Fahrzeug ohne Papiere anmelden

  • Hallo,

    ich habe eine Hercules K125 V1 angeboten bekommen. Leider hat das Motorrad keine Papiere.
    Hat jemand von euch Erfahrung in den Thema?
    Ich habe mich schon im Internet informiert und dort eine Seite gefunden mit Informationen dazu. Nur da ist nicht so richtig beschrieben, wie alles mit TÜV und Co abläuft.

    Muss ich erst zum TÜV und das Motorrad mit TÜV verstehen? Dann wird ja im TÜV Bericht die Fahrgestellnummer angegeben.

    Und dann mit dem TÜV Bericht und dem Kaufvertrag auf die Zulassungsstelle und neue Fahrzeugpapiere beantragen?
    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß

    Thorben

  • Erstmal im Kraftfahrzeugbundesamt mit der Fahrgestellnummer Anfragen, das Fahrzeug könnte gestohlen gemeldet sein..... wenn von dort „grünes Licht“ gibt, über Zulassungsstelle neuen Brief (Zulassungsbescheinigung) beantragen, dazu benötigest du ein eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers das es sich um sein Eigentum gehandelt hat. Dann kannst erst zum TüV.

  • Ich wiederspreche nur ungern hab das aber schon 2x durch und bei mir war's Verfahren so:


    -> TÜV §21 Gutachten dann sind schon mal alle technischen Daten für die Zulassung da.

    -> Vom Vorbesitzer brauchst Du einen schriftlichen Kaufvertrag

    -> Du (nicht der Vorbesitzer) machts auf der Zulassungsstelle eine Eidesstattliche Versicherung (Formblatt), dass Du keine Fahrzeugpapiere
    hast und diese abgibst falls sie irgendwo wieder auftauchen. (Kosten € 30,00 zusätzlich).

    -> Der Rest ist ganz normale Zulassung.


    Die separate KBA Anfrage gibt es nicht mehr - die findet seit ein paar Jahren schon automatisch bei der Zulassung statt.

    in der Regel sind die Zulassungsstellen per Mail erreichbar - ich hatte daher vorab eine Mail geschickt und dort wurde schon alles vorbereitet. Absprache vorab macht die Sache also schneller aber ist eigentlich nicht erforderlich.

    Grüssle Micha

  • ich gebe M38A1 recht,

    genau so ist es, früher war es so wie Thomas es geschildert hat.

    Entweder dauerte das lange, oder man konnte tiefer in die Tasche greifen und bekam das benötigte Schriftstück schneller.


    Heute ist das anders.

    Also erst zum TÜV (oder andere Prüfstelle, ging doch grade rund, dass der TÜV sein Monopol für die §21 los sind) und dann zur Zulassungsstelle.

    Eigentlich ist das kein großes Problem.


    Kommt allerdings irgendwann später mal jemand um die Ecke mit dem Originalbrief, dann wird eng! :mimimi:

  • Hallo Micha, ist wohl unterschiedlich (Bundesland ?!) Habe erst (ca. 2jahren) ein Fahrzeug aus Erbe verkauft ohne Zulassung und Papiere, der Einfachheit halber habe ich als Verkäufer eine neue zulassungsbescheinigung beim BKA beantragt um das Thema Eidesstattliche zu umgehen. Erst nachdem der Käufer diese hatte, konnte der Käufer TüV und Zulassung machen.....

  • Ja, genauso funktioniert das auch bei uns .

  • Ich wäre mit dem ganzen Thema immer etwas vorsichtig. Denn es gibt auch Zulassungsstellen, welche die Ansicht vertreten, sind keine Papiere vorhanden und kann der Petent nicht nachweisen, dass das Fahrzeug jemals zugelassen war, bedarf es einer frischen Einzelabnahme mit aktueller Erstzulassung - was dann meist scheitert, weil die Technik eben nicht zu den heutigen Maßstäben passt.


    Hier setzt der/die Zulassungsstellenleiter/in seinen/ihren Stiefel durch, wie er/sie das Recht auslegt. Darum würde ich immer zuerst ohne den Unterlagen bei der jeweiligen Zulassungsstelle nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.

  • kristian B hat recht


    kaufst du ein Model ohne Papiere bist du nachher der Depp der drauf sitzen bleibt


    Klagst du gegen diese Geschichte gehen dann mal locker 3 jähre ins Land


    selbst so erfahren und die Sache läuft noch immer Rückgabe Schadensersatz Fehlanzeige

    Zuerst ignorieren sie dich, dann
    lachen sie über dich, dann
    bekämpfen sie dich und dann
    gewinnst du."

  • Genau Kris so ist es.

    Daher vorsichtig sein.


    Ansonsten hat der Micha natürlich Recht - sofern nachgewiesen werden kann dass das Fahrzeug bereits schon mal zugelassen war.

    Auch dies kann man ja vor dem Kauf ggf. bei der Zulassungsstelle abklären.

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