TÜV überziehen bis April 2015

  • Hallo...


    Mein TÜV/AU ist im Oktober 2014 , also schon jetzt seit 2 Monaten, abgelaufen. (Kübel hat H-Kennzeichen) Sowas gab es noch nie ;,(
    Ich fahre nicht mit dem Kübel und werde es auch in absehbarer Zeit nicht tun, weil ich bis ca. April 2015 so einiges warten und reparieren möchte (Standheizung, Scheibenwaschanlage, div. Leitungen....usw.).
    Ich möchte ihn bis dahin aber angemeldet lassen (Steuer/Versicherung) weil mich "die roten Schilder" zum TÜV ja auch was kosten würden und dann zum TÜV fahren.


    Google macht mich ganz depp, wenn ich versuche etwas über Strafen, Punkte, Vollabnahme beim TÜV, überzogenen TÜV, H-Kennzeichen.....neue Regeln ab 2015.....heraus zu finden.
    Wenn ich mal was finde, was einen vergleichbaren Fall von mir darstellt, ist das ganze dann von z.B. 2009 und gilt nicht mehr für 2015 :idee:


    Weiß jemand von Euch wie ich am besten vorgehe? Was ist am besten?


    Zum Beispiel:


    - Kübel abmelden oder angemeldet lassen, weil......?
    - alles kein Problem, weil.........?
    - Du musst unbedingt, weil......?
    - Auf keinen Fall länger überziehen wie, weil....?
    -.............,weil........?


    Vielen Dank schon im Voraus!!!!!!


    Grüße, Stephan

  • Hallo,
    ganz einfach, einfach machen.
    Laß ihn angemeldet, sorge aber dafür das keiner das Kennzeichen mit der HU-Plakette sehen kann. Also rückwärts in die Garage oder Kennzeichen abmachen, denn, eine Knolle bekommst du nur wenn es einer (Polizei, Politesse) sieht.


    Und im April holst du dir einen Termin bei deiner Prüfstelle (muß ja nicht der TÜV sein) und mit dem Termin in der Tasche fährst du dann auf dem direktem Weg da hin. Normal sagt dann keiner was, auch wenn sie dich rausziehen.


    Ich hatte schon deutlich länger überzogen (Motorrad mal gute 2 Jahre). Mein Prüfer hat erst geguckt ob er beim letzten mal vergessen hat den Stempel in den Schein zu machen.
    Als ich ihm sagte "das stimmt schon" kam von ihm nur "boah, hast du Eier in der Hose, daß hätte ich mich nicht getraut"

  • Lass das Fahrzeug angemeldet und geh dann im April zum TÜV oder einer Prüforganisation deines vertrauens. Es kann sein das du eventuell ne höhere rechnung bekommst, die Prüfungsgebühren + "Strafgebühr" für überziehen.
    Was die "Strafgebühr" betrifft, kannst du ja unverbindlich bei der Prüfstelle deines Vertauens mal anfragen, wie hoch und ab welchem Überzugszeitraum diese erhoben wird.
    Was aber auf alle fälle ist, es wird nicht mehr zurück datiert ! ! !
    Ansonsten wie Alexander schon schrieb, schau das dein Fahrzeug so steht, das die Polizei/ Ordnungsamtmitarbeiter die HU-Plakete nicht sehen können und gut ist.

  • Lass ihn angemeldet stehen. Auf deinem Privatgrund kannst du tun und lassen was du willst. Ob er TÜV hat oder nicht nicht. Da brauchst du auch keine Schilder abschrauben. Ich habe meine Harley jetzt fast 2 Jahre überzogen wegen Umbau.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

  • Lass ihn angemeldet stehen. Auf deinem Privatgrund kannst du tun und lassen was du willst. Ob er TÜV hat oder nicht.


    Das würd ich so nicht unterschreiben,
    da hat es schon andersartige Meldungen gegeben.


    Und wenn man das mit abgebauten Schildern verhindern kann, ist es doch einfach!


    Allerdings können abgemeldete Fahrzeuge (oder eben welche mit ohne Kennzeichen) auch die Ordnungsmacht auf den Plan rufen (Umweltschutz)


    Daher steht bei mir nie ein Fahrzeug draußen, somit ist es auch egal, dass beide Borgwardsen seit Oktober bzw. September überfällig sind.


    Also wird ich beizeiten mal auf direktem Weg zum TÜV fahren und dort vorstellig werden.
    Sollen die doch 20% mehr verlangen, hab ich doch auch einen ca. 25% längeren Zeitraum. :lol:

  • Hast recht. Ich behaupte nun das Gegenteil. §19StVZO Abs. 1 regelt ganz klar das zugelassene Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung müssen. Egal ob auf Privatgrund oder nicht.

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  • tuev-sued.de/hauptuntersuchung…-tuev-sued-service-center


    Sehr interessant finde ich die Angabe dass, wenn das TÜV-abgelaufene Fahrzeug aus dem Ausland wieder nach D verbracht wird, keine OWi vorliegt wenn das abgelaufene Fzg. sofort einer Prüforg. (TÜV, Dekra, wasauchimmer) vorgeführt wird.


    D.h., falls ihr mit einem Fzg. bei welchem der TÜV abgelaufen ist, von der Ordnungsmacht angehalten werdet, kommt ihr mit dem Fzg. gerade aus dem Ausland und fahrt Direkt zur Prüforg. !!!!! :whistling::thumbsup:

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Hast recht. Ich behaupte nun das Gegenteil. §19StVZO Abs. 1 regelt ganz klar das zugelassene Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung müssen. Egal ob auf Privatgrund oder nicht.


    Aber nur wenn jemanden das aufgefallen ist und du Post bekommen hast.Ohne Tüv jahrelang runfahren ist natürlich verboten.wenn du aber dein Auto zu Hause rumstehen hast ,wen juckt das?Andersrum, wenn du deine Versicherung nicht bezahlt hast,dann kommt das Ordnungsamt nach 3 Wochen.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Wow....so viele Antworten/Meinungen innerhalb kürzester Zeit :thumbup:
    Das Beste daran ist, dass ihr alle bestätigt, dass ich da keine "böse" Überraschung erleben sollte. Das heißt, mit so Sachen wie "20% mehr an Gebühren...vertiefte Prüfung..." kann ich sehr gut leben.
    Der Kübel steht übrigens in einer Scheune auf Privatgelände, kleines Dorf in der Wetterau/Hessen, weit und breit nichts mit Ordnungsamt oder so....KSK wird ja nicht gleich kommen :dev:
    Somit kann ich in aller Ruhe meine Arbeiten am Kübel erledigen und mir dann (guter Tipp!) einen Termin beim TÜV geben lassen.


    Vielen, vielen DANK an Euch alle....echt Top!!! :thumbsup:


    Grüße, Stephan

  • Zitat:
    Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Untersuchung (§ 29 StVZO) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Frist Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.
    Zitat Ende.


    Und @ Tc:


    wenn du aber dein Auto zu Hause rumstehen hast ,wen juckt das


    z.B. das Ordnungsamt oder die Polizei.


    Da du das Fzg. angemeldet hast hälst du es ``zum Gebrauch vor´´.
    Das alleine macht den Unterschied.


    Du scheinst hier zwar zu allen Themen deinen Senf dazuzugeben, sie aber vorher nicht durchzulesen, geschweige sie Inhaltlich zu verstehen.


    Und ja, ich bin es jetzt leid zum zig -sten Mal die entsprechenden Gesetzestexte und § aufzuführen.
    Ich empfehle dir das eingehende Studium der entsprechenden Texte und Paragraphen in der einschlägigen Literatur !

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  • Kommt die Polizei oder das Ordnungsamt regelmässig zu dir?
    Wenn nicht, warum sollte die in deine abgeschlossene Garage schauen?
    Es gibt zu alles ne Statistik.Du wirst nur jede 600 ste Fahrt kontrolliert,
    wie oft wirst du kontrolliert, wenn du dein Auto im der Garage hast?


    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Übrigens reden wir von ner Owi.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Übrigens reden wir von ner Owi


    Die dich dazu verdonnert innerhalb von einer Woche (oder waren es 10 Tage) den Wagen zur HU vorzustellen oder ihn abzumelden.
    Das hilft ihm dann weiter wenn der Wagen zu 50% zerlegt ist.
    Und durch die Farbgebung der Plakette kann man auch schon von weiter weg erkennen was los ist.
    Und das ist kein Einzelfall.


    TC, du kannst das ja gerne so handhaben und machen. Von uns wirst du dann aber kein Mitleid bekommen.

  • Kommt die Polizei oder das Ordnungsamt regelmässig zu dir?


    Zu a:
    Hatte ich in meiner Dienstzeit (MP) öfters zu tun (Dienstlich).


    Zu b:
    Sind jetzt Arbeitskollegen.


    Des weiteren ging es hier um Fahrzeuge, welche sich zugelassen, mit abgelaufenem TÜV, frei sichtbar auf Privatgelände befinden.


    Soviel zum Thema Texte lesen UND verstehen.


    Noch irgendwelche doofen Fragen ????

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  • Herzliches Beileid, das du die Paragraphen und Gesetzestexte lernen musstes


    Durfte, lieber Tc, durfte.........

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