Hallo...
Mein TÜV/AU ist im Oktober 2014 , also schon jetzt seit 2 Monaten, abgelaufen. (Kübel hat H-Kennzeichen) Sowas gab es noch nie
Ich fahre nicht mit dem Kübel und werde es auch in absehbarer Zeit nicht tun, weil ich bis ca. April 2015 so einiges warten und reparieren möchte (Standheizung, Scheibenwaschanlage, div. Leitungen....usw.).
Ich möchte ihn bis dahin aber angemeldet lassen (Steuer/Versicherung) weil mich "die roten Schilder" zum TÜV ja auch was kosten würden und dann zum TÜV fahren.
Google macht mich ganz depp, wenn ich versuche etwas über Strafen, Punkte, Vollabnahme beim TÜV, überzogenen TÜV, H-Kennzeichen.....neue Regeln ab 2015.....heraus zu finden.
Wenn ich mal was finde, was einen vergleichbaren Fall von mir darstellt, ist das ganze dann von z.B. 2009 und gilt nicht mehr für 2015
Weiß jemand von Euch wie ich am besten vorgehe? Was ist am besten?
Zum Beispiel:
- Kübel abmelden oder angemeldet lassen, weil......?
- alles kein Problem, weil.........?
- Du musst unbedingt, weil......?
- Auf keinen Fall länger überziehen wie, weil....?
-.............,weil........?
Vielen Dank schon im Voraus!!!!!!
Grüße, Stephan