SUCHE umgebauten Kriegsschrott - Konversionsgegenstände

  • Hallo! :lupe:

    Mein letzter Beitrag zu dem Thema ist wohl schon wieder zwei Jahre her, deshalb versuche ich es mal wieder. Ich bin immer auf der Jagd nach Notlösungen der Nachkriegszeit, also beispielsweise der berühmte Umbau des Stahlhelms zum Sieb. Die nächste große museale Ausstellung steht bevor, geplant ist ca. das 2, Quartal 2024 in Salzgitter, Städtisches Museum Schloss Salder.

    Was ich suche und was ich habe kann man den folgenden Bildern entnehmen. Aber die Sammlung ist noch lange nicht vollständig, denn der Einfallsreichtum der Derer die fast nichts hattet, ist heute kaum noch vorstellbar! Und ich sammle eben nicht nur für den heimischen Keller, was ich zusammenraffe wird auch öffentlich gemacht :daumenhoch:


    Viele Grüße

    Olaf








    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
    Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium in Deiner Gruppe!

  • Wenn das in Salzgitter angeht, sag bescheid > zur Eröffnung bin ich da!

    Vielleicht kann ich die mir bekannte Stahlhelm-Schöpf-Kelle als Leihgabe loseisen...

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • Moin!


    Zitat

    Wenn das in Salzgitter angeht, sag bescheid > zur Eröffnung bin ich da!

    Vielleicht kann ich die mir bekannte Stahlhelm-Schöpf-Kelle als Leihgabe loseisen...


    Davon haben Salzgitter und ich jeweils schon mehrere =) Aber danke für das Angebot!

    Eröffnungstermin gebe ich bekannt!


    Zitat

    Olaf, was für eine Nachkriegsverwendung hatte denn das 2cm-Flakmagazin ... Zigarrenspender bei Schwarzmarktgewinnlern ? :D


    Das ist tatsächlich ein elektrischer Bettwärmer. Den kann mal ein mir bekannter Elektriker im Außenbereich testen :yes:

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
    Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium in Deiner Gruppe!

  • Olaf, was für eine Nachkriegsverwendung hatte denn das 2cm-Flakmagazin ... Zigarrenspender bei Schwarzmarktgewinnlern ? :D

    Das würde mich auch interessieren. Denn wenn das Magazin über 10 schuss fasst, ist der besitz laut neuen Waffengesetzt nicht erlaubt. Das zählt jetzt unter verstoß gegen das Kriegswaffen Kontrollgesetz. Da wäre ich sehr vorsichtig. Gilt auch für die 75 Schuss Gurttrommel am MG 42.

  • Olaf, was für eine Nachkriegsverwendung hatte denn das 2cm-Flakmagazin ... Zigarrenspender bei Schwarzmarktgewinnlern ? :D

    Das würde mich auch interessieren. Denn wenn das Magazin über 10 schuss fasst, ist der besitz laut neuen Waffengesetzt nicht erlaubt. Das zählt jetzt unter verstoß gegen das Kriegswaffen Kontrollgesetz. Da wäre ich sehr vorsichtig. Gilt auch für die 75 Schuss Gurttrommel am MG 42.

    Über Sinn und Unsinn dieser Novelle des Waffengesetzes, allerdings nicht des KWKG, kann man streiten - ich habe da nur noch mit dem Kopf geschüttelt.


    Detlev

  • Die Gesetzesänderung bezieht sich auf dem Waffengesetz unterliegende Waffen aka "Handwaffen", das Magazin ist von einer Maschinenkanone. Ist daher davon nicht betroffen. Abgesehen davon ist der Besitz der vom Gesetz betroffenen Magazine auch nicht verboten. Man muss diesen Anmelden und der Handel damit ist verboten....


    Jens

  • ja die Gesetze werden immer dämlicher. Ich musste meinen Salut K98 und mein deko mg auch abgeben bzw verkaufen. Natürlich zum schrottpreis mehr oder weniger. Paar jahre vor dem Gesetz verkauft und ich hätte wenigstens mein Geld vom kauf zurückbekommen...

  • Achtung :offtop: Aber trotzdem kurz:

    Das Magazin ist natürlich kein Magazin mehr. Ist eine Heizung.

    Kriegswaffenkontrollgesetz wäre dabei aber auch nicht richtig. Und ja, große Magazine sind verbotene Gegenstände nach WaffG. Da ist auch keine Anmeldung mehr möglich, die Frist dafür ist am 21. September 2021 abgelaufen! Allerdings hat der Gesetzgeber den Straftatbestand dazu nicht eingefügt, sprich der Besitz ist verboten, aber es ist kein Vergehen. Blöd aber für Legalwaffenbesitzer (Jäger, Sportschützen) die begehen damit ja einen Verstoß gegen das WaffG und gefährden ihre Zuverlässigkeit.

    Also, wer unangemeldet z. B. ein originales G3 oder G36 Magazin besitzt, sollte wissen, dass er das nicht darf!

    :BGS-F:

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
    Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium in Deiner Gruppe!

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