07er Kennzeichen und H-Kennzeichen

  • Tach,


    ich handhabe das so, Fahrzeuge mit frischem H-Gutachten kommen auf meine 07.
    Wenn ich dann mal was transportieren will fahre ich mit 07 zum TÜV und hole mir eine gültige HU.
    Bei meiner Versicherung dann eine EVB und lasse dann das Fahrzeug mit H-Kennzeichen zu.
    Meiner Versicherung melde ich die Änderung und die ändern ggf. den Versicherungsbeitrag für das 07, fertig.
    Die Einträge im 07-Schein bleiben bei dem Vorgang unverändert.


    Gruß
    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • ...sicheresAuftreten ersetzt ..... was?


    indem du das hier so selbstsicher hinausposaunst ist es Gesetz?


    Tach,


    das steht in Paragraph 17 der FZV.


    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
    (2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Absatz 2 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fahrzeugscheinheft für rote Oldtimerkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10a ausgegeben wird und dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „07“. Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.
    (3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.


    Gruß
    Patrick

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  • Tach,


    das steht in Paragraph 17 der FZV.

    Daraus läßt sich aber nicht ableiten, dass beides parallel geht, wie TDV das wohl sieht.
    Dein Weg, wie Du ihn beschrieben hast, funktoniert möglicherweise nur deshalb, weil in der Zulassungsstele keiner daran denkt, dass das Fahrzeug zusätzlich zum H-Kenzeichen noch im roten Heft steht. ;)
    Aus dieser Erfahrung kann man leider keine gesetzmäßigkeit herleiten.
    Du hast möglicherweise bisher einfach nur Glück gehabt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ich denke langsam auch, der Gesetzgeber hat da schwammiger definiert, als er wollte.


    Benötigt keine Zulassung heißt streng genommen nicht, dass es dann keine Zulassung haben dürfte.


    Wahrscheinlich basieren die unterschiedlichen Meinungen/Tagen der Zulassungsstellen auf irgendwelche "Durchführungsrichtlinien" und Unkenntnis der Eintragungen im roten Heft. Ich kann mich auch nicht mehr daran erinnern, ob meine Fahrgestellnummern für die 07-er Eintragung im Computer regisitriert wurden. Das Heft ist mit der Hand geschrieben...

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Mich wundert eh, dass es kein zentrales Register der auf 07 eingetragenen Fahrzeuge gibt.
    Die Datensammelwut der Behörden passt irgendwie nicht dazu...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • ...Benötigt keine Zulassung heißt streng genommen nicht, dass es dann keine Zulassung haben dürfte. ...


    Bei dem Vorgang, Eintragung in den roten 07-Schein, darf das Fahrzeug nicht zugelassen sein.
    Für die Zeit danach gibt es keine Regelung, es ist theoretisch möglich ein Fahrzeug der 07-Nummer zu verkaufen, auf eine andere Person zuzulassen und sich dann das Fahrzeug zu einer Veranstaltung auszuleihen und mit der alten 07-Nummer zu fahren.
    Solange da ordnungsgemäß Haftpflichtversicherung abgeführt wird ist alles in Ordnung.


    Die Daten der 07 werden in Akten gehalten, braucht die Polizei eine Halterfeststellung geht dies nur während der Öffnungszeiten der entsprechenden Zulassungsstelle.


    Gruß
    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


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  • neuerdings werden doch aber die Heftchen gescannt, oder?
    Kann darüber nicht auch eine zentrale Datensammlung gepflegt werden?


    ausserdem ist zumindest in Ostholstein jetzt ein Eigentumsnachweis erforderlich,
    das war ja am Anfang auch nicht so.

  • Zitat

    Ich denke langsam auch, der Gesetzgeber hat da schwammiger definiert, als er wollte.


    Benötigt keine Zulassung heißt streng genommen nicht, dass es dann keine Zulassung haben dürfte.


    dem mag ich mal widersprechen und sage: doch!, heißt es; denn wenn amtssprache im rahmen von gesetzen nicht mal mehr als wörtlich genommen werden ´muß´ , wären nicht nur richterliche urteile einer komplett freien willkür unterlegen, sondern auch sämtliche gesetze, die hier so kursieren.


    Benötigt keine Zulassung heißt streng genommen innerhalb eines Gesetzestextes sowas ähnliches wie, daß eine Zulassung nicht erforderlich ist und somit ist sie, falls keine weiteren darauf bezogenen eingrenzungen irgendwo in irgend nem gesetz formuliert sind, nicht nötig und damit, was deutlich ist, nicht ausgeschlossen.


    zudem scheint es bei näherem hinsehen auch so, daß die 07er aufgrund obiger formulierung selber keine zulassungsform darzustellen scheint (texte suche ich jetzt aber nicht ;) ) , was theutones standpunkt unterstützen würde

  • neuerdings werden doch aber die Heftchen gescannt, oder?
    Kann darüber nicht auch eine zentrale Datensammlung gepflegt werden?


    ausserdem ist zumindest in Ostholstein jetzt ein Eigentumsnachweis erforderlich,
    das war ja am Anfang auch nicht so.


    ....ich habe einen per PC Ausgedruckten FZ.-Schein erhalten in dem die eingetragenen FZ. mittels Fgstnr. und Namentl. FZ Typ
    nennung aufgeführt sind.Da stehen auch die Achslasten drin und die Höchstgeschwindigkeit. Daher gehe ich mal davon aus dass dies sehr wohl auffällt wenn da ne zusätzliche H-Anmeldung versucht wird.

    Gruß
    Stefan


    www.ig-hmt.de


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  • ....ich habe einen per PC Ausgedruckten FZ.-Schein erhalten in dem die eingetragenen FZ. mittels Fgstnr. und Namentl. FZ Typ
    nennung aufgeführt sind.Da stehen auch die Achslasten drin und die Höchstgeschwindigkeit. Daher gehe ich mal davon aus dass dies sehr wohl auffällt wenn da ne zusätzliche H-Anmeldung versucht wird.


    Tach,
    den habe ich auch, mittlerweile den Vierten, aber jedesmal werden die Daten dort per Hand in den Vordruck eingetippt und mehrfach, wegen Fehlern, ausgedruckt.


    Gruß
    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • Hallo,
    bei unserer Zulassungsstelle sind die
    Daten welche dann in die Fahrzeugheftchen zum
    roten Kennzeichen gedruckt werden in einer Datei
    zum roten Kennzeichen hinterlegt.
    Dort trägt dann der Sachbearbeiter Fahrzeuge ein
    oder aus, und druckt das Heftchen neu aus.
    Wie auch Patrick schon schrieb, solte man wegen Fehlern,
    die gerne passieren, gleich kontrollieren.
    Was ich nicht glaube ist, dass die Daten der eingetragenen
    Fahrzeuge digitalisiert in die normale Zulassungsdatenbank
    fließen, und dort miteinander verknüpft werden können.
    Theoretisch sollte es also möglich sein, ein Fahrzeug was
    im roten Heftchen steht zu tüven und dann normal zuzulassen.
    Das löschen aus dem roten Heftchen könnte man ja einfach ver-
    essen.
    Aber ich habe es schonmal irgendwo geschrieben, ich habe
    dieses Jahr eines meiner Fahrzeuge welches in meinem roten Heft eingetragen
    war ins europäische Ausland verkauft, und bekam ein paar Wochen später
    Post von der hiesigen Zulassungsstelle mit der Aufforderung dieses
    Fahrzeug austragen zu lassen.
    Wo da jetzt die Querverbindung herkommt weiß ich nicht. Das
    Fahrzeug wurde hier auf dem Hof von einer Spedition abgeholt
    und beim Käufer angeliefert, und hatte noch nie eine weitere Zulassung
    in D., und deshalb auch keine alten ungültig gemachten deutschen Papiere.
    Dieses Fahrzeug war in D überhaupt nur mit roter Nummer unterwegs.

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