Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstelle der mir erzählt hat daß eine gleichzeitige Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen und die Eintragung auf eine 07er Nummer nicht zulässig wäre.
Mit anderen Worten, wenn ich ein Fahrzeug das auf meine 07er Nummer eingetragen ist z.B. im Sommer regulär mit H-Kennzeichen zulassen möchte muß dieses Fahrzeug aus der 07er Nummer ausgetragen werden. Wenn ich dann im Winter das Fahrzeug abgemeldet habe und z.B. eine Probefahrt machen möchte muß ich das Fahrzeug erneut auf die 07er Nummer eintragen (und bei erneuter regulärer Zulassung dann wieder austragen lassen).
Eine rechtliche Grundlage oder einen Paragraph der entsprechenden Zulassungsverordnungen konnte man mir nicht nennen.
Weiß jemand wie da die rechtliche Situation aussieht (Fakten oder Paragraphen, keine "bei uns ist das so..."-Aussagen)?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise