§21 Vollabnahme

  • Moin Gemeinde,
    endlich habe ich es in Angriff genommen und es ist geschafft! Der TRM hat TÜV!!!
    Kein hinterer und kein seitlicher Unterfahrschutz. Der Sachverständige wollte nur wissen ob ich das Fahrzeug wieder im Gelände bewege, ich bejate die Frage und er meinte: Dann könne er die Unterfahrschutzdingens nicht beführworten, ein netter Mensch!
    Er lobte den hervorragenden allgemeinen technischen Zustand des Fahrzeugs!
    Auch die Abgaswerte wurden gelobt!
    Alles innerhalb einer Stunde erledigt. Ab dieser Woche läuft das Wägelchen dann offiziell auf deutschen Straßen :-)))
    Dann geht es an die Wohnkabine und trotzallem an die Fahrzeugtechnik. Trommeln ziehen und nachsehen usw.


    Spätestens 2015 muss das Teil komplett sein, dann gehts übern großen Teich, in den Süden des Kontinents ;) Wir möchten aber früher schon fertig werden, ist klar.


    Grüße Horst


    Viele Grüße

  • Nur zum komplettieren, die Anmeldung war auch in einer Stunde durch. Hatte ja auch nur den franz. Militärbrief und den halblebigen Kaufvertrag des Verkäufers.
    Alles in Allem recht unspektakulär.


    Grüße

  • Hallo,
    schließe mich Mirko an. Schön zu lesen daß wieder ein weiterer TRM auf der Straße unterwegs ist. Die Vollabnahme und Zulassung verlief bei mir ähnlich spektakulär.
    Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß.
    Grüße
    Marcus

  • Hallo Zusammen,
    anbei meine Informationen vom TÜV in Mönchengladbach eines Vorgespräches zur Vollabnahme.
    In meinen Augen ein sehr kompetenter Prüfer, mit dem ich in der weiteren Vergangenheit schon so einige Sachen durchgeführt habe...


    1. Unterfahrschutz
    Muß montiert sein, kann aber einfach zu demontieren sein.
    Dient dem Fußgänger- und Fahrradfahrerschutz und nicht dem PKW-Schutz, mechanische Auslegung also entsprechend einfach
    Max. Abstand zum Boden 550mm, Abstand zwischen einzelnen Streben max.300mm


    2. Umrißleuchten
    Ab Zulassung 1.1.1987 und Breite größer 2,1m sind Umrißleuchten pflicht.
    Am TRM sind meines Wissens die hinteren Umrißleuchten an der Ladefläche nach vorne hin rot, darf nicht sein - den vorderen Teil schwarz überlackieren.


    3. Keine Schlösser an den Türen und der Zündung
    Kein Problem - war sich aber nicht ganz sicher...


    4. Zusatztank
    Kann selbst gebaut sein. Abdrücken lassen auf 0,3 bar mit Prüfbescheinigung vom z.B. Kühlerbauer (manche machen das).
    Tank und Dokument der Prüfung müssen eine frei erfundene abe zuzuordnende und im Einbauzustand sichtbare Kennzeichung haben.


    5. Katzenaugen hinten
    Maximale Höhe 900mm


    6. Ziviele Anhängerkupplung
    Wenn der D- Wer stimmt kein Problem. Bei durchgehender Ducklutbremse 10 Tonnen möglich
    D-Wert nach meinen Berechnungen bei 6,3 Tonnen zGgw TRM und max. 10 Tonnen zGgw. Anhänger mind. 38
    Wenn nur Drehschemelanhänger geharen werden ist die Höhe der Traverse zur Befestigung der Kupplung beim TRM kein Problem.
    (Tandemachser - könnten Problem sein?)


    Das waren meine Infos aus einem Vorgespräch mit dem TÜVler...


    Viele Grüße
    Alexander

  • Hallo zusammen


    Hier mal Infos zu den Anforderungen bei meiner Vollabnahme.


    Unterfahrschutz war hier kein Thema. Da Fahrzeug für Geländeeinsatz konzipiert und der Unterfahrschutz hinderlich wäre.


    Umrißleuchten sind bei mir montiert. Vorne weiß, hinten rot.
    Lassen sich aber für kleines Geld nachrüsten. Z.B. Diese hier
    http://www.kochanhaengerwerke.…c80a964ff74f618df4319a523


    Katzenaugen hinten sind auch vorgeschrieben. Waren aber bereits vorhanden.


    Fahrerhaus muß verschlirßbar sein. Also Schlösser nachrüsten.


    Das fehlende Zündschloß wurde nicht beanstandet.


    Der Auspuff mußte bei mir nach unten gedreht und abgeschnitten werden da es wohl nicht zulässig ist daß die Abgase nach rechts abgeleitet werden. Läßt sich einfacher realisieren als ein Unterfahrschutz.


    Mehr fällt mir nicht mehr ein


    Grüße
    Marcus

  • Guten Morgen Alexander,


    schon komisch, weswegen die Prüfer so auf dem Unterfahrschutz rumreiten. Dieser entspricht eindeutig dem Verwendungszweck. Dies ist eine Ausnahme, die lt. StVZO, dort auch beschrieben wird.


    Fahrerhaus verschließbar macht schon Sinn, selbst wenn es der TÜV-Onkel nicht sehen will.


    Sonst sieht es nach dem Vorbesuch doch schon gar nicht schlecht aus. Alles Sachen (bis auf den Unterfahrschutz) die man schnell machen kann.


    Dann drücke ich mal die Daumen


    Gruß


    Mirko

  • Moin, Servus und Hallo,


    das mit dem TÜV ist so ne Sache! SInd sie zu streng und legen alles gegen uns aus, wird gejammert.
    Sind sie etwas kulanter, kommen erhobene Zeigefinger und sagen mein Mann beim TÜV, sehr kompetent, der sagt was anderes.


    Nun ja, ohne jetzt jemandem in irgend einer Weise zu Nahe kommen zu wollen, durch ist durch!
    Der Unterfahrschutz ist und bleibt abhängig vom Einsatzzweck. Folglich im Ermessen des Sachverständigen.


    Ein Fahrzeug das seit 30 Jahren durchgehend betrieben wird, wird vermutlich auch keine Umrissleuchten nach derzeitiger TÜV-Vorschrift haben.
    Ich war noch nie wegen §21 beim TÜV, mein TÜVtler gilt als sehr genau, trotzdem ist mein TRM durch ohne Gezeeter.


    Und sind wir mal ehrlich, aus Sicht des Spritverbrauches, der Abgaswerte und des Nutzens, sollten die Fahrzeuge eh nicht mehr zugelassen werden. ;)


    Der Eine hats leichter, der Andere schwerer mit der Abnahme seines TRM's. Schade nur das nicht mal in Deutschland einheitliche Richtlinien für ALLE gelten.


    Grüße Horst

  • Der Eine hats leichter, der Andere schwerer mit der Abnahme seines TRM's. Schade nur das nicht mal in Deutschland einheitliche Richtlinien für ALLE gelten.


    Ja, so ist das halt, solange es den Passus ``liegt im Ermessen des AaS/P´´gibt müssen wir halt damit leben dass es sogar auf EINER Prüfstelle ZWEI Meinungen geben kann (nicht Muss !!).

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • seid froh, dass eure tüvler noch nicht angemeckert wurden, dass sie zum §21 keinen §13 eg-fgv gemacht haben.
    das müssten sie nämlich mittlerweile bundesweit... da die allermeisten mil-kfz noch nicht regulär zugelassen gewesen sind, und daher als "neufahrzeuge" gelten - bzw. keine eu-typgenehmigung haben
    es besteht nämlich das risiko, dass irgendwann die übergeordneten zulassungsbehörden das merken und dann nachfordern... daher (und weil es ja immer die selben modelle sind bei mir) mache ich das (notgedrungen) immer mit der vollabnahme, so dass keine diskussionen aufkommen können bei zulassung.



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    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
    63571 Gelnhausen
    info@iltisteile.com

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  • Moin,


    Heute war ich beim TÜV in Siegen und habe den TRM 2000 zur Vollabnahme bei Herrn Schmidt vorgestellt. Er erinnerte sich schon zwei TRMs 2012 da gehabt zu haben.


    Er ist Problemlos durch die Vollabnahme geschlittert.
    Selbst die Abgasuntersuchung hat er mit Bravur bestanden.


    -kein Unterfahrschutz
    -keine Änderung am Auspuff


    Alles top und empfehlenswert.


    Gruss Jan

  • Ich habe Probleme bei meinem TRM 2000.
    Beim TüV habe ich eine Vollabnahme gemacht da keine Papiere von dem Fahrzeuge vorhanden sind.
    Soweit- so gut, aber weil kein Datenblatt vorhanden ist habe ich nur eine Anhängelast von 2.000 kg
    eingetragen bekommen. Ich suche nun ein Datenblatt wo die 8.800 kg oder ähnlich mit durchgehender
    Bremsanlage angegeben sind dann trägt der TüVler mir das nach. Kann mir jemand mit einem Daten-
    blatt vom TRM 2000 helfen ?

  • Ich kenne mich mit den TRM2000 zwar eigentlich nicht aus, aber trotzdem eine Anmerkung: Dan Fahrzeug ist gemäß RREG 70/150/EG bzw. VO/EG 2007/46 ein Fahrzeug der Klasse N2G. N2G Fahrzeuge sind ohne Rücksicht auf Böschungswinkel, Steigfähigkeit, Bauch- und Bodenfreiheit Geländefahrzeuge, weil sie einen Allradantrieb haben (gemäß Anhang 2, Nr. 4.2). Somit ist ein Unterfahrschutz auch per EG NICHT erforderlich, weil mit dem vorgesehenen Verwendungszweck nicht vereinbar. So steht es auch in de StVZO. Seitliche Schutzvorrichtungen sind daher auch nicht erforderlich. Letztendlich würde die Nachrüstung der Fahrzeuge mit diesen überflüssigen Teilen auch bedeuten, das sie nicht als Oldtimer anerkannt werden können, da weder zeitgemäße Um-/Nachrüstung noch Original.
    Wenn es hilft.
    Gruß
    Wolf

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