Autokauf - rote Nummer vom Händler zur Überführung?

  • Hallo,


    plane demnächst einen Autokauf bei einem Händler 500 km entfernt.


    Kann ich dir rote NUmmer des Händlers zur Überführung des Fzg zu mir nach Hause bedenkenlos verwenden? Oder muss ich zwingend ein (rotes) Kurzkennzeichen für 5 Tage auf der Zulassungsstelle beantragen?
    Der Händler sagte mir, er würde mir für die Fahrt seine (eigene, zum Betrieb gehörende) rote Nummer mitgeben.


    Gruß und Danke für Antworten.

  • laut § 16 FZV (Fahrzeugverordnung darf eine Rote Nummer nur vom Händler benutzt und nicht verliehen werden


    das hat dieser Händler auch bei der Zuteilung des Rotkennzeichen unterschrieben


    warum holst du dir kein 5 Tageskennzeichen ?


    die Zuteilung kostet 10,20 + Schilder 30,00 Euro und Versicherung ca. 50,00 Euro für 5 Tage


    das ist doch überschaubar


    grüße jo

  • Rote Kennzeichen von der Zulassungsstelle gibt es nicht mehr, dafür die schwarzen "Einwegschilder" mit dem gelben Streifen.
    Mit den Kurzzeitkennzeichen ist das so ein Problem.
    Die Versicherung ist meist nur erträglich vom Preis, wenn man die 5 Tage auch bei der gleichen Versicherung versichern läß, bei der das Fahrzeug auch dauerhaft versichert werden soll. Sonst kann das schonmal einen guten dreistelligen Betrag für die paar Tage kosten. 8o


    Wenn Dir der Händler die Schilder für eine ausgedehnte Probefahrt (dafür sind die doch da!) anmontiert und er nichts dagegen hat, wenn Du am Ende der Probefahrt das Auto bei Dir stehen läßt, das Geld überweist und die Schilder zurückschickst, könnte das doch eigentlich keine großen Probleme geben, oder? :whistling:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Das ist genau die kontroverse Diskussion, wie ich sie kenne.


    OFWSLS


    Der Händler "benutzt" die rote Nummer doch dafür, ein Auto zu überführen. Zweck: Verkauf an mich. Oder sehe ich das falsch?
    Er verleiht die Nummern ja nicht an jemanden der mal eben ein Auto, welches nicht dem Händler gehört, von A nach B zu bewegen.


    Beispiel: A hat abgemeldetes Auto auf dem Hof und will es zu Freund B fahren. A geht zu Händler X und fragt, ob X ihm die rote leiht. Das wäre, so wie ich es verstehe tatsächlich verboten, da Händler X seine Nummer nicht verleihen darf.


    Will X aber an A ein Auto verkaufen, so meine ich darf X seine rote Nummer A zur Verfügung stellen um das Auto zum Wohnort A zu überführen.
    :?::nono:

  • Ich habe eben nochmal schnell in der FZV nachgelesen.
    Unter §16 steht da nichts davon, daß die Schilder nicht verliehen werden dürfen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv/gesamt.pdf
    Die Handhabung wird beschrieben und es ist von Probe-, Prüf- und Überführungsfarten die Rede.
    Nichts davon, wer die nur nutzen darf oder sonstige Einschränkungen.
    Ich kenne keine weiteren Ausführungsbestimmungen, in denen was anderes stehen könnte.
    Letztendlich ist die Ünerführungsfahrt, hier ohne genannte Einschränkungen, genau der Sinn der 06er-Schilder.

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  • Der Händler verleiht nicht seine Nummern, er beauftragt dich, das KFZ unentgeldlich zu überführen. :dev: Du bist sein Erfüllungsgehilfe! :dev:


    Herner,


    im Grunde denke ich ebenso :dev:


    Aber: Wenn der Kaufvertrag VOR der Überführung unterschrieben ist, gehört der Wagen ja nicht mehr dem Händler X. Und somit hätte er auch nachweislich (Fahrtenbuch, welches Rote-Nummern-Besitzer zu führen haben) keinen Grund mehr einen Wagen in SEINEM Interesse zu überführen. Im Gegenteil, es obliegt dann das Interesse des Käufers.


    hmmm, unwissenderweise .. wie wigbold immer schrieb .... :dev::dev::dev::D

  • [/quote]


    Hallo Jaeger,


    die rote Nummer ( 06 ) darfst Du zum überführen benutzen. - Dafür ist diese u.a. da !
    Unbedingt vor dem Start die Fahrt in das Fahrtenbuch eintragen.
    Die Polizei macht schnell Stress, wenn nur die Nummer dran ist und kein Fahrtenbuch geführt worden ist.
    Dann riskiert Dein Händler seine Nummerzulassung.
    Dein Händler hat grosses Vertrauen in Dich !


    Gruß Kalle

  • wer holt sich auch die versicherungskarte bei ner versicherung :T


    ich hols immer bei kennzeichen 24 keine 40€ ,wenn mans nicht braucht kann mans binnen 90 tagen zurück geben :thumbsup: und die nummer für die versicherung kommt auch recht fix bei einem an.


    natürlich nur falls du noch bedenken wegen des händlerkennzeichens hast

    Bist ungeschickt, hast linke Hände?
    Läufst gegen Türen und auch Wände?
    Kannst nicht schrauben und nicht Lenken?
    Hast auch Probleme mit dem Denken?
    Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?


    DU BIST EIN MANN FÜR ATU :dev:

  • Das kann Probleme geben,stell dir mal vor du wirst geblitzt.Ich hab mir das früher gespart in dem ich beim Händler den Brief geholt hab und zuhause angemeldet habe und mit den Schildern hingefahren bin.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Man Leute, was macht Ihr für einen Streß!


    Papp die Kennzeichen dran, fahr so wie es die Straßenverkehrsordnung zuläßt und gut ist.


    Gruß Rudi

    Oldtimer fahren ist wie fliegen.
    Nur nicht so schnell, aber genauso laut. 8)


    Das Glas ist nie halbleer sondern immer halbvoll. (Denke immer Positiv)

  • Das kann Probleme geben,stell dir mal vor du wirst geblitzt.Ich hab mir das früher gespart in dem ich beim Händler den Brief geholt hab und zuhause angemeldet habe und mit den Schildern hingefahren bin.


    beim jäger währen das aber mal eben 2000km ;)

    Bist ungeschickt, hast linke Hände?
    Läufst gegen Türen und auch Wände?
    Kannst nicht schrauben und nicht Lenken?
    Hast auch Probleme mit dem Denken?
    Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?


    DU BIST EIN MANN FÜR ATU :dev:

  • wer holt sich auch die versicherungskarte bei ner versicherung :T


    Ich z.B.
    Zumindest, wenn ich beabsichtig das FZ auch in absehbarer Zeit dort zu versichern. Dann fängt deren Vertrag 5 Tage vor der Zulassung an, und die "horrende Gebühr" für das Kurzzeitkennzeichen wird auf den Jahresbeitrag angerechnet

  • Ich z.B.
    Zumindest, wenn ich beabsichtig das FZ auch in absehbarer Zeit dort zu versichern. Dann fängt deren Vertrag 5 Tage vor der Zulassung an, und die "horrende Gebühr" für das Kurzzeitkennzeichen wird auf den Jahresbeitrag angerechnet


    ich auch, aber nicht wenn ich das auto dann nicht auch gleich anmelde ;)

    Bist ungeschickt, hast linke Hände?
    Läufst gegen Türen und auch Wände?
    Kannst nicht schrauben und nicht Lenken?
    Hast auch Probleme mit dem Denken?
    Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?


    DU BIST EIN MANN FÜR ATU :dev:

  • Unbedingt vor dem Start die Fahrt in das Fahrtenbuch eintragen.


    Die Polizei macht schnell Stress, wenn nur die Nummer dran ist und kein Fahrtenbuch geführt worden ist.


    Dann riskiert Dein Händler seine Nummerzulassung.

    Noch wichtiger ist es aber, das Fahrzeug in das rosa Fahrzeugscheinchen einzutragen und dieses auch dabei zu haben, ansonsten ist es eine Fahrt ohne " Zulassung" und das erzürnt den Amtmann erst recht.


    Grüße
    Frank

  • Immer wieder ein schönes Thema!


    1. Für Kfz-Händler, Sachverständige usw. gelten für die rote Nummer sog. besondere Bedingungen der Kfz Haftpflichtversicherung.


    Danach kann er jemanden beauftragen ( auch betriebsfremde Personen ) für ihn Fahrzeuge zu überführen.


    2. Wichtig dabei ist, daß der Inhaber der roten Kennzeichen das rote Fahrzeugscheinheft vor Fahrtantritt ausfüllt, unterschreibt und dem Fahrzeugführer mitgibt.


    3. Das Fahrtenbuch wird nicht mitgeführt. Es wird vom Händler seperat geführt, im Betrieb gelagert und nach Aufforderung zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt. Dort sind Fahrtbeginn mit Datum, Uhrzeit, Name des Fahrers, Insassen, Fz-Typ, Fahrgestellnummer, Fahrtstrecke usw. einzutragen.


    Wirst du z.B. geblitzt, wird der Händler angeschrieben und aufgefordert die enstprechende Seite seines Fahrtenuches zu kopieren und der Bußgeldstelle zu übersenden.


    4. Die Kennzeichen müssen gut lesbar fest am Fahrzeug montiert sein. Einfach vorne aufs Armaturenbrett und hinten auf die Hutablage legen reicht nicht. Sonst greift im Schadenfall die Versicherung nicht.


    5. Es kostet z.B. 10,- wenn das Fahrzeugscheinheft nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist und wenn die Kennzeichen nicht wie unter 4. montiert sind, kommst du in den Bereich einer Straftat ( Kennzeichenmißbrauch bzw. Urkundenfälschung ) bzw. begehst du einen Zulassungsverstoß.


    6. Mach Dir keine Gedanken. Du kannst das Angebot des Händlers gerne annehmen, wenn du die og. Punkte beachtest.


    Wenn du noch ne Frage hast, kannst du sie gerne stellen. :thumbup:


    Gruß....Otti

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