Hallo Leute,
dann schauen wir doch mal dahinter, was diese von uns so geliebte Regierung eigentlich will.(Satiremodus aus!) Die haben simpel davor Angst, das so ein Vorfall wie auf dem Berliner Weihnachtsmarkt wieder passieren wird, nur halt nicht mit einem LKW (Welch schreckliche Waffe, 40 Tonnen bei 80 km/h). Nur Blöd, das kaum einer mit einem Panzer oder ähnlichem Gerät größere Strecken fahren wird, ist ja auch völlig unauffällig. Oder gar mit einer tschechischen OT Halbkette, sagen wir mal, von Regensburg nach Nürnberg auf den Weihnachtsmarkt fährt, um da Menschen erheblich zu schädigen. Wahrscheinlich würde die das erstens bei ihrem Alter gar nicht durchhalten, zweitens ist die Panzerung nur 4 bis 8 mm dick (was heute mit jeder halbwegs potenten Groß Kaliber Jagdwaffe durchschossen wird). Nachdem ich den Text der VO gelesen habe und auch die zur Verfügung gestellte Liste dessen, was als Kriegswaffe angesehen wird, würde der wohl gar nicht unter die VO fallen. Andererseits, weil Kurzweil, der nachgebaute A7V im Panzermuseum in Muster, nicht fahrbereit, weil ohne Motoren, fällt unter die VO, weil Kampfpanzer grundsätzlich darunter fallen. Auch der niedliche kleine Panzer Ia wäre damit von der VO erfasst, obwohl heute sich wohl kaum noch jemand vor dem erschrecken würde. Da heißt es wohl eher: Kleiner, mach dich nicht kaputt, wäre schade drum. Stoppen kannst du die 60 PS mit jedem Unimog. Von diesen beiden Kampfpanzern geht mal mit Sicherheit keinerlei Gefahr aus. Lustig ist auch die Anforderung, die Panzerung auszuschneiden und durch Bleche zu ersetzen, was zumindest von innen erkennbar sein muss. Über diese Formulierung kann jeder Maschinenbauingenieur nur lachen. Was ist ein Blech, welches meinen die. Feinblech, Mittelblech, Grobblech? Ich ersetze also 12 mm Panzerung durch ein 80 mm Grobblech. Rein rechtlich genügt das der Verordnung. Ich bin halt Ingenieur. Blech ist Blech....
Oder noch ein Beispiel: Die Bleche bei der bereites erwähnten OT Halbkette waren eigentlich nicht so der Knaller. Ich schnippel da also ein, sagen wir mal 30 mal 40 cm großes Stück raus, Wandstärke 5 mm und ersetze es durch ein 4 mm Feinblech in hochfester Feinkornstahlausführung (gegen 9 x 19 reichen auch 2 mm hochfester handelsüblicher Feinkornstahl bi der Einbaulage und wird im Tankbau verwendet.).
Doof gelaufen, Herr Altmeier. Juristen können eben doch nicht alles, junge Referendare noch viel weniger, auch bei 10000 Euro Monats Salär.
Andererseits ist wiederum interessant, das, was mal Kriegswaffe war wie der Focker D1 Dreidecker, völlig raus ist, obwohl ausschließlich als Kriegswaffe gebaut. Must halt nur ohne MG oder MG Attrappen (also wegen der Optik ein paar geschlitzte Rohre, sonst nix.) unterwegs sein. Oder was sonst noch so bis 1945 herumflog, weil bei diesen Fliegern gab es noch keine Verbindung zwischen Waffenanlage und Avionik. Schick, ne B17 ohne MG ist erlaubt, ein Sherman nicht, eine HE 111 ohne MG ist erlaubt, ein Panzer IV nicht.
Grüße
Wolf
Anmerkung: Ich will hier keine große Diskussion vom Zaun brechen, sind halt nur ein paar Anmerkungen,