Zulassung So.- Kfz Werkstattwagen o . ä.

  • Moin .


    Mein TÜV - Onkel hat Schwierigkeiten mit der Tüv - Eintragung H - Kennzeichen für den DÜDO 508



    Von wegen nicht originool uns so ;(


    Meine nächste Überlegung : So - Kfz Werkstattwagen


    Hat jemand nähere Infos wie das dann Versteuert wird , bzw. wie das Versicherungstechnisch läuft ( Prämie und so ) ?


    Morgen um 15 Uhr ist wieder TÜV - Termin :rolleyes:


    Gruß


    Günner

  • wie jetzt? nix mehr kaaskopp-schildchen??


    warum nix mit H? kann doch so vor 30 jahren existiert haben?
    evtl noch mal putzen unsso ??!



    ...alles an Ersatzteilen und Zubehör für den VW Iltis


    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
    63571 Gelnhausen
    info@iltisteile.com

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  • Sach ma Sagü,


    wie lange bisse nu im Geschäft?


    Für ne Eintragung als So-Kfz. Werkstattwagen brauchste zumindest ne fest installierte Werkbank mit Schraubstock!
    Solltest Du Gasflaschen mitführen wollen oder müssen, was ja normal ist beinem Werkstattwagen. muß dann latürnisch für die entsprechende Halterung, sowie für gesetzesgemäße Be-und Entlüftung gesorgt werden.
    So dann mußte dem TÜV-Onkel noch erklären, daßte Deine Kunden nicht weiter im Umkreis von 50 oder äh warens 75 km hast? Ansonsten brauchst noch ne Fahrtenschreiber und natürlich ein EG-Kontrollgerät. Hauhaua.


    Viel Spaß noch


    Jens64

  • Ja nee Jens . Ich bin schon über 25 Jahre " Selbstständig " aber immer noch unwissend ;)


    Fakt ist einfach , ich möchte - will - MUß die Karre einfach so günstig wie möglich zulassen ( ist z.Zt. als So - Kfz Womo zugelassen , was aber mit der nicht vorhandenen Stehhöhe hinfällig ist ;( :| ) .


    So - Kfz Werkstattwagen ? Ist doch eigentlich relativ ?( . Oder ?
    Muß doch nicht vollgestopft mit " Heftigem " Werkstattequipment sein ?



    Was gibt es denn für alternativen ?


    Gruß


    Günner

  • Und wo ist das Problem den jetzt so zuzulassen wie er momentan aussieht?


    Der Pruefer glaubt nicht dass er beim Bund gelaufen ist?
    Was muesste er denn haben/aussehen wenn er beim Bund gelaufen ist?

  • Hallo
    Warum nicht als LKW zulassen ?
    Unter 7,5t. , da fällt nur das Sonntag Anhänger verbot Negtiv auf .
    Ansonst wäre der Umbau auch schon vor 30 Jahren so möglich gewesen , und die Farbgebung ist egal .
    Gewerblich schließt das H-Kennzeichen sowieso aus , also auch kein Fahrtenschreiber . :thumbsup:
    Gruß
    Oli

    Der AL 28 ist das einzige Fahrzeug, das man Nachts vom Weltraum aus sehen kann. Es ist das erste in der langen Lichterschlange! :D

  • Die Bundeswehr hatte Deinen Düsseldorfer doch auch mit der Pritsche des Unimog ausgerüstet. Vielleicht kannst Du den Prüfer darauf hinweisen. Warum sollte der Düsseldorfer dann nicht auch den Koffer des Unimog gehabt haben (gut - gesehen habe ich ihn so auch noch nicht)? Jedenfalls sieht der Umbau sehr gelungen aus!


    Viel Erfolg wünscht


    Nordlicht


  • Der Pruefer glaubt nicht dass er beim Bund gelaufen ist?
    Was muesste er denn haben/aussehen wenn er beim Bund gelaufen ist?


    Vielleicht überzeugt ihn ein Originalfoto von der Bundeswehr ?


    :D:D


    Welche Uniform wäre denn passend ? :D


    ImSchwarzweissmodusknipsenderweise, Wigbold

    Rengtengteng !


    + Mitglied der Mungahilfe +


    Trenne Dich nie von Deinen Illussionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst Du weiter existieren, aber Du hast aufgehört zu leben.
    Mark Twain

  • damits überzeugend wirkt, stellste die mungas mit y-kennzeichen daneben ins feld...


    dann haare + bart ab beim günner und mitfotografieren in uniform und grundstellung - dann sagste, das wär dein pappi gewesen vor 35 jahren - "wie aus dem gesicht geschnitten"


    damit hätten wir dann das husarenstück fürs H !!


    evtl noch nen hotschkiss mit auf die fotoserie: " das kann ja unmöglich gestellt sein, herr prüfer....?!?!"


    :H::H::lol::lol::lol::D:D:D



    im ernst:


    wenn ein überdurchschnittlich gut erhaltener 30jahre alter wagen, so wie er heute ist - vor 30+ jahren exisitiert haben KÖNNTE, ist er h-fähig!!
    das gilt für karosserie + motorumbauten!


    Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
    Lack
    · Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
    Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
    · Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
    und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
    anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
    · Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
    sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
    Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
    · Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und
    kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
    „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
    Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
    · Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
    Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
    Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
    Oldtimer.


    Blech
    · Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio sind für die Einstufung als
    Oldtimer nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau
    mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offiziellen Angebot des
    Herstellers gegeben hat, also ein Umbau in eine damals lieferbare Karosserie-
    Version des gleichen Fahrzeugtyps erfolgte (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio
    oder Borgward Isabella Coupé in Cabrio: möglich, jedoch Mercedes 114 Coupé in
    Cabrio nicht möglich).
    Bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen (meist Vorkriegsfahrzeuge) ist Tausch mit
    zeittypischer (identischer) Karosse (z.B. Umbau Rolls Royce Leichenwagen in Open
    Tourer) möglich, auch wenn sie in jüngerer Zeit hergestellt wurde.
    · GfK-Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr
    Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/zu ersetzenden Teile
    nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Ein ganze Karosserie aus GfK oder
    mehrere zusammenhängende Teile aus GfK (z.B. Flipfront) werden jedoch nicht
    akzeptiert.


    Erscheinungsbild
    · Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine
    größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter
    dem Grundsatz des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu
    beurteilen.
    · Das Fahrzeug muß weitgehend frei von Rost sein.
    · Generell muß das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben.
    Umbau auf anderen Typ oder andere Ausstattung:
    Beispiele: Ein Umbau vom MG B „Gummiboot“ auf „Chrommodell“ ist möglich, da
    beide Fahrzeuge aus gleicher Typenreihe hervorgegangen sind.
    Jedoch ist ein Umbau der Heckpartie eines Mercedes 220 SEb auf 230
    SL generell nicht möglich, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als
    20 Jahren.


    Kapitel VI: BESONDERHEITEN NUTZFAHRZEUGE
    Aufbau
    · Der Umbau zu einem zeitgenössischen Aufbau ist generell möglich.
    · Zeitgenössische Werbe- oder Firmenaufschriften sind akzeptabel.
    · Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, der
    Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren.
    · Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende
    Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei
    Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden,
    da die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit
    Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen. Der
    Umbau in ein Wohnmobil ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.


    In Zweifelsfällen sollte auf das Fachwissen eines Oldtimer-Spezialisten zurückgegriffen werden!


    davon haben wir doch welche - oder?



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    Einmal editiert, zuletzt von SpPz Tobi ()

  • @tobi


    nicht schlecht die Idee , aber das mit meinem Pappi geht gar nicht , der war " damals " bei den FW - Werken in der Montage und dann in Russland ( den Storch geflogen ) .


    Huijui , muß schnell den PC ausmachen , ist gerade Weltuntergang mit heftgsten Gewittern ?(


    Gruß
    Günner

  • Hallo Günner ,hast Du zufällig das Buch "Die Rad und Kettenfahrzeuge der Bundeswehr 1956-heute "
    Autor Karl Annweiler und Rainer Blank.
    Auf Seite 86 Seitenmitte ist ein ähnliches Fahrzeug wie Dein 508er abgebildet,zwar sitzt der Koffer auf der Pritsche,mit dem Bild kannst Du den Prüfer sicher rumkriegen.



    Gruß Ralf

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