illegales befahren von Wald- und Wirtschaftswegen

  • Moin,


    wenn ich nun so aus dem Fenster seh, Schnee und Schneesturm ohne Ende.
    Gerade jetzt prickelt es mich, die 4 Ketten aufzuziehen und mit 404 in den Wald zu fahren...
    Doch leider ist das nicht so ganz legal. Schilderwald, nur für Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Schranken, etc.


    Wie haltet ihr das? Welche "Ausrede" lasst ihr euch einfallen?
    Wer hatte schon mal Ärger deswegen?


    frohe Weihnachten
    Thomas

  • bestell dir einfach ein paar kennzeichen im internet und mach ein paar gefundene plaketten drauf
    (alternativ 2 kennzeichen vorm kino finden, aber die stehen dann zur fahndung aus) hmmm


    anzeigen macht nix, anhalten wird keiner versuchen... also ketten drauf und los.
    :thumbsup:8o:lach:



    edit meinst:
    ich soll smilies einfügen! :an:



    ...alles an Ersatzteilen und Zubehör für den VW Iltis


    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
    63571 Gelnhausen
    info@iltisteile.com

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    Einmal editiert, zuletzt von SpPz Tobi ()

  • Gerade prickelt es mich....habs eilig....ne rote Ampel......einfach drüberfahren..???????


    Nein geht ja schließlich auch nicht.....und deswegen: wenn Schilder und Schranke da, dann ist da zu und ich brauch keine Ausrede.......


    Meine Meinung


    Und es gibt noch genügend kleine Nebenstraßen, wo man auch ein wenig fahren kann


    Anin


    @:SpPz Tobi: super Vorschlag :|

    Gegen Orientierungslosigkeit hilft nicht immer ein gutes Navi

  • Also ich kann nur hoffen, das Tobi den Tip mit den Nummernschildern nicht ernst gemeint hat, allerdings habe ich nirgends einen Grinsekopp gesehen. Also muss ich jetzt den hier bemühen : :rolleyes: .




    Förster erfüllen hoheitliche Aufgaben. D.h. sie haben in ihrem Wald Polizei-Rechte und Pflichten. Wenn er sich also dir in den Weg stellt, was machst du dann, fährst du ihn platt ? Nein , du hälst also zwangsweise an, und damit bist du geplatzt. Denn dann will er Papiere sehen, okay, hast du vergessen. Dann wird er per Handy die Pol holen, zu Feststellung deiner Personalien. Spätestens denen werden deine gefälschten Kennzeichen auffallen. Und was dann folgt, ist 10 x schlimmer als fahren im Wald !


    Meine Erfahrung aus dem letzten Sommer (Befahren eines ehemaligen russischen Übungsgeländes unter Mißachtung sämtlicher Schilder und Schranken mit Borgward, mit Übernachtung und Lagerfeuer ) haben ergeben, das der Förster, die Waldarbeiter, die Spaziergänger und die Jogger dich immer sehen, auch wenn du dich unbeobachtet wähnst.


    Wir waren kaum zu Hause, da hatte ich den Förster am Telefon, der mir erklärte, dass er eine Anzeige gegen mich eröffnen werde, und er wolle sich jetzt nur noch mal vergewissern, ob die Daten, welche er vom Amt nach Nennung meines Nummernschildes bekommen hatte, alle stimmen.




    Okay, Thomas,jetzt kannst du dir sagen, wenn ich einen Rummel-Besuch mache, kostet das auch Geld, ich leg`mir einfach ein paar Hunderter auf die Seite, wenn ich erwischt werde, muss ich halt für den Spass bezahlen. Und wenn ich nicht erwischt werde, ist das Glücksgefühl noch größer.


    Mein Tip wäre (Von offiziellen Rödeleien bei Treffen mal abgesehen, ), wenn es denn illegal sein soll, fahre zu Zeiten wo kein anderer im Wald ist : 24.12. von 17 - 22 Uhr und 31. 12. von 22 - 4 Uhr. Wenn du dann aber eine Panne oder einen Unfall hast, wird auch niemand da sein, der dir hilft. Außer die Kumpels mit den roten Autos, aber dann......




    Ich sags ja immer wieder, dieses Land ist zu klein für uns, oder anders ausgedrückt, es leben hier zu viele falsche Menschen.




    Gruß Jozi.

  • kauf dir bei deinen förster einen leseschein für zb 10 m³ holz.
    kostet bei uns 5€ der m³....
    dann kannst im kamin und im wald rumheizen!



    falsche schilder?.......... das ist echt peinlich!


    grüße frank

    Fettige Grüße Frank


    Wer Borgward fährt, fährt nie verkehrt, da Borgward einfach prima fährt!

  • Primär mal, ist es illegal, dann laß es.


    Bei uns waren die Grünen schon mal vor uns zuhausen und haben nur auf uns gewartet. Wir haben auch geglaubt der Förster ist nur ein Freizeitkasper der nix zu sagen hat als wir mim Jeep durch den Spessart... :|


    Solltest Du angehalten werden, sag einfach Du heißt Tobias Drechser aus Gelenhausen ;) Der kommt bestimmt gerne für seine 1A Tips auch auf.

  • nun, mein Mog hat Tüv, ist zugelassen und H hat er auch...
    und im Sommer fahr ich ja auch zum Holz holen ganz legal im Forst umher, zumindest dahin wo das Holz liegt.


    Aber nur zum Spass, versteh schon, es machte mir, sollte ich es tun, ja auch ein schlechtes Gewissen.
    Weniger weil verboten, vielmehr des Wildes wegen, welches aufgeschreckt würde, flüchtet und so kostbare Energie vergeudet, welche uU fehlt um heil durch den Winter zu kommen.
    Denke aber das Wild würd es wohl kaum stören, die Rehe kennen den vielen Radau im Wald, Waldarbeiter, Fuhrleute und Jäger machen nichts anderes.
    Es dürfte auch recht selten sein, wenn jemand nur zum Spass im Tiefschnee dort herumfährt.
    Und wenn ich angehalten werde: "Das ist artgerechte Haltung für meinen Unimog"


    Es wär halt doch sooo schön! Kleiner Gang, fast Standgas und durch Tiefschnee über die Waldwege.
    Fernglas dabei und ab und zu den Motor aus und Ruhe im verschneiten Wald genießen...


    Ich lass das bleiben, versprochen!
    Thomas

  • heyhey
    das was erlaubt ist, rockt nid..


    ----thomas hat ne praktische lösung gesucht (die funktioniert), keine oberlehrer-belehrungen :D
    das mit der bergehilfe ist allerdings wichtig!
    wär ja doof das thw zu rufen im notfall


    wenn der mog optisch passt, kannst du auch y-nummern nehmen
    dann sagst du einfach (falls ein waldmeister tatsächlich mit seinem samurai tatsächlich so lebensmüde sein sollte, den weg zu versperren ) du machst ne erkundung für ne freilaufende übung. 8|


    aber halt auch nicht vergessen, die kennzeichen abzumachen nachher
    es sind auch schon leute mit dem Y quer durch D nach hause gefahren :pinch::pinch:


    erwischt worden sind nur leute, die ehrlich waren
    macht ja auch fast keiner nen raubüberfall mit namensschild...
    dass es nicht gesellschaftskonform ist mit dem mog die neuen schonungen plattzuwalzen, hab ich mal vorausgesetzt :lach:




    edith meinst:
    ich soll auch im stammtisch nicht den eindruck entstehen lassen, man könne aufrufe zu "verbrechen" ernst meinen, und auch keine fragen die man als ironisch verstehen könnte, in gleichem tenor beantworten



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    Tobias Drechsler
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  • Aus Bußgeldkatalog:
    Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 20 Euro, kein Punkt
    Vorsatz müsste noch unterstellt werden, was dann???
    so teuer ist das gar nicht :)

  • Hallo,


    naja, Heckenpennes wohnt in NRW, dem Bundesland,das die SPD zum kollektiven Freizeitpark machen wollte. Da sind nicht nur im Kfz-Bereich seltsame Stilblüten entstanden :|:| (z.B. Verbot der Waffenbörse Dortmund, aber die WILD UND HUND (ö.ä) durchführen, scheinheilige Bande). Was willst Du in dem Bundesland an freiheitlichem Denken erwarten? :|:|


    Störung de Wildes: Jeder Waldbesitzer wird Dir bestätigen,daß es viel zu viele Rehe gibt, die immense Verbissschäden verursachen... die Lodenmafia schießt einfach viel zu wenige ab...


    Solche Verbotschilder für Waldwege gibts bei uns zum Glück nur wenige, rund um München werden es dann auch schon mehr.


    Tip: Viele Feld-und Waldwege sind, zumindest in Bayern, offizielle Gemeindeverbindungsstraßen, auch wenn sie weder gekiest noch gewartet werden. Es gibt da viel mehr als man meint und die dürfen dann offiziell auch befahren werden. Einfach mal auf der Gemeinde erkundigen. Macht natürlich nur Sinn, wenn Du nicht gerade in der Großstadt wohnst.


    Gruß
    Hans

    Ja, verzeihlich ist der Großen
    Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig
    Ist des Deutschen Kriecherei.


    (Hoffmann von Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Hab mal etwas gegoogelt
    Es kommt doch uU recht teuer:


    In meinem Fall greift das Landesforstgesetz NRW


    Dieses verbietet in § 3 (1):



    e) Fahren im Wald mit
    Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf
    Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von
    Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald


    Es handelt es sich dabei um einem Verstoß gegen


    § 3 (1) , dh. eine Ordnungswidrigkeit, die laut


    § 70 (1) LFoG NRW mit "bis zu 25.000 Euro"


    belegt ist.


    Oh weh...

  • tja du must ja nur eine einfahrt in den wald finden wo KEIN schild steht :D:D innerhalb des forstes ist ja fast nix mehr ausgschildert



    oder du machst es wie ich - arbeitest nebenbei für den forst und bist selber besitzer von ein paar ha übungsgebiet :D:D:D



    und der kaltverformer kann dir über meine fahrstrecken schöneberichte machen :P

  • Mahlzeit die Herren


    Wie währe es denn einfach mahl den örtlichen Förster zu fragen ob man auf den und den Wegen fahren dürfte?????
    Eventuell darf er ja dann auch mitfahren :weg:
    In der Richtung kann man sehr viel rausholen wenn man einfach, bevor man ungefragt irgendwoh rumfährt,fragt ob man den ab und zu auf den Wegen fahren darf um sein Wägelchen artgerecht halten zu können. :yes:


    mfg pipi

    Feil Dir keinen ab, lerne Drehen und Fräsen!
    Über 7 Millionen Österreicher können nicht richtig Drehen und Fräsen.

    "dats ned bandan nemts ahn droht" :schweißen:
    Freilauf Dioden aus Freilandhaltung :D

  • tja du must ja nur eine einfahrt in den wald finden wo KEIN schild steht

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Das Fahren im Wald ist für Ottonormal verboten
    Was nicht Wald ist, ist bestimmt Naturschutzgebiet

    Wie währe es denn einfach mahl den örtlichen Förster zu fragen ob man auf den und den Wegen fahren dürfte

    Würde ich auch als den besten und warscheinlich auch preiswertesten Gedankengang sehen, wenn nicht sowieso schon Festmeter aus dem Wald geholt werden.


    Grüße
    Frank


  • Sag ich doch, NRW, gute Nacht Deutschland :|:|


    Wenn icg daran denke, daß wir vor 30 Jahren mehrtägige Klassenfeste in den Isarauen gefeiert haben, auch mit Kontakt zu erbosten Förstern, aber ohne jede Konsequenzen! Wir haben allerdings auch ordentlich aufgräumt und keinen Müll hinterlassen...


    Gruß


    Hans

    Ja, verzeihlich ist der Großen
    Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig
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    (Hoffmann von Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Das Fahren im Wald ist für Ottonormal verboten
    Was nicht Wald ist, ist bestimmt NaturschutzgebietWürde ich auch als den besten und warscheinlich auch preiswertesten Gedankengang sehen, wenn nicht sowieso schon Festmeter aus dem Wald geholt werden.


    Grüße
    Frank


    Wo lebt ihr? Um Berlin rum ist doch auch Platz? Bei uns fährt jeder in den Wald, wenn er lustig ist. Naturschutzgebiet ist in den Bergen und im Bayrischen Wald. Wieso sollte ich da nicht fahren, da könnten wir ja nicht mal einen Maibaum holen :D:D


    Gruß
    Hans

    Ja, verzeihlich ist der Großen
    Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig
    Ist des Deutschen Kriecherei.


    (Hoffmann von Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ich glaube nicht das es bundesweit solche Unterschiede gibt, hier zum Beispiel vom Land Brandenburg, das ist schon ziemlich klar formuliert...
    http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/v_bfwald.pdf
    Ein Kumpel von mir hatte so ein Problem auch schon mit dem Mountainbike im Pfälzerwald, wenn man da den verkehrten Weg erwischt kanns auch teuer werden( naja, zumindest gibts kein Nummerschild :rolleyes: )
    Gruß Michel

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