Opel Blitz 3.6l

  • Ich stelle mir da die Frage ob der TÜV das überhaupt abnimmt ohne Kotflügel. Es besteht ja immer die Gefahr, kleine Steinchen oder sowas hochzuwirbeln und den Hintermann ins Auto zu schleudern. Die Gefahr ist zwar auch mit Kotflügeln da (leider schon selbst erlebt), aber doch deutlich geringer denke ich.

    naja, die Steine komme dann eher von "unten" und so weit sind die Kotflügel ja nicht runtergezogen.


    Das man wenn original keine Kotflügel vorhanden waren welche nachrüsten muss (bei feststehenden Rädern) wär mir neu.

  • Ich stelle mir da die Frage ob der TÜV das überhaupt abnimmt ohne Kotflügel.

    Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.

    Es ist schlichtweg nicht korrekt, jetzt für ein so altes Fahrzeug aktuelle Maßstäbe anzulegen.

    Also: die zu dem Zeitpunkt geltene StVZO raussuchen und das als Maßstab nehmen.

    Dazu kommt dann noch der Faktor historische Authentizität. Wenn man einen Zustand an Hand historischer Bilder belegen kann, wird es für den Prüfer schon enger...

    Aber wenn solche Diskussionen aufkommen, würde ich mir ohnehin schon einen neuen Prüfer suchen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Habe mal nachgeschlagen.

    In der StVZO von 1937, die hier gilt, habe ich nichts über Abdeckung von Rädern gefunden.

    Mag sein, dass es da noch andere Regelwerke gibt, die zu beachten sind.


    Im Übrigen eine fantastische Arbeit! :thumbsup-blue:

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  • Hallo Zusammen,


    das leidige Thema Radabdeckungen. Für den Opel Blitz ist das irrelevant. Die Radabdeckungen wurden 1962 mit dem wiederauferstandenen §36a eingeführt, mit Inhalt gefüllt durch die vorläufige Richtlinie für Radabdeckungen, die immer noch vorläufig ist.

    In der Zeit von 1939 bis Mitte der 50ger Jahre gab es schon mal einen §36a mit dem Titel Riesenluftreifen, der dann aber abgeschafft wurde als Reifen der Größe 14.00-20 usw. für die Bundeswehr normal wurden und dann auch in den entsprechenden WDK Richtlinien aufgenommen wurden.

    Zu dem Borgward mit Pritsche: Die Bundeswehr hatte immer den Tick, auch uralte Fahrzeuge an die neuesten Vorschriften anzupassen, so z.B. auch der 1017, der mit seitlichen Schutzvorrichtungen nachgerüstet wurde, obwohl das vom Baujahr her eher nicht erforderlich gewesen wäre.

    Til, das Thema Radabdeckungen wurde mit dem §30 abgehandelt. Leider machte da jeder daraus, was er für richtig hielt. Der Sinn der Präambel der StVZO (...es wird nicht alles bis in die letzte Einzelheit geregelt, um dem Fortschritt nicht zu behindern und Nutzungsbeschränkungen zu vermeiden...) wird leider immer weiter durch spezielle Vorschriften eingeengt.


    Wolf


    Freut Euch, demnächst gibt es eine neue StVZO. Son Mist habe ich, glaube ich, in 38 Jahren TÜV noch nicht gelesen. Es gibt bereits mehrere hundert Seiten mit Mängelauflistungen und Einwänden.

  • Hallo Wolf,

    besteht nicht beim Unterfahrschutz auch eine Nachrüstpflicht? Ich meine, mich an entsprechende Diskussionen im Zusammenhang mit der Zulassung meines 1t-Anhängers erinnern zu können. Ich brauchte letztlich nur deshalb keinen, weil der hintere Überhang zu gering war.

    Beim Unimog brauchte ich nur deshalb keinen, weil er mit dem Verwendungszweck des Fahrzeug als Geländefahrzeug nicht zu vereinbaren ist.

    Der Unimog hat auch keine Radabdeckung hinten, das ist auch eingetragen mit "hintere Radabdeckumg unzureichend".

  • Andreas,

    es geht um die SEITLICHE SCHUTZVORRICHTUNG, nicht um den hinteren Unterfahrschutz. Der nationale hintere Unterfahrschutz musste ein Wx von mindestens 100 cm3 aufweisen, um als ausreichend fest zu gelten. Mitte der 80ger Jahre wurden dann die EG Vorschriften nach 70/220/EWG übernommen. Da wurde furchtbar viel überhaupt mal geprüft und vieles, besser fast alles, was es bis dahin gab, ist kollabiert.

    Der hintere Unterfahrschutz ist national nicht anzubringen, wenn es z.B. ein Geländefahrzeug ist. Auch ein 1017 Allrad fällt unter diese Kategorie, ebenso wie der Unimog. Der Unimog hatte die Genehmigungsnummer e1*89/279*0001. Diese Genehmigung besagte, das der Verwendungszweck nicht mit einer SSV vereinbar ist und bestätigte somit das nicht vorhanden sein. Hat mein damaliger Chef gemacht. Ich habe mal einen Nachtrag dazu gemacht. Das gilt natürlich auch für Anhänger, die von solchen Fahrzeugen im Gelände mitgeführt werden. Der hintere Überhang ist dabei im Wesentlichen unbeachtlich, es geht um den Einsatzzweck.

    Wolf

  • Moinsen,

    Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.

    Es ist schlichtweg nicht korrekt, jetzt für ein so altes Fahrzeug aktuelle Maßstäbe anzulegen.

    Also: die zu dem Zeitpunkt geltene StVZO raussuchen und das als Maßstab nehmen.

    Dazu kommt dann noch der Faktor historische Authentizität. Wenn man einen Zustand an Hand historischer Bilder belegen kann, wird es für den Prüfer schon enger...

    Aber wenn solche Diskussionen aufkommen, würde ich mir ohnehin schon einen neuen Prüfer suchen.

    So ist das: eine DKW NZ 350-1 Bj. 8/44 hat weder Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger C: ) noch ein Bremslicht

    verbaut und keinen Rückspiegel; wurde vom TÜV problemlos abgenommen (allerdings von einem Prüfer, der sich mit Oldies auskennt).


    Gruss Pit :krad:

  • So jetzt kommen wir wieder zu den wichtigen Themen! Er wird wunderschön! Das einzige wo ich ein Problem sehe sind die Schrauben von der Ladefläche. Holz hat unheimlich Kraft. Ich hätte Schloss Schrauben genommen und den Kopf versenkt sieht optisch schöner aus lässt sich vorher lackieren und hebt hundertmal mehr!


    LG Anton

  • Bremsleuchten an Krad und FMH: Deutschland ist der ECE-R50 am 01.06.1986 beigetreten. Bremsleuchten sind Pflicht nach StVZO seit 01.01.1988.

    Fahrtrichtungsanzeiger wurden für Krad über 250 cm³ 1962 Pflicht (Nachrüstung durch Ochsenaugen von Hella) Für alle dann mit der Umsetzung der ECE-R50 am 01.01.1988.

    Warnblinker habe ich nicht rausgesucht, muss aber auch Ende der 80ger Jahre, Anfang der 90ger sein.


    Wolf

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