Typisch Deutsch

  • Das sind die ganz normalen Vorschriften für den Betrieb von Motorbooten, könnte ich mir vorstellen.
    Zulassung mit Kennzeichen für Boote, Bootsführerschein.
    In manchen Gewässern ist der Betrieb von Motorbooten gänzlich verboten.
    Dürfte aber um Bamberg (Main, Regnitz und Main-Donau-Kanal) kaum zutreffen, da wohl großenteils normale Wasserstrassen..
    Gegen welche Vorschriften da nun verstoßen wurde, wird ja leider nicht genannt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Es ist einfach nur zum :urg: !


    Das Kennzeichen ist auch halbverpixelt noch gut zu lesen.
    Bei der heutigen Kamera- und Auflösungstechnik überhaupt kein
    Problem. Und der Einwand dass fahren gänzlich ohne Kennzeichen
    80 € kostet - denke ich müßte stechen.


    Mit dem denke ich mal zugelassenen VW Schwimmwagen eine
    Schippertour zu machen - müsste doch eigentlich irgendwo geregelt
    sein. Entweder es reicht der Autoführerschein oder es muss ein
    Motorbootführerschein Binnen zusätzlich vorhanden sein. Allerdings
    ist doch die Zulassung sicher nicht Motorboot ?!

    Gruß
    Peter

    "Man who dies with most toys wins!"








    Einmal editiert, zuletzt von Pi-jay ()

  • So ein Teil muß dann ein amtliches Sportboot-Kennzeichen haben, alternativ Name und Heimathafen. Ist relativ problemlos zu bekommen. Mein Hovercraft ist auch offiziell als Sportboot zugelassen. Nur bei der Eintragung "Tiefgang" im Bootsschein gab es Diskussionen :D

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Entweder es reicht der Autoführerschein

    Nicht auf dem Wasser, wenn eine bestimmte Motorleistung an der Schraube überschritten wird.


    oder es muss ein
    Motorbootführerschein Binnen zusätzlich vorhanden sein

    Genau!


    Allerdings
    ist doch die Zulassung sicher nicht Motorboot ?!

    Wenn er damit auf dem Wasser fahren will, schon. Was sonst? Es gibt weder im Straßenverkehrsrecht, noch bei Wasserfahrzeugen eine Sonderregelung für Amphibienfahrzeuge. Also ändert das Fahrzeug seine Eigenschaft beim Wechsel des Elements, in dem es sich bewegt. An Land Auto, Im Wasser Motorboot.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Weiß nicht ob es hier einen Thread gibt... ich hatte das Teil letztes Jahr in Boostedt und vor ein paar Jahren in Plön mit...


    Und ja, Plön war die Sache mit dem Graben der mir fast zum Verhängnis wurde :evil:


    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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  • Gute Frage, ich bin mir nicht mal sicher ob das Teil tatsächlich mal militärisch war...
    Laut Vorbesitzer angeblich mal Versuchsfahrzeug bei den Amis, ist oliv und hat auch ein paar typische Army-Aufkleber und Anbauteile, aber alles was ich von den ACV-Einheiten der Army kenne ist deutlich größer.


    Egal... ist grün, laut, schnell und macht höllisch viel Spaß :D

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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  • Wenn dann die Geschwindigkeit mit dem gleichen Faktor gerechnet wird: oha 8o


    Das Ding läuft gute 80 bis 90 km/h...

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  • motorboote bis 15 ps sind führerscheinfrei.ab 15ps wird der sportbootführerschein binnen benötigt.und wenn man in küstengewässern unterwegs sein will,sportbootführerschein see.siehe auch hier:http://www.sportschiffahrt.de/bootsfuehrerschein.html


    ausserdem muss der schwimmkübel eine nummer vom wasser und schiffahrtsamt sichtbar auf beiden fahrzeugseiten tragen.

  • Um nochmal auf den Anfang zurückzukommen: Auf dem Fluss im Innenstadtbereich Bamberg sind Motorboote nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Letztes Jahr hatte er sich keine geholt, also bekam er eins auf den Deckel. Das ist die ganze Story.
    Auf dem Main-Donau-Kanal kann man dagegen schon mit dem Motorboot durch Bamberg schippern, nur gehts da halt nicht publikumswirksam durch die Altstadt...


    Und das mit dem Bootskennzeichen handhaben die einzelnen Wasser- und Schiffahrtsdirektionen durchaus unterschiedlich. Manche begnügen sich auch mit dem KFZ-Kennzeichen, wenn es so angebracht ist, dass es während der Wasserfahrt sichtbar bleibt.

    Der Zwentibold




    "Ich schmeiß alles hin und werd Prinzessin"



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