passende Scheinwerfer-Einsätze

  • Moin!
    Für meinen Ex-Schweizer 230GE ohne Leuchtweitenregulierung wollte ich neue 7-Zoll-H4-Scheinwerfer-Einsätze bestellen. Bei meinem G ist einer von Hella und einer von Bosch... und beide sind sich in ihrer Refelktor-Korrosion einig X(
    Nu war ich bei meinem lokalen Teile-Höker und sach: "tu ma 'nen Satz Standard-7-Zoll ohne LWR"... man liest ja überall: "Golf 1 passt auch"! Da gibt's dann von Hella auch gleich einen Satz, also 2 Stück für relativ schmales Geld...
    Ich also mit meinem Neuerwerb ran an den G und... passt... NICHT! Die angepunkteten Ösen hinten am Reflektor harmonieren irgendwie so ganz und gar nicht mit dem Montagering des G! Der Teile-Höker darauf angesprochen, meinte: laut Hella passen die auch nicht für W460/W461! Also... Ware retour - dann eben passende bestellen... aber - oh weh! Die Dinger kosten auf mal mehr als das doppelte... nur wegen dieser blöden Ösen?
    Nu zu meiner Frage: hat das schon mal einer von euch gelöst? Am besten mit Standard-7-Zoll a la Golf 1? Gibt's eventuell Bilder dazu? Fragen über Fragen...
    Schon mal Dank für eure Bemühungen und Grüßle, tünsi

  • Genau

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
    (Heinrich Heine)


    1./PzBtl 213 - FM Grp.

    (1987/88 W15)

    Damals gelernt: Im Frieden ersetzt die StoV den Feind

    37506797yr.jpg


    45237953vj.png

    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

  • Ooohh!
    Die Ausnahmegenehmigung ist mir jetzt aber unbekannt
    Kann die mir vielleicht bitte jemand zukommen lassen?
    Bei mir haben die letztes mal Schwierigkeiten gemacht...

  • Klaus: das Gutachten zur Ausnahmegenehmigung nach §70 machen die amtlich anerkannten Sachverständigen (gegen Gebühr) - damit gehst Du dann zur Zulassungsstelle und lässt Dir die Ausnahmegenehmigung an Hand des eben erwähnten Gutachtens erteilen (gegen Gebühr - in NRW z.Zt. knapp 100,- Öcken) - die musst Du dann immer mitführen...
    Inhalt des Gutachtens mit meinen eigenen Worten: eine LWR ist ab Werk nicht vorhanden und eine entspr. Nachrüstung steht wirtschaftlich gesehen in keinem Verhältnis zum Wert des Fahrzeuges... blabla... geht eben auch ohne!


    @all the rest: vielleicht hab ich mich oben undeutlich ausgedrückt... die Einsätze (z.B. von Hella) die für den Golf 1 passen sollen, haben definitiv ganz andere Befestigungs-Laschen an der Reflektor-Rückseite... also... wie habt Ihr diese Dinger im Befetigungsrahmen des G eingebaut bekommen? Die Laschen für die Stellschraube etc. sind da doch gar nicht dran...? Fotos?


    Grüßle, tünsi

  • Hallo tuensi,
    die Vorgehensweise ist mir bekannt.
    Ich dachte nur aufgrund der Aussage von SDP und Rammigani, dass für den schweitzer G generell eine Ausnahmegenehmigung bestünde.
    Ist das der Fall?

  • Nee generell nicht , aber ich habe damals bei der Zulassung auch dafür zahlen müssen. Mitführen muss ich nichts und im Schein steht auch nichts. Ich sehe morgen mal in den Akten nach ......

    Gruß Andreas ,:)


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    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

  • in den akten finde ich nichts.... :^:
    aber ich hab dafür bezahlt, ganz sicher :cursing:

    Gruß Andreas ,:)


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  • Hallo Andreas!
    Da schau aber lieber nochmal genau nach... zum einen heißt es im original Wortlaut meiner Ausnahmegenhmigung "Diese Ausnahmegenehmigung ist im Original oder als beglaubigte Abschrift bei allen Fahrten auf öffentlichen Straßen mitzuführen und zuständigen Kontrollorganen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen." Weiterhin steht unten auf meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu lesen "ABW.V,D,VORSCHR.D.STVZO:§50 (8): O.LEUCHTWEITENREG.,AUSN.-GENEHM.§70 STVZO ERFORD. * BEGRÜNDUNG DER ABWEICHUNG SIEHE BESONDERE GA*AUSN.GEN.GEM.§70 STVZO I.V.N.§50 ABS.8 STVZO ERTEILT AM 14.06.2016 DURCH DEN KREIS SOEST AZ.: KREIS SOEST...." usw.
    Nur das Gutachten zum §70 hilft bei Kontrollen wohl eher nix...
    Grüßle aus der Nachbarschaft (war gestern noch mit dem G in Detmold), tünsi

  • Wehrwolf: morgen nachmittag bekomme ich von meinem Teile-Höker noch mal einen Satz "no names" bemustert... viellecht passen die ja dann - falls noch erforderlich starte ich dann damit meine "Foto-Doku"... aber berichten werde ich auf jeden Fall!
    Grüßle, tünsi

  • ...so die og. "no names" haben perfekt gepasst - ich nenne hier mal den Typ, falls noch jemand nach was passendem sucht:
    die Dinger sind von "van wezel autoparts" mit der Teilenummer 5810949 - auf der Streuschebe ist ein Logo mit dem Schriftzug "Autopal"... insgesamt machen die Teile einen ganz guten Eindruck und bezahlbar waren sie auch: 20,- pro Stück!
    Grüßle, tünsi

  • Hallo G-meinde
    Als erstes erstmal ein frohes neues Jahr an alle!!

    So - und jetzt zum Problem, meine Leuchtweitenregulierung hat sich verabschiedet.
    An dem Regler (Geber) am Arnaturenbrett tritt Flüsssigkeit aus der ist undicht und zwar nicht da wo die Leitungen angeschlossen sind sondern irgendwo an dem schwarzen Geber selbst.
    Ich von meiner Seite würde am liebsten das ganze gedöns ausbauen und ohne LWR fahren.

    Besteht die möglichkeit im nachhinen den scheis ausgetragen zu bekommen mit einer Ausnahmegenehmigung, oder muss ich in den sauren Apel beisen und entweder reparieren lassen, oder auf die elektrische Variante umzubauen.
    Also wenn alle Stricke reisen würde ich die elektrissche vorziehen.

    Demnächst muss ich zum TÜV der ist bereits abgelaufen!
    Ich hatte mir gedacht das ganze auszubauen (so das es nicht unbedingt auffällt das da eine drin war) und entweder prüft der TÜV Mensch das Teil überhaupt nicht, dann Glück gehabt!!
    Oder, - falls doch, dann zu bechaupten „war nicht drin ist ein Ösi Mil. KFZ sowas gab´s da anscheinend nicht, keine Ahnung bla bla bla usw.!?“

    Kann mir jemand von Euch einen Tip geben, - da wie ich hier schon gelesen habe sind nach 1990 auch Mil. Fahrzeuge ohne LWR im Umlauf gewesen und besitzen eine Ausnahmegenehmigung, - was nun tun!? :whistling:

    MfG

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