07er Kennzeichen und H-Kennzeichen

  • Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstelle der mir erzählt hat daß eine gleichzeitige Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen und die Eintragung auf eine 07er Nummer nicht zulässig wäre.
    Mit anderen Worten, wenn ich ein Fahrzeug das auf meine 07er Nummer eingetragen ist z.B. im Sommer regulär mit H-Kennzeichen zulassen möchte muß dieses Fahrzeug aus der 07er Nummer ausgetragen werden. Wenn ich dann im Winter das Fahrzeug abgemeldet habe und z.B. eine Probefahrt machen möchte muß ich das Fahrzeug erneut auf die 07er Nummer eintragen (und bei erneuter regulärer Zulassung dann wieder austragen lassen).
    Eine rechtliche Grundlage oder einen Paragraph der entsprechenden Zulassungsverordnungen konnte man mir nicht nennen.


    Weiß jemand wie da die rechtliche Situation aussieht (Fakten oder Paragraphen, keine "bei uns ist das so..."-Aussagen)?


    Danke für alle sachdienlichen Hinweise :)

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    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Auch wenn der Eintrag auf die 07er nicht als richtige Zulassung zählt, kann es natürlich nicht sein, dass noch eine weitere Zulassung, nämlich über H-Kennzeichen läuft. Auch wenn diese ruht, ist das Fahrzeug ja darüber registriert bis zur endgültigen Abmeldung ohne Reservierung der vorhandenen Kombination.
    Also: Stichwort Verbot einer Doppelzulassung.
    In sich logisch, denke ich ;)


    Im Übrigen gibt es ja jetzt die Möglichkeit der Kombination H- und Saison-Kennzeichen.
    Ich weiß was Du meinst und jetzt einwenden wirst: ;)
    Aber das will man sicher nicht, dass ein mit Saison oder gänzlich abgemeldetes Fahrzeug noch anderweitig registriet ist, nämlich im roten Fahrzeugscheinheft.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Da wird wahrscheinlich erst jemand klagen müssen. Ich stehe vor demselben Problem und möchte einen Oldtimer mit Saison-H-Kennzeichen außerhalb der Saison mit einem roten 07-er Kennzeichen bewegen. Die KFZ-Zulassungsstelle wünscht auch eine Eintragung zum Ende des Betriebszeitraums und zu Beginn die Austragung aus dem 07-er Heft.
    Auch hier konnte keine Gesetzesgrundlage genannt werden. Der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. DEUVET schreibt dazu in seinem Sonderheft: "Die Zulassung von Oldtimern":


    Zitat

    (...)Die Fahrzeuge brauchen keine Betriebserlaubnis. Sie müssen lediglich haftpflichtversichert und verkehrssicher sein. Eine Zulassung ist im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, dass ein rotes 07-Kennzeichen zugeteilt ist und geführt wird. Dadurch wird nun die Kombination von rotem 07-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen nach diesseitiger Auffassung möglich. D.h. ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen kann ein rotes 07-Kennzeichen erhalten und außerhalb der Saison (Betriebszeitraum) mit dem roten 07-Kennzeichen bewegt werden.


    Vielleicht erreichen wir hier in Kürze Rechtssicherheit. :T

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  • es juckte mir in den Fingern zu schreiben


    "also bei uns ist das auch so"


    aber das haben ja nun andere gemacht! :lol:
    Vielleicht nur etwas verklausuliert umschrieben.



    es stellte sich dem Themenstarter die Frage ob das irgendwo STEHT!


    denke mal er möchte dann mit dem Zulassungsstellenleiter einen kleinen Strauß ausfechten.
    und benötigt dafür Munition.


    Kurz die StVZO überflogen, aber auch nix gefunden.

  • Wird eigentlich überall so behandelt.

    Das ist sicher kein ausreichender Grund ;)
    In §8 FZV steht: "Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu..."
    In §17: "Oldtimer ... benötigen hierfür ... keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen."
    Im Umkehrschluss besagt dass, dass sie eine Zulassung brauchen, wenn sie nicht in das rote Heft eingetragen sind.


    Eine Idee wäre natürlich die befristete Eintragung in das rote Heft. Das ist aber nicht vorgesehen.
    Quasi das 07er-Saisonkennzeichen. ;)
    Aber eine charmante idee ist das schon...

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  • Das Problem der Doppelzulassung sehe ich hier nicht. Ein Fahrzeug, dem ein rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt worden ist, gilt als nicht zugelassen in Sinne der FZV.
    Somit kann es für einen definierten Zeitraum mit einem Saison-H-Kennzeichen zum Straßenverkehr zugelassen werden. Das ist dann auch die einzige "Zulassung" im Sinne der FZV. In der Zeit der Betriebsruhe des H-Kennzeichens gilt es auch als nicht zugelassen. Dann kann ich doch meine nicht-zugelassene-Rote-Nummer an mein derzeit nicht-zugelassenes-da-Betriebsruhe-Auto hängen. 8|

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  • Das Problem ist aber, dass, wenn Du eine Zulassung hast, Du dann jederzeit zur 07 wechseln könntest und umgekehrt.
    Du würdest dann mit einem zugelassenen Fahrzeug mit einem anderen Kennzeichen rumfahren.
    Das ist garantiert nicht gewollt und würde de facto eine Doppelzulassung bedeuten, da Dir für ein Fahrzeug zwei Kennzeichen zur Verfügung stehen, die Du nach Belieben nutzen könntest.


    Nebenbei: Auch Händlerschilder und Kurzzeitkennzeichen dürfen nur an nicht zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden (§16 Abs. (1))
    Die Formulierung ist anders, nämlich negativ (dürfen nur an nicht zugelassenen...), wohingegen in §17 für das Oldtimerkennzeichen die Formulierung "benötigen keine Zulassung" gewählt wurde. In beiden Fällen ist das rote Schild die Bedingung für das nicht Vorhandensein der echten Zulassung.
    Im Ergbnis ist es aber fast dasselbe. Nur dass bei Oldtimern das Nichtvorhandensein der Zulassung als Dauerzustand akzeptiert wird.

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  • Das Problem ist aber, dass, wenn Du eine Zulassung hast, Du dann jederzeit zur 07 wechseln könntest und umgekehrt.


    Warum sollte ich das tun? ?( Innerhalb der Saison auf die 07er wechseln? Weil z.B. der TÜV abgelaufen ist? Das sind die Grenzfälle und genau diese juristischen Haarspaltereien überlasse ich gerne den Fachleuten. Wäre jedenfalls schön, es gäbe eine praktikable Lösung, ohne zu Beginn der Betriebsruhe immer wieder das Fahrzeug neu in das rote Heft eintragen lassen zu müssen.
    Und was machen eigentlich die, die nur dieses eine Fahrzeug haben. Darf man ein rotes 07er Kennzeichen aufbewahren, ohne das im Winterhalbjahr ein Fahrzeug darauf eingetragen ist? Oder muss das Kennzeichen jedes Jahr neu beantragt werden? Mit dem ganzen Behördenmarathon, der damit zusammenhängt?
    Fragen über Fragen... aber evtl. gibt es bald Antworten. :^:

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  • Lorenz,


    ich würde da einfach mitspielen...


    Wenn Du so viel wie ich auf der 07er eingetragen hast und es wie bei mir ein handschriftliches Heft ist, was jedes mal neu von A-Z geschrieben wird für 18 Euro, dann kommen die bald selbe rauf den Trichter...

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  • Warum sollte ich das tun?

    Stimmt! Rein sachlich betrachtet.


    Das sind die Grenzfälle und genau diese juristischen Haarspaltereien überlasse ich gerne den Fachleuten.

    Und die Fachleute (die Verkehrsjuristen) haben sicher genau sowas im Blick.
    Es darf schlichtweg nicht möglich sein. Und das ist aus Sicht des Gesetzgebers ein völlig ausreichender Grund.


    Ich denke, auch, es sollte eine Lösung geben.
    Ein Eintrag im roten Heft mit einer zeitlchen befristung würde das ermöglichen.
    Ich glaube aber nicht daran, dass es sowas je geben wird. :heul:


    Der Trend geht nämlich in eine ganz andere Richtung statt Erleichterung für Fahrzeugbesitzer.
    Die Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen zeigten das ja überdeutlich.

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  • genau dieses gespräch hatte ich vor jahren mit meiner zulassungsstelle auch.
    als antwort kam nur ein lapidares "geht nicht, doppelzulassung", ohne nennung von grundlagen.


    die frage ist: sind 07er fahrzeuge irgendwo im system. wenn nicht, dann könnte man folgendes machen:
    erst auf 07er eintragen und nach einer gewissen zeit "normal".

  • Die Schwierigkeit könnte sein, dass Du beides in derselben Zulassungsstell beantragen musst. :P
    Wobei....
    Da klappen ganz andere Sachen nicht :dev:

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  • ...dann könnte man folgendes machen


    Wir sollten hier vielleicht nicht zu halb-legalen Handeln anregen oder Durchführungswege in der Grauzone diskutieren. Mir ist an einer klaren Lösung gelegen.
    Wer was wie und warum macht, kann jeder selbst entscheiden und muss sich allein seinem Gewissen und dem konkreten Einzelfall gegenüber rechtfertigen, wenn er auffliegt.
    Die Ausrede "Das habe ich im Forum gelesen", ist meist ein schlechtes Argument.

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  • Also ehrlich, diese Denke versteh ich nicht.
    Wir sollten doch froh sein, das man bis zu zehn Fahrzeuge auf eine Nr. mit einmal Steuer und einmal Versicherung zulassen kann und allen Vorteilen dieser Nutzung kein TÜV, kein SP .
    Ebenso sollten wir froh das es die H-Kennzeichen gibt, mit fast normaler Nutzung aber mit den bekannten Vorteilen, wie keine Maut, keine Seitenunterfahrschutz, keine Umweltzone, keine Lenkzeitbegrenzung usw usw.
    Sind das nicht schon Riesenvorteile gegenüber einer ganz normalen Zulassung. MÜssen wir das jetzt unbedingt weiter ausdehnen, bis der Gesetzgeber auf den Trichter kommt "SO NICHT" und macht die ganzen Vorteile wieder rückgängig.
    Schließlich sind unsere Fahrzeuge meist über 3.5 to und unterliegen damit den gesetzlichen Bestimmungen eines Lkws. Stellt euch vor wie teuer unser Hobby dann würde, wenn dies alles wie im gewerblichen Lastverkehr eingehalten werden müsste.
    Also bitte, seid zufrieden. Schorsch

  • Oje, da hab ich ja was angestoßen ;(


    @ Benzschrauber: "einen kleinen Strauß ausfechten" liegt nicht in meiner Absicht, mir ging es eher darum ob es noch möglich ist, bei Neuerwerb eines H-Kennzeichen tragenden Fahrzeugs dieses vor Abholung auf die 07er Nummer einzutragen, es damit zu überführen und dann irgendwann mal mit H zuzulassen. "Früher", also vor 10 oder 15 Jahren, wurde so eine Vorgehensweise von der hiesigen Zulassungsstelle problemlos abgenickt und ich habe diese Möglichkeit selber ein paarmal genutzt. Und deswegen bin ich eben auf der Suche nach entsprechender Rechtssicherheit anhand von gesetzlichen Vorgaben :/

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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  • sicheres Auftreten ersetzt ..... was?


    indem du das hier so selbstsicher hinausposaunst ist es Gesetz?

  • Die haben keinen Grund es von H-KZ auf 07er umzumelden. Die Steuer bleibt die selbe, die Versicherung meist auch...


    Aber es bleibt noch der Punkt, daß ggfs. kein TÜV notwendig ist. Dass fällt bei einem >3,5to Fahrzeug auch finanziell ins Gewicht (natürlich meine ich die Prüfung, technisch in Schutz gehalten wird das Fahrzeug ja immer ;) )

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