altes Nebelwurfgerät

  • Hallo an die Forumsgemeinde
    Habe am WE auf einem Flohmarkt in Innsbruck ( bin in Tirol zuhause ) ein altes Nebelwurfgerät gefunden - ist so ein Ding für Sammler interessant , bzw. ist es überhaupt legal sowas zu besitzen oder sollte ich es den Behörden übergeben? hab im Netz dazu nicht wirklich was gefunden - vielleicht gibt es ja hier den einen oder andereb Spezialisten

  • Hallo jeepmounty,


    nun, ist was draufsteht und kann abgeschossen werden( die 4 Becher rechts und links am Turm vom z.Bs.p. LEO1, Hotchkiss etc.)-dann geht der Strom über die 2 Ringe, eine Explösion erfolgt und das Teil fliegt ins Gelände und qualmt dann heftig.


    Also ist Sprengstoff drin. Ob jetzt legal oder nicht dürfte beantwortet sein.


    ich persönlich würds abgeben zur Entsorgung, zumal das herstellerdatum auch nicht mehr taufrisch ist. Selbst wenn Du das Teil von hand auslöst, kanns nicht losgehen und Du hast dann nen Blindgänger rumliegen.


    Gruß
    Bernd

    "Nur wenige sind es wert, daß man ihnen widerspricht!"

    und

    "Was man hat, braucht man nicht suchen/kaufen" ^^

  • Zitat

    könnte es nicht auch sein daß die leer sind?


    Nein, so sehen verbrannte Nebelwurfkörper nicht aus. Der Gummideckel ist intakt.


    Und die Handauslösung (der geriffelte Deckel) ist augenscheinlich auch noch unbenutzt.

  • Nun, Alexander,


    dann müsste man zum einen schwarze Rußspuren an der Austrittsöffnung sehen (sehe ich hier eher nicht), zweitens dürfte die Verschlusskappe nicht mehr vorhanden sein und drittens merkt man es am Gewicht, ob voll oder nicht. Wäre ja schön, wenn es sich nur um eine leere Dose handeln würde. Ich sehe aus den Bildern hier eher einen geklauten Nebelmittel-Wurfkörper. Egal von wem und wann, das Problem hast Du.


    Gruß, Wolf

  • Davon würde ich Abstand nehmen:


    Delaborieren sollte den Fachleuten überlassen werden.


    Das einzige was Du dort "aufschrauben" kannst, ist der Deckel von der Handauslösung. Da kommt dann ein Abreißzünder zum Vorschein.

  • Ich werd das Ding den Behörden übergeben - wenn sie leer wäre hätt ich auch nicht nachgefragt - würde sich als Deko für einen Sammler gut machen (LEER!)

  • Wenn es delaboriert wurde, ist der Zustand nicht mehr als dekorativ zu bezeichnen. Wer trägt die Kosten der Unschädlichmachung?




    Der schwarze (Transport-) Becher (ohne den Inhalt) mit dem Gummideckel sähe alleine bereits besser aus.


    Ob sich der Gummideckel prinzipiell lösen lässt, kann ich nach fast 30 Jahren nicht mehr sagen.


    Vielleicht lässt sich der schwarze Pappbecher, mehr ist es ja nicht, als Stiftehalter benutzen.

  • Sooooo.....
    obwohl schon älter dieses Thema:
    Da ist kein roter Phosphor enthalten, sondern Hexachloräthan....HC....steht auch drauf.
    Sofern das Teil recht schwer ist....nicht leer..
    Es wäre auch ziemlich schwierig und nebenbei gefährlich das Teil zu leeren.
    Mal ganz nebenbei ist der Besitz eines intakten Nebelwurfkörpers verboten.
    Sollte es also noch im Besitz sein, oder schon..... rate ich dringend zur Abgabe an die zuständige Stelle.
    Cheers
    Matt

    pixaloop_22_01_2021_2jikok.gif">Es gibt nur sehr wenige Probleme, die sich nicht mit der richtigen Anwendung von Explosivstoffen lösen lassen 8-)

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