Moin,
ich habe heute mal die Dokumente meines 240 GD der Norweger durchgesehen, da wir zum TÜV mussten.
Dabei fiel mir eine Erklärung von Daimler auf, die das Baujahr des Fahrzeuges bestätigt (BJ 5/83 für einen 461.311 findet sich in kaum einer Datenbank). Ferner steht dann etwas tiefer, dass das verbaute klappbare Kennzeichen durch eine Ausnahmeregelung des KBA zulässig sei.
Mein Kennzeichen ist normal an der Stoßstange angeschraubt, aber das klingt interessant.
Kennt jemand diese Konstruktion und kann mir etwas dazu sagen?
Gruß
Michael