Kfz Steuer MB-Wolf

  • Hallo Zusammen
    Ich war heute mit meinen Wolf zwecks Vorstellung (Kfz-Steuer) beim hiesigen Finanzamt. Nach ausgiebiger Begutachtung und vermessung durch 2 Finanzbeamte teilte mir einer der Herren mit
    das dieses Fahrzeug alles ist aber kein LKW!? was nun zur Folge hat das ich mit 939 Euro Steuern per Anno zu Rechnen habe. Im Kfz Brief und Schein ist der Wolf als Lkw zugelassen ebenfalls
    in der Kfz-Versicherung. Ich frage mich nun wie es der Rest der Wolfgemeinde es gemacht hat die Fahrzeuge als Lkw versteuert zu bekommen.
    Kann mir da jemand mit Rat zurseite stehen??? Würde mich sehr freuen wenn es da eine Möglichkeit geben würde!!!

  • Hallo


    Damit ist mir leider nicht geholfen!!! Musste den Bock vorstellen ob ich wollte oder nicht. Anscheinend gelten bei uns andere Gesetze wie im Rest der Repubilk
    Hast du den Wolf als Lkw bei der Versicherung angemeldet??

  • Nun das wird jetzt aber ohne Bild ganz schwer , Dir zu helfen , zumal du ja schon
    bei denen warst .
    Hast Du eine Trennwand hinter den Sitzen montiert ?
    Sind die hinteren Sitze noch im Fahrzeug ?
    Was haben denn die beiden Herrn genu gemessen ?


    Erwin

  • Moin Erwin


    Eine Trennwand ist nicht montiert. Es wäre auch laut Ausage der Finanzbeamten nicht wichtig!!!. Die beiden Sitze hinten sind demontiert. Gemessen haben die beiden die Aussenmaße sowie
    die Höhe. Desweitern ist das Maß von der Ladefäche zum Maß des Fahrgastraumes gemessen worden!!!!
    Der Tüv hat den Wolf als Lkw abgenommen und auch die Versicherung läuft als Lkw!!!


    Klaus

  • Soweit ich weiß muß die Ladefläche länger sein, als das Maß Kopf / Fußraum. Ist beim Wolf nicht gegeben. Insofern haben die Geier recht. Daß manche Wölfe dennoch als LKW fiskalisch unbeanstandet bleiben liegt am Engagement der lokalen Steuerbehörden. Sollte hier deshalb nicht groß erörtert werden... Versicher den Karren nu als PKW. Dann ist wenigstens die Vers. günstiger...

  • hallo klaus,


    es gab hierzu schon viele beiträge. und wahrscheinlich genauso viele aussagen, meinungen usw.


    fakt ist, um es kurz zusagen, das du wohl pech hast (sorry ist aber so). ich weiß wovon ich spreche den bei mir war es genauso. ich war 2x beim verein und habe meinen wolf vorgestellt. ergebnislos jedesmal. faktoren wie länge der ladefläche, trennwand, größe fahrgastraum, lasten und lärm usw. sind unwichtig gewesen. ich habe ihn vermessen und verwiegen lassen mit gutachten, habe gutachten zu achs- und reifen/radlasten sowie lärmgutachten erstellen lassen, n i c h t s hat geholfen. selbst die vorgaben der behörde wie bauart, höchstgeschwindigkeit, technisch lkw typische merkmale wie 24v bordstrom oder starrachsen z.b. waren unwichtig. da er ja nu auch komfortmäßig nichts zu bieten hat dachte ich hier ansetzen zu können (ist ne Amtsvorgabe) vergiß es. ich habe sogar unsere steuerkanzlei beauftragt eine klage zu prüfen. habe den wiederspruch eingereicht und zu hören bekommen das es keinen sinn macht und sowieso aussichtslos ist. die krönung war dann als ich die beamtin fragte was den ein lkw ist. sie sagte "ein w50" (ddr fabrikat). was habe ich gelernt???


    1. jedes finazamt entscheidet eigenständig und kann die vorgaben auslegen wie sie wollen (ja ist so) also lotto!!!


    2. es gibt löcher in der evolution (habe 2 kennengelernt)


    3. der staat (finanzamt) will geld machen 940€ minus 170€ = 770€ gewinn


    versuchs mal mit der verwandschaft in nem anderen kreis. dann melde ihn halt auf jemand anders an. sorry aber so läufts eben, die einen haben glück und die anderen .... naja das merkste gerade selber.


    gruß rene


  • Hi Rene, das finde ich Konsequent, übers Finanzamt geärgert, alles verkauft, und ab nach Canada :G

  • Das mit dem Finazamt stimmt leider , jedes kann so entscheiden wie es will .
    Mit der trennwand hinter den Sitzen ist so eine Sache , sollte aber rein , um
    die Ladung vom Fahtgastraum zu trennen
    Diese sollte min, 40 cm hoch sein nd dauerhaft verschraubt ein .


    Die Maße werden in der Regel gemessen :
    Vom Gaspedal zur Ladebordwand und von der Ladebordwand nach hinten ,
    zur Hecktür . Dabei sollte das Maß der ladefläche min. 51 % betragen um
    überhaupt über eine Besteuerung als LKW zu rechtfertigen .
    Es soll auch Finanzbeamte geben , die die beider Radkästen abziehen .
    Im schlimmsten Fall in einem anderen Kreis nochmals genau fragen und
    dann Ummelden , leider .


    Hatte die beiden Herrn so einen Bogen ausgefüllt , wo die Maße eingetragen wurden ?



    Erwin

  • Abend Zusammen,


    ich habs auch gerade hinter mir..! Scheint wirklich so, dass es in den Kreisen/ Ländern verschiedene Auffassungen gibt, was die Beurteilung angeht, ob Lkw oder nicht.
    Bei mir war die Vorgabe noch ein Trenngitter oder eine Trennwand einzubauen.
    Danach waren die beiden Finanzbeamtinnen damit zufrieden und ich bekam die Lkw Steuer.
    Ich hab mich für die Trennwand mit Sichtfenster entschieden, da es leiser und schneller wärmer wird und bleibt.
    Hab halt Glück gehabt..!


    Gruß ans Wolfsrudel


    Stefan

  • Hallo Zusammen,


    Was für eine LKW-Besteuerung spricht:


    1. Plane + Spriegel, vergleichbar mit Pick-up als 2-Sitzer und Trennwand und >51% Ladefläche ==> somit klarer Fall ==> LKW-Besteuerung. So hatte meine Finanzbeamtin den Bogenschluß gemacht!
    2. Aufgrund Fahrgeräusch von 80dB darf/dürfte der Wolf nie eine PKW-Zulassung/Besteuerung erhalten! Zul. PKW => 78dB.


    Grüße, Dietmar

  • der kurze wolf ist immer ein lkw mit 2 sitzen da der weg vom durchgetretenen kupplungspedal bis zur trennwand kleiner als der laderaum ist. der abzug der radausschnitte ist nicht statthaft ,da auch deren fläche oberhalb als stauraum anzurechnen ist. der ladungsverschiebeschutz ist allerdings verpflichtend. wenn ihr bei der finanzgurke probleme bekommt - beschreitet den rechtsweg - kostet nix , da ihr gewinnen werdet.- beachtet dabei aber auch das länderweit unterschiedliche definitionsverhältniss leergewicht-nutzlast-gesamtgewicht - es gibt länder die wollen 800kg nutzlast - ist aber auch kein problem- der bw wolf hat 2950 zul.ges.gew.-- gruss matze

  • Jetzt haben sie beim Schäuble wieder etwas neues gemacht, aber auch so gummiartig wie zuvor.
    Es soll steuermäßig nach TÜV-Meinung gehen, aber nicht immer. Ich denke, es wird eher schlechter für die Wölfe.


    "Sehr geehrter Herr ...,


    in Abstimmung mit der Fachabteilung unsers Hauses kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:


    Mit dem Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) vom 5. Dezember 2012 hat das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Vereinfachung erfahren. Künftig sind grundsätzlich die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugarten und Aufbauarten auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer verbindlich. Dies war bisher z.B. schon für die Feststellungen zum Emissionsverhalten der Fall.


    Für eine besondere Gruppe von Fahrzeugen bleibt es jedoch weiterhin nach der ebenfalls neuen Vorschrift des § 18 Absatz 12 KraftStG bei der besonderen kraftfahrzeugsteuerlichen Feststellung der Fahrzeugart. Dies betrifft Geländefahrzeuge, sowie Mehrzweckfahrzeuge, Büro- und Konferenzmobile, die verkehrsrechtlich nicht der Fahrzeugklasse der Pkw (Klasse M1) zuzuordnen sind, aufgrund ihrer Bauart und ihrer Ausstattungsmerkmale jedoch überwiegend der Personenbeförderung dienen. Die Regelung berücksichtigt umweltpolitische Gesichtspunkte. Andernfalls würden diese Fahrzeuge bei Anwendung der gewichtsbezogenen Bemessungsgrundlagen eine aus ökologischer Sicht unangemessene Begünstigung erfahren.


    Inwieweit Ihr Fahrzeug unter diese Regelung fällt, kann nur das zuständige Finanzamt vor Ort klären, denn nur dort ist der Einzelfall vollständig bekannt. Sofern Ihr Fahrzeug zukünftig nicht mehr als Pkw zu besteuern ist, wird Ihr Kraftfahrzeugsteuerbescheid automatisch umgestellt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Leisinger


    - Leitungsstab -
    Bundesministerium der Finanzen
    Referat für Bürgerangelegenheiten "

  • ...., daß kann dann ja ein Späßchen werden.... :no: wieder eine Umstellung, der Wasserkopf bläht sich noch mehr auf und dann kann auch vermehrt mit Kontrollen gerechnet werden, denn für was soll man denn den Zoll sonst noch nutzen, wir haben ja überall nur noch Freunde an unseren Grenzen...
    In meiner Heimatstadt ist der Zoll beheimatet und ausgerechnet dieser Zollstandort soll für die Kfz-Steuer erhalten bleiben :urg:

  • Hallo,
    am Mittwoch habe ich meinen Steuerbescheid für den Wolf vom Zoll erhalten und die haben ihn als PKW eingestuft und somit sind 938€ steuern fällig :tobt: .
    Am Donnertag gleich beim Hauptzollamt in Saarbrücken angerufen und mir wurde gesagt ich soll das Fahrzeug beim Zollamt Kaiserslautern vorführen. Bin dann zum Zoll nach KL gefahren, der Beamte hat sich den Wolf auch angesehen und mir gesagt ich soll einen Einspruch beim Hauptzollamt in SB einreichen. Der Einspruch wurde eingereicht und jetzt bin ich gespannt wie die „Geschichte“ weiter geht.


    Gruß aus der Westpfalz
    Jürgen

  • Hallo,
    am Mittwoch habe ich meinen Steuerbescheid für den Wolf vom Zoll erhalten und die haben ihn als PKW eingestuft und somit sind 938€ steuern fällig :tobt: .


    Heute Post Hauptzollamt bekommen


    Festzetzung:
    für die Zeit vom 14.04.2014 bis 13.04.2015 auf......... 939,00 EUR
    für die Zeit ab 14.04.2015 auf jährlich........................172,00 EUR


    Grundlagen der Festetzung
    Fahrzeugart............ Lastkraftwagen
    :thumbsup:
    hoffentlich bleibt das so, im Sept, 2014 habe ich vom HZA in der Einspruchentscheidung (Wolf ist ein PKW) geschrieben bekommen ich müsste Klage einreichen.


    Gruß
    Jürgen

  • also meiner ist als lkw versteuert
    und als pkw versichert, immer das günstigste....... :thumbsup:

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
    (Heinrich Heine)


    1./PzBtl 213 - FM Grp.

    (1987/88 W15)

    Damals gelernt: Im Frieden ersetzt die StoV den Feind

    37506797yr.jpg


    45237953vj.png

    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!