :whistling:

  • sie widersprechen sich ja nicht. dort steht, daß umbauten MINDESTENS 20 jahre alt sein müssen. dies gilt eben für 30 jahre alte fahrzeuge. bei einem 40 jahre alten auto entsprechend 30 jahre usw...


    aber ansprechen würde ich da auch keinen prüfer drauf ;)

  • Moin,


    wenn Du kein Arminia-Fan bist( :lol: ), dann kann ich für dich sicherlich etwas tun, falls Du nach Münster fahren könntest (würdest, Lust zu hättest). Stell' doch endlich Bilder ein, wir sind fast auf der zweiten Seite und über die Farbe haben wir auch noch nicht geredet :D .


    Du kannst mir gerne aussagekräftige Bilder mit Kopie vom Brief mailen. Ich habe da einen guten Kontakt hier zu den Grauitteln.


    Gruß


    Dirk

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