• TÜV X(


    Das Erlebnis für sich :


    keine TÜV - Plakette wegen :


    - Handbremse zieht einseitig muß nachgestellt werden
    - Hinterräder an meiner Pritsche benötigen eine Abdeckung
    - Zündschloß oder sonstige Einrichtung zum Schutz des Fahrzeuges vor fremdbenutzung nachrüsten :P:P:P
    - Auspuffendrohr - altes war abgefault
    - Motorleerlaufdrehzahl nachstellen


    Hammer :


    wegen des Baujahres, nach Plakette ´72 nach NAchfarge in Gaggenau ( jetzt Wörth ) BJ ´71, kelien ASU notwendig :|:|:|:|


    Bin begeistert und liegen seit gestern unterm Mog, heute nach der Arbeit wieder.


    Gruß


    Frank


    PS.: Erste Fahrten waren einfach geil :]:D:]:D

  • Häääh ?`Keine AU nötig ? Ich glaub das ist doch nur bei fahrzeugen bis Bj. mitte 69 so, oder hab ich da was verpennt ?

  • @ralla1719


    hast schon recht.
    Keine ASU-Pflicht für Fahrzeuge bis Bj´69.


    Aber Spezel sagt : keine Problem bekomme ich hin.


    Warte und harre der Dinge die da auf mich zukommen.


    MogMog


    Frank

  • Zitat

    Original von schwaben-frank



    MogMog


    Hast du Zündaussetzer? Das heißt doch "MogMogMogMogMog" :D


    Falls du noch Unterlagen brauchst: Ich habe die großen TDVn für den 404er mit Ersatzteillisten und Explosionszeichnungen.
    Bloß für alles-Kopieren oder alles-Scannen isses einfach zu viel.
    Wird Zeit, daß ich dich mal "heimsuche". :]


    Phrank

  • na dann heist es halt


    mogmogmogmogmogmogmog, äh zuviel mog ?



    hey


    mein Mog hat keine Zündaussetzer, der lief von Bamberg bis Ostfilder, Probefahrt nach neu Batterieeinbau und von Ostfildern nach Aichelberg ( werkstatt wo er jetzt steht ) einfach sau gut.
    => es sind jetzt nur noch fein-Einstellung notwendig wegen dem freundlichen Verein T Ü V


    @bunkerratte


    danke für TDV Info´Angebot wenn ich was brauche werde ich mich sofort melden.


    Frank

  • @ Schwaben-Frank:


    Der U 404 in original BW-Ausführung braucht weder ne Abdeckung an den hinteren Rädern noch ein Zündschloß!


    Die hintere Abdeckung deswegen nicht, weil er die serienmäßig nie hatte und selbige im Gelände sowieso davonfliegt.
    Und die Sicherung gegen Fremdbenutzung sieht wie folgt aus:
    Man nehme ein Stahlseil oder eine Kette und fädele diese durchs Lenkrad und durch den Griff der sich links außen am Armaturenbrett befindet.
    Das ganze wird mittels Vorhängeschloß gesichert und gut ists und auch Original so!


    Wenns Dein TÜV-Heini nicht glaubt, dann soll er den Kollegen in 82418 Murnau anrufen und den Hr.Manfred Körk verlangen, der wird ihm die Haxen schon gerade biegen :)


    Axo noch was: Du hast ne Pritsche? Wenn Du diese als LKW zulassen möchtest, kann es passieren, daß Du einen Fahrtenschreiber nachrüsten mußt ( ich mußte). Das ist technisch möglich, aber nicht gerade billig.


    Grüße


    Jens64

  • Zitat

    Wenn Du diese als LKW zulassen möchtest, kann es passieren, daß Du einen Fahrtenschreiber nachrüsten mußt ( ich mußte). Das ist technisch möglich, aber nicht gerade billig.


    Jens


    Einen Fahrtenschreiber an einen LKW nachzurüsten war in den 80er Jahren noch gang und gäbe, aber ist heute nicht mehr zu verlangen.


    Wenn nachgewiesen werden kann, dass LKW/ SZM oder ZGM als privates Fahrzeug genutzt wird und durch sein Alter oder seine Antriebsart (Benzinmotor) bedingt als kulturtechnisches oder historisches Fahrzeug eingestuft wird (Versicherung) ist die Nachrüstung sogar Widersinnig.


    Ein Fahrtenschreiber dient ausschließlich der Kontrolle von gewerblichem Fahrpersonal . Als Privatperson bist Du keinesfalls verpflichtet (selbst in einem existierenden Fahrtenschreiber) ein Schaublatt einzulegen. Auch die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten brauchen nicht beachtet zu werden. Selbst nicht bei Fahrzeugen über 7,49to ZGG.


    Dazu kann ich sogar einen Gesetzestext liefern, den ich aber erst aus meiner 14to Zugmaschine (auch ohne Fahrtenschreiber) rausholen muss.


    Sehr hilfreich sind da die Kollegen der Oldtimer-Brummi Fraktion die über die NVG zu erreichen sind. Sicher werden die meine Aussage bestätigen.

    Roland


    Früher als ich unerfahren und viel jünger war als heute
    hatten meine größte Achtung alle anderen Leute!
    Später traf ich auf der Weide außer mir noch andere Kälber;
    Seitdem schätz´ ich sozusagen erst mich selber

  • Hallo,
    deshalb darf ein Privatmann zu privaten zwecken auch Sonntags fahren
    und 18 Jährige dürfen privat auch LKW fahren (natürlich mit Karte) :D .
    So hab ich es zumindest in der Fahrstunde mal irgentwann gelernt.


    Vielleicht mach ich auch ende des Jahres den LKW Lappen/Karte :D


    Gruß Mixer :))

  • Mixer,
    den Unimog darfste sowieso Sonntags fahren, da er unter 7,49 zul.Ges.Gew. ist. Allerdings ohne Hänger.


    alvissaladin
    Mein Mogerle war zugelassen als "LKW-Werksverkehr", da ich ihn sowohl privat als auch gewerblich nutzte.
    Zum Zeitpunkt der Zulassung (ist schon ein paar Jahre her), gab es weder H-Kennzeichen noch 07er-Nummer, oder sonstige Scherze.


    Ich mußte das Ding ganz normal zulassen, wie alt der ist oder wozu ich ihn fahre hat niemanden interessiert.


    Grüße


    Jens64

  • habe ich nicht mal was von "Ablasten" auf 3,5 T gelesen, damit man ihn auch Sonntags " OHNE HÄNGER" fahren darf ??? oder gilt das nür für Fahrten mit Hänger ? Ich bin mir immer noch nicht sicher, wie ich meinen ( mit Pritsche) in ein paar Wochen dem Tüv (Vollabnahme)vorstellen soll, ??? als H-Kennzeichen ? als Zugmaschine, oder ganz normal als LKW ?
    Ich hatte bis jetzt gedacht das ich mit H-Kennzeichen als Spaßmog und für gelegentlich mal aus dem Wald Holz holen am besten fahre, oder ???


    cu
    Mog-Driver

  • Wenn Du den Mog als Zugmaschine zulassen willst, brauchst Du ne Druckluftleitung, soweit ich weiß, lasse mich aber auch gerne Belehren.
    Sonntags darfst Du nur ohne Hänger fahren, weil Dich sonst das Sonntagsfahrverbot trifft, egal wie schwer Dein Teil ist.
    Für ne Zulassung als Zugmaschine brauchst Du, glaube ich zumindest, auch den Beweis darüber, daß landwirtschaftliche Fläche nutzt, als Pächter oder Eigentümer.


    Alle Angaben ohne Gewähr.


    gruß


    pascal

  • jetzt fällt es mir wieder ein wegen dem "Ablasten", das war wegen der Dauer des Tüv´s. bis 3,5 T = 2 Jahre und über 3,5 T nur 1 Jahr.


    Ist das richtig so, des es auch bei H-Kennzeichen über 3,5T nur 1 Jahr Tüv gibt ???


    cu
    mog-driver

  • @mog-driver,


    geb hier nur die Sinngemäße ANtwort des netten Herrn vom TÜV wieder bezüglich meiner Anfarge - Abtonnung auf 3,49t


    - äh theoretisch machbar, aber kaum glaubhaft bei einer Pritsche, dazu dann kaum Zuladung. Überladung ist damit schon vorprogrammiert ( der Verein Grün-weiß hält dann gerne seine Spendenkasse auf ). Mache keine Ablastung.!. -


    Gruß


    Frank

  • da hast Du Recht Frank, denn die Ablastung meint nicht nur 3,49t, sondern deutlich drunter. Das Gewicht des Fahrzeugs wird immer mit dem Fahrer gemessen! Und das Fahrergewicht ist ein sehr dehnbarer Begriff :D

  • ich werd mitte der woche mal was schreiben zum thema zulassung nach dem neuen KraftStGes, hab aber im mom keine Zeit das script dazu zu suchen und nen text dazu zu pinseln ;)

  • also, ich habe heute mal mit einem Bekannten gesprochen, der einen baugleichen 404 Pritsche hat und vor 2 Jahren bei dem Tüv war wo ich auch hinfahren werde. Er wollte unbedingt Saisonkennzeichen auf seinen Mog haben und dadurch kam das H-Kennzeichen aus Platzgründen auf dem Nummernschild nicht in Frage, sie haben ihm sogar vorgeschlagen ihn abzulasten damit er nur alle 2 Jahre zu kommen braucht. So reden die Tüv Leute hier bei uns, ich bin mal gespannt was sie bei mir sagen werden
    @ Ferret
    wenn ich das richtig verstehe was du schreibst, brauchtest du nicht ablasten und bekommst trotzdem 2 Jahre Tüv weil es sich um ein H-Kennzeichen dreht ???


    cu
    mog-driver

  • Hi Leute,
    hatte letzte Woche Urlaub und habe mir mal für 5 Tage KZK geholt. Bin dann mal zum wiegen gefahren ( natürlich ohne unnötigen Ballast) und auf der Waage hatte mein Mog 2460 Kg Leergewicht. Am nächsten Tag bin ich dann zum Tüv zwecks Vollabnahme H-Kennzeichen und ablasten auf 3,5 T wegen 2 jährigem Tüv. Der Prüfer hat ihn sich mal rundum und von unten angeschaut, ist selbst dann damit auf den Bremsenprüfstand gefahren. Bremsen waren bestens, alles gleichmäßige Bremsergebnisse. ( Kein Wunder, ist ja auch alles neu , HBZ und alle 4 BZ ) Dann kam er zu mir und sagte : ich solle noch alle 4 Reifen ( sind porös ) erneuern und mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von DC besorgen ( zwecks ablasten auf 3,5 T ), dann würde meinem gewünschten H-Kennzeichen nichts mehr im Wege stehen..... Der Prüfer war sehr in Zeitdruck, hat noch nicht mal nach der Beleuchtung usw. geschaut, sondern nur nach Lenkung, Bremsen.....
    Habe die Bescheinigung schon angefordert und werde mal mit meinem Bekannten reden, ob er mir mal seine 4 neuen Reifen dafür ausleihen wird, und dann die nächsten 2 Wochen nochmal zum Tüv heizen......


    so ist momentan der Stand der Dinge.....
    sollte jemand eine solche Bescheinigung bereits haben, wäre ich sehr Dankbar für eine Kopie per Mail oder Fax.. ( DC will dafür richtig Geld haben, so die Aussage des Werkstattmeisters )


    cu
    mog-driver

  • Moin,
    also so etwas habe ich noch nie gehört:

    Zitat

    Unbedenklichkeitsbescheinigung von DC besorgen ( zwecks ablasten auf 3,5 T )


    Das kann der TÜV-Prüfer selbst machen, wenn genügent Nutzlast verbleibt. Und das sollte bei einem Leergewicht von 2460kg doch der Fall sein. Der hatte wohl keine Lust mehr ?( und wollte schnell nach Hause. Lass aber miteintragen, daß keine technische Änderung gemacht worden ist und das ein mögliches Gesamtgewicht von 4750kg möglich ist, dann ist eine spätere Wieder-Auflastung problemlos möglich, sonst brauchst Du dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von DC :D .
    Gruß Stefan

  • danke für den Tipp, werde es bei der Nachuntersuchung dem Prüfer sagen. Er hat mir wegen dem ablasten irgend etwas von max 20 % ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung erzählt, da es ja dann bei mir mehr wie 20 % wäre, könnten die Bremsen evtl. nicht mehr richtig greifen weil sie auf das höhere Gewicht ausgelegt wären ??? finde ich totaler Schwachsinn !!!
    Tja, mit den 4 Reifen ausleihen wird nix, mein Bekannter ist z.Z. kräftig im Wald am werkeln mit seinem Mog. Dann muß ich mir wohl schon jetzt 4 neue kaufen, bei Ebay gibt es ja momentan welche aus 2003 mit 10 PR für 110 Euronen, werde mir dann mal 4 Stk. bestellen müssen. Zum Glück habe ich noch 4 Felgen, dann mache ich erstmal die neuen nur zum Tüv drauf und fahre danach erst mal die alten runter.
    Gibt es solche Reifen eigentlich irgendwo noch günstiger ???


    cu
    mog-driver

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