Es gibt Themen, die uns seit Ewigkeiten immer wieder beschäftigen und die immer wieder in verschiedenen Threads thematisiert werden, aber da dann wieder untergehen. Dieses Thema gehört dazu und kann hier durchgehend bearbeitet werden.
Hier soll die Rechtslage zum Fahren mit umgeklappter Windschutzscheibe besprochen werden. Bei manchen unserer Fahrzeuge steht ein Passus in den Papieren, wonach nur mit aufgerichteter und arretierter Scheibe gefahren werden darf.
In der StVZO gibt es offenbar nur Regelungen zur Beschaffenheit der Scheibe und keine konkrete Regel, die das Fahren mit umgelegter Scheibe verbietet.
Feuer frei!