Ein paar Interessante Unterlagen fuer Wolf

  • Naja, Bestätigung ist gut. Aber auf welcher Rechtsgrundlage?

    Scheint eher FJg spezifisch für den mil. Verkehrsdienst gewesen zu sein,

    Abteilung Meldewesen...;-)


    Interessant ist die Bastelanleitung für die Schmiermöglichkeit.


    Beste Grüße

    Sapere aude oder „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant)

  • Spur Einstellung und Dokument die bestaetigt das mit fahren vom Kannister am Wolf nur leer :yes:

    Moin Wehrwolf,


    hab mir jetzt noch nicht alle Dokumente angeschaut aber zumindest das PDF bzgl der Spaten mit Metallgriff ist als VS-NfD klassifiziert. Darf sowas hier im Forum und ueberhaupt frei im Internet gepostet werden?

    Ich will nicht kleinlich sein aber bei solchen Dingen sollte man lieber bewusst darueber nachdenken, bevor die Behoerden an die Tuer klopfen...


    Gruss

    Marc

  • Simple.. wenn Admin der Meinung sind es ist nicht gut dan Bitte loeschen und gut 8]

    Kann eh nicht mehr editieren und den Hintergrund war Kameraden mit Woelfen ein paar Info zu teilen ....

  • Marc, ist nicht jede TDv VS-NfD ?

    Die kannst Du ueberall kaufen und hier werden doch immer Seiten aus TDvs veroeffentlichthmmm

    Kann schon sein, aber die Kopie der TDv 2320/085-12 (Betriebsanleitung vom Wolf) die ich hier vor mir habe hat keinen derartigen Vermerk. Da hat der Bund nur seine Urheberrechtsansprüche deutlich gemacht.


    Ich weiß darüber auch eigentlich gar nix, erst recht bin ich kein Rechtsverdreher oder Geheimsträger. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, da mir die Klassifizierung ins Auge gesprungen ist. Wenn das alles nur halb so wild ist, dann: :bier:

  • Hallo,


    bezüglich dieser Äußerung

    Kann schon sein, aber die Kopie der TDv 2320/085-12 (Betriebsanleitung vom Wolf) die ich hier vor mir habe hat keinen derartigen Vermerk. Da hat der Bund nur seine Urheberrechtsansprüche deutlich gemacht.

    würde ich erstmal nahelegen, daß der Bürger ja nach EU-Recht einen Anspruch hat, mit dem Erwerb eines Gegenstands auch eine Bedienungsanleitung zu bekommen. Warum sollte das hier nicht gelten, zumindest bei gerätebegleitenden TDVen?

    Und wenn das Gerät selbst allgemein verkäuflich ist (m.W. war der KAT auch zivil erhältlich), so kann eine Bedienungsanleitung/TDV eigentlich auch nicht so geheim sein, daß sie nicht zugänglich sein dürfte.

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