2 anhaengern ziehn

  • Hallo jungs


    auf manche WK2 bilder sieht man oft 2 willys/bantam anhaengern(als paar hinter ein ander) die durch ein fahrzeug gezogen sind. Ist das heute noch moeglich oder ned?
    Muss man etwas mit fuehreschein aufpassen wegen achse???


    gruss


    wehrwolf

  • Ist nur noch bei reinen Zugmaschinen (bis 60 km/h) und in der Landwirtschaft zulässig.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Ist eine Anhängerkupplung bei einem Anhänger eigentlich eingetragen?


    Was darf der 1,5tonnen Anhänger denn anhängen?

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;-)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Ist eine Anhängerkupplung bei einem Anhänger eigentlich eingetragen?

    Aber natürlich - wir leben doch in Deutschland :engel:
    Bei meinem 62er Zweirad Union 1,5t-Anhänger steht da unter anderem "HINT.AHK. NUR Z.RANGIEREN U.GERBEN" ..... vermutlich sollte aber das letzte Wort "BERGEN" heißen .... .
    Dankbar finde ich auch "UFS M.VERWENDUNGSZW.N.VEREINBAR" (steht bei meinem Mog auch drin). Warum dann noch drin steht "RESERVERAD IST IN HALTERUNG MITZUF." versteh ich nicht so ganz .... das hab ich so noch nie bei einem Anhänger gesehen hmmm

  • Ja, das ist korrekt, ziehen darf man im Straßenverkehr nichts damit, wurde ich auch mündlich darauf hingewiesen auf der Zulassungstelle..
    Das mit dem Reserverad ist auch eine normale Formulierung..


    Gruß Michel

  • Michel


    Lese ich das richtig? du darfst oder kannst oder sollst keinen Unterfahrschutz verbauen weil der Anwendungszweck nicht Plausibel ist? oder wie ist das gemeint?



    by the way, in den Scheinen für die Hercules steht z.b. Loses Zubehör ist Mitzuführen. damit gemeint ist das Kabelschloss :lol:

    o This is Schäuble.
    L_/ Copy Schäuble into your signature
    OL to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Lese ich das richtig? du darfst oder kannst oder sollst keinen Unterfahrschutz verbauen weil der Anwendungszweck nicht Plausibel ist? oder wie ist das gemeint?


    Damit is z.B. gemeint, dass wenn du ein LoF genutztes Fahrzeug hast, die Verwendbarkeit des Fahrzeugs bei anbringung eines Unterfahrschutzes nicht mehr gegeben ist.


    Oder hast du mal einen Unimog bei der Arbeit im Wald gesehen der einen Unterfahrschutz montiert hatte?

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Lese ich das richtig? du darfst oder kannst oder sollst keinen Unterfahrschutz verbauen weil der Anwendungszweck nicht Plausibel ist? oder wie ist das gemeint?

    Laut StVZO §32b ist ein Unterfahrschutz hinten vorschrift, ab 3,5t auch ein seitlicher - StVZO §32c. Allerdings ist da bei beiden auch eine wachsweiche Ausnahme "Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist" - z.B. bei Geländerfahrzeugen und deren Anhängern.

    den eintrag mit dem unterfahrschutz hätte der prüfer sich sparen können, denn bei dem baujahr ist sowieso keiner vorgeschrieben.

    Arne, weißt du zufällig ab welchem Baujahr das so ist? Meineswissens mussten ja zumindest einige LKWs und deren Anhänger nachgerüstet werden *grübel*

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