Hallo jungs
auf manche WK2 bilder sieht man oft 2 willys/bantam anhaengern(als paar hinter ein ander) die durch ein fahrzeug gezogen sind. Ist das heute noch moeglich oder ned?
Muss man etwas mit fuehreschein aufpassen wegen achse???
gruss
wehrwolf
Hallo jungs
auf manche WK2 bilder sieht man oft 2 willys/bantam anhaengern(als paar hinter ein ander) die durch ein fahrzeug gezogen sind. Ist das heute noch moeglich oder ned?
Muss man etwas mit fuehreschein aufpassen wegen achse???
gruss
wehrwolf
Ist nur noch bei reinen Zugmaschinen (bis 60 km/h) und in der Landwirtschaft zulässig.
Es wird in sofern ein Problem, weil man für einen Einachser ein Zugmaul mit einer eingetragenen Stützlast
benötigt und das sogar auch nur die wenigsten Drehschemelanhängern haben
Danke fuer eure antworten
Ist eine Anhängerkupplung bei einem Anhänger eigentlich eingetragen?
Was darf der 1,5tonnen Anhänger denn anhängen?
Ist eine Anhängerkupplung bei einem Anhänger eigentlich eingetragen?
Aber natürlich - wir leben doch in Deutschland
Bei meinem 62er Zweirad Union 1,5t-Anhänger steht da unter anderem "HINT.AHK. NUR Z.RANGIEREN U.GERBEN" ..... vermutlich sollte aber das letzte Wort "BERGEN" heißen .... .
Dankbar finde ich auch "UFS M.VERWENDUNGSZW.N.VEREINBAR" (steht bei meinem Mog auch drin). Warum dann noch drin steht "RESERVERAD IST IN HALTERUNG MITZUF." versteh ich nicht so ganz .... das hab ich so noch nie bei einem Anhänger gesehen
Ja, das ist korrekt, ziehen darf man im Straßenverkehr nichts damit, wurde ich auch mündlich darauf hingewiesen auf der Zulassungstelle..
Das mit dem Reserverad ist auch eine normale Formulierung..
Gruß Michel
Lese ich das richtig? du darfst oder kannst oder sollst keinen Unterfahrschutz verbauen weil der Anwendungszweck nicht Plausibel ist? oder wie ist das gemeint?
Damit is z.B. gemeint, dass wenn du ein LoF genutztes Fahrzeug hast, die Verwendbarkeit des Fahrzeugs bei anbringung eines Unterfahrschutzes nicht mehr gegeben ist.
Oder hast du mal einen Unimog bei der Arbeit im Wald gesehen der einen Unterfahrschutz montiert hatte?
den eintrag mit dem unterfahrschutz hätte der prüfer sich sparen können, denn bei dem baujahr ist sowieso keiner vorgeschrieben.
Lese ich das richtig? du darfst oder kannst oder sollst keinen Unterfahrschutz verbauen weil der Anwendungszweck nicht Plausibel ist? oder wie ist das gemeint?
Laut StVZO §32b ist ein Unterfahrschutz hinten vorschrift, ab 3,5t auch ein seitlicher - StVZO §32c. Allerdings ist da bei beiden auch eine wachsweiche Ausnahme "Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist" - z.B. bei Geländerfahrzeugen und deren Anhängern.
den eintrag mit dem unterfahrschutz hätte der prüfer sich sparen können, denn bei dem baujahr ist sowieso keiner vorgeschrieben.
Arne, weißt du zufällig ab welchem Baujahr das so ist? Meineswissens mussten ja zumindest einige LKWs und deren Anhänger nachgerüstet werden *grübel*
laut meinen unterlagen ab dem 07.1970, davor besteht keine nachrüstpflicht.
Ah danke Arne - dann bräuchten meine beiden Schätzchen die ja sowiso nicht :)
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