...noch ein neuer aus dem Norden...

  • Moin oder guten Abend,


    möchte mich auf dieser Forumseite auch noch einmal kurz vorstellen (im Forum "Vorstellung" schon geschehen).


    Mein Name ist Tom, ich komme aus dem LK Stade, Nähe Drochtersen. Vor einigen Wochen habe ich einen Wolf Ez. 1991 gekauft.

    Er ist in einem ganz guten Zustand und stammt aus dem Fuhrpark eines großen Bonner Süßwarenherstellers:schleck:.

    Einige Macken gab es, waren mir beim Kauf aber bekannt. Unter anderem die Gelenkwelle vom VTG zur Hinterachse. (Lagerschaden am Kreuzgelenk)

    Ausserdem war der Lenkungsdämpfer gebrochen. Die Welle habe ich in der Bucht gefunden und ist schon montiert, Lenkungsdämpfer auch.

    Bei näherer Begutachtung aller beweglichen Teile unter dem Fahrzeug stellte sich heraus das auch die beiden anderen Gelenkwellen nicht mehr ok waren. Vor allem die Lange Welle vom VTG zur Vorderachse hatte viel Spiel im vorderen Kreuzgelenk. Beide Wellen habe ich ausgebaut und Montag versendet zur Neulagerung und auswuchten.

    Über das Ergebnis berichte ich dann mal wenn sie wieder eingebaut sindB:).

    Ja... was noch... Das Auto wurde lackiert, matttschwarz...:rolleyes: ein neues Verdeck hat er bekommen (sehr schön und sehr stabil mit einer nicht "schwitzenden" Innenseite) der Aschenbecher wurde scheinbar nie benutzt:smog:... Ich freue mich das ich ihn gefunden habe!!!


    Ein paar Bilder gibt es in der "Vorstellung"


    Besten Gruß und schönen Abend von der Elbe,

    Tom

    ...es gibt eindeutig zu wenig Smileys mit blauem SchiffchenB:)B:)B:)...

  • ...ich hatte da eine Junge Dame die neu eingewiesen wurde. Sie hat es wirklich sehr genau genommen...

    Ich hätte gerne das hintere Nummernschild in 28x22 cm gehabt. Keine Chance ohne TÜV Gutachten hat sie gemeint.

    Jetzt habe ich ein Kuchenblech von 34 x 22 cm dran...:heul:

  • So sind die Damen bei der Zulassung halt, bei mir war die bei der Neuzulassung

    die gesamte Abteilung nebst Leiterin zur Stelle.


    Die sind mit den Eintragungen im alten Brief von 1997 nicht klargekommen,

    die im Vollgutachten mit anderem Motor natürlich nicht eingetragen waren...


    Beste Grüße

    Sapere aude oder „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant)

  • Sie hat es wirklich sehr genau genommen...

    Nein hat sie möglicherweise nicht.:no:

    Denn ihre Entscheidung und Information war mit großer Wahrscheinlichkeit schlicht falsch.:*:

    Ich hätte gerne das hintere Nummernschild in 28x22 cm gehabt. Keine Chance ohne TÜV Gutachten hat sie gemeint.

    Jetzt habe ich ein Kuchenblech von 34 x 22 cm dran... :heul:

    Die Standardhöhe bei den normalen zweizeiligen Kennzeichen ist immer 200mm.

    Das Größtmaß in der Breite ist 340mm.

    Wenn man die Zeichen, die das zugeteilte Kennzeichen hat, auf einem kleineren Schild, natürlich unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstände, untergebracht bekommt, kann man ein schmäleres Schild nehmen und es muss gesiegelt werden.

    Es gibt kein Mindestmaß für die Breite und ein Gutachten ist unsinnig.

    Da hat die Dame möglicherweise einen Fehler gemacht.

    Wenn allerdings in der unteren Zeile beispielsweise 6 Zeichen stehen (z.B. AA 444 H) kann es auch mit der Engschrift schwierig werden.

    Wenn das Schild über die baulichen Begrenzungen raussteht, muss die Zulassungsstelle eine Kombination zuteilen, die ein entsprechend kleines Schild ermöglicht.

    Aus Sicherheitsgründen darf das Schild nicht seitlich überstehen und die Tür muss ja auch auf gehen.

    Wie ist denn Deine Kombination?

    Man könnte dann das erforderliche MIndestmaß errechnen.

    Hier ist ein Poster mit den vorgeschriebenen Maßen: https://www.utsch.com/out/pict…C3%9Fe_September_2017.pdf

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • ...nix ungewöhnliches... nun passt es genau auf den Reservekanister Kasten mit ca. 10mm Rand. Von weitem sieht es ganz ok aus. Von nahem finde ich es einfach zu groß. Und genau das Poster hing auch in der Amtsstube. Ich wollte die Engschrift. Die Damen meinten... Nee, das geht nur bei Motorrädern...

  • Ich wollte die Engschrift. Die Damen meinten... Nee, das geht nur bei Motorrädern...

    Auch Schwachsinn!:cursing: Die haben wohl gar keine Ahnung von ihrem Job.:*:


    Maßgebend ist die Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung und hier der Absatz Nr. 4 "Ergänzungsbestimmungen".


    Darin ist zu lesen:

    ... Für einzeilige oder zweiszeilieg Kennzeichen ist Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen läßt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidungs des Verwaltungsbezirkes und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein, als die vorgeschriebene oder vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zuläßt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. ...


    Im weiteren gibt es Vorgaben zu zuzumutenden Veränderungen am Fahrzeug, Gutachten und verkleinerten Kennzeichen für den Fall, dass die Zulassungsstelle über die obigen Vorgaben hinaus nicht in der Lage ist, ein passenden Kennzeichen zuzuteilen. Das trifft aber hier gar nicht zu.


    Fazit: da das Schild seitlich über die Anbringungsstelle hinaussteht, hat die Zulassungsstelle Dir ein falsches Kennzeichen zugeteilt!

    Zu den Maßen:

    Das Mindestmaß von den Zeichen der unteren Reihe zum äußeren Rand beträgt 8 mm! Da ist bei Dir noch reichlich Luft.

    Das Maß zwischen den einzelnen Buchstaben oder zwischen den einzelnen Zahlen muss 8 bis 10 mm sein. Zwischen dem Buchstaben- und Zahlenblock soll der Abstand 24 bis 30 mm sein.

    Jetzt kannst Du selbst ausrechenen, wie klein das Schild hätte sein dürfen und eigentlich müssen.;-)


    Edit: Ich habe es spaßeshalber mal ausgerechnet.

    Mit Mittelschrift, also der Standardbreite und mit den vorgeschriebenen Mindestabständen und dem umlaufenden Rand komme ich auf eine Schildbreite von 301,5 mm!

    Die Zulassungsstelle muss dabei noch nicht einmal ihren Spielraum mit Engschrift ausnutzen.

    Wenn man alles in Engschrift setzen würde, was ja noch nicht einmal erforderlich ist, könnte man nochmal 32mm "einsparen". Die Schildbreite wäre dann sogar 269,5 mm.

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  • Probier doch mal folgendes aus:

    Lass dir ein Zweitschild machen, in der von dir gewünschten Größe. Dann zerknüllst du dein echtes Kennzeichen und glättest es danach notdürftig so wieder, dass zwar die Siegel noch intakt, das Kennzeichen aber nicht mehr verwendungsfähig ist. Dann bittest du um Siegelung deines neuen Kennzeichens nach einen unverschuldeten "Auffahrunfall". Da misst doch kein Mensch nach, wie groß jetzt deine Schilder im Vergleich sind......

  • Moin Til, Moin Haiko,


    das wird das Problem sein... kaum noch einer / eine hat Ahnung von dem was er/sie da tut... Es ist prima das man nun fast auf jedem kleinen Amt ein KFZ zulassen kann aber da sitzen dann Menschen die eigentlich für etwas ganz anderes ausgebildet wurden.:|

    Vielen Dank für deine präzise Ausarbeitung Til!:daumenhoch::daumenhoch::daumenhoch:


    Haiko, deine Idee finde ich gut! Das behalte ich im Auge:dev:. Jetzt muss ich erst mal die Gelenkwellen wieder zurückbekommen... die sind nämlich bei DHL im Nirwana verschollen:*:


    Gruß, Tom

  • Ich würde zuerst den Leiter der Zulassungsstelle mit dem Fehler konfrontieren.

    Wenn er ein Einsehen hat, zahlst Du nur das neue Schild.

    Wenn Du das mit dem Zerknüllen machst, zahlst Du auch noch die Amtshandlung und die Siegel;-)

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  • Ich habe mein altes Motorrad Kennzeichen drauf 22x20 mit Engschrift 😀 , aber das ging nur weil ich es noch hatte und meinte aus Umweltschutzgründen

    kein neues prägen zu wollen 👍,richtig ist es gibt keine Mindestbreite! und Engschrift ist normal nicht erlaubt

  • Hier ist der Link zur pdf-Version der Fahrzeugzulassungsverordnung: FZV

    die Fundstelle habe ich ja oben schon genannt.

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