Panzerfund in Heikendorf

  • Das ganz Geschimpfe auf die Regierung bringt nichts. Das kann nur an der Wahlurne geändert werden. Aber dafür müsste die Wahlbeteiligung mal deutlich höher als 54% liegen.


    mmmhh da gehst Du wohl davon aus, daß die derzeitigen Nicht-Wähler eigentlich eine GRUNDSÄTZLICH andere Parteienlandschaft wählen würden. Woraus schließt Du das? Vielleicht sind die ja ganz zufrieden so wie es läuft?

  • Ok, da musste ich dann doch erstmal schlucken.


    Vorgeschichte: Beitrag von Alexander, gestern:

    Zitat


    Ich bin ja nicht in diesem Buch angemeldet, aber ich glaube da wird zensiert bzw. gelöscht.
    Eben, ich denke mal soch vor einer knappen Stunde, war dort ein Beitrag von einer Frau, welche ein Foto eingestellt hatte, auf dem sie am Feuermündungsdämper hing, in dem sie schrieb das sie den Besitzer schon kennt seit dem sie 15 ist und das sie bei ihm eine Ausbildung gemacht hat, 10 Jahre ihn als Chef hatte und sie persönlich mit ihm befreundet ist.
    Sie sprach von Privatmuseum, tolle Sammlung, alle Papiere vorhanden, seit Jahren den Behörden bekannt, usw. Also durchweg positiv.


    Ich habe die Dame angeschrieben und nach dem Grund der Löschung gefragt. Sie hat ihn selber gelöscht, weil sie, ich zitiere "... von 2 Herren angerufen wurde" und weiter " Ich möchte weder dem von mir sehr geschätzten Sammler noch mir und meiner Familie irgendwelchen Schaden zufügen.
    Solange ich mir über die weitere Vorgehensweise nicht sicher bin, werde ich meinen Beitrag nicht mehr veröffentlichen".


    Weil deutlich war, dass ich zu den "2 Herren" keine weiteren Infos bekommen würde, habe ich nicht weiter nachgefasst.
    Nachtigal, ick hör´dir trappsen.


  • @Scrapyard
    Das mit den 2 Herren kann ich mir so wie geschildert nicht vorstellen.
    Suggeriert wird ja es könnte sich um Herren von staatliche Stellen gehandelt haben.
    Die Gefahr, dass sowas an die Öffentlichkeit kommt, wäre doch viel zu groß.
    Zu den rechtliche Einschätzungen:
    Wenn man sich z. B. das GG der BRD durchliest ist auch immer alles ganz einfach und klar verständlich.
    Meint man jedenfalls.
    Wenn man aber anfängt ins Detail zu gehen kommt aus jedem Paragraphen eine ganzer Rattenschwanz von weiteren Gesetzen, Ausführungsbestimmungen, Auslegungen, Entscheidungen und Grundsatzurteilen etc. heraus. Die aufgeschriebenen bzw. korrekt
    zitierten §§ und Gesetzesstellen können deshalb leider nur theoretisch weiter helfen.
    Wie schon weiter oben von mir geschrieben, miuss man erstmal abwarten wie eine mögliche
    Anklage aussieht. Erst wenn man weiß, was dem Beschuldigten überhaupt im Detail vorgeworfen
    wird, kann man daraus eine Verteidigungsstrategie qualifiziert entwerfen.
    Alles andere sind halt nur Böller, vor der Schlacht.

  • Nun, Frau X spricht ja nicht von nervigen Nachfragern, so wie mir, sondern von "meiner Familie Schaden zuführen". Außer Linksextremisten oder Staatsbediensteten fällt mir da nix ein, wenn man lediglich den Charakter des Sammlers gelobt hat.


  • Gut gesagt ! Falls es zu einem Prozess kommt und der öffentlich ist dann müßte man sich da halt mal reinsetzen.

  • Hallo leute


    ich kenne mich mit der sache nicht so gut gut aus ,auch nach nächtelangem lesen (SEHR INTERESSANT ÜBRIGENS)


    aber in oberhausen gibt es angeblich den einzigen panzer mit strassenzulassung ,ist angemeldet und steht aufn parkplatz ,ist zwar von einer rohr-reinigungsfirma
    (lustiges wortspiel) als werbefahrzeug aber zugelassen !!!!
    hat da mal einer was von gehört


    wie sieht es damit aus ?????
    fahr da öffters vorbei ,werde mal ein paar fotos machen


    sonnige grüsse aus essen
    sirleisti


  • Moin Freddy


    Eigentlich ist die Sache einfach. Kriegswaffe ist das, was in der Kriegswaffenliste genannt ist.


    Zitat

    § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG
    Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.


    In der Kriegswaffenliste ist unter Nr. 24 "Kampfpanzer" aufgeführt. Der Panther ist ein Kampfpanzer, also handelt es sich bei dem Panther um eine Kriegswaffe.


    Bei § 1 Abs. 2 KrWaffKontrG handelt es sich nur um eine Verordnungsermächtigung und um keine Definition des Begriffs "Kriegswaffe"


    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 16.09.1980, Az. 1 C 1.77 ausführlich ausgeführt:



    Im Übrigen,
    weil hier ein bisschen Verwirrung aufkam: Von der Kriegswaffenliste nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist die sogenannte "Ausfuhrliste", die Anlage AL der Außenwirtschaftsverordnung streng zu trennen!

  • Cool, Alex!
    Danke!


    Gibt der Paragraph 26 noch Hoffnung? Bleiben wenigstens die Altgenehmigungen bestehen?


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wir Alle so mir nichts Dir nichts enteignet und kriminalisiert werden,.
    Das ist , staatsbürgerlich gesehen, kein gutes "Gefühl"!


    Grüße


    freddy

  • Es stellen sich doch eigentlich nur zwei Fragen:


    a) Hatte er eine Genehmigung ? (unwahrscheinlich)


    oder


    b) Wurde die Kanone unbrauchbar gemacht und die Panzerung so reduziert, dass der Panther gar kein Kampfpanzer und damit auch keine Kriegswaffe mehr ist ? (eher wahrscheinlich)


    Wenn beides nicht vorliegt sieht es eher schlecht für ihn aus.

  • ich weiß aus sicherer Quelle, er hatt eine Genehmigung!(vor über 30jahren ausgestellt) alles nach KWKG!! momentan wird über die -leise- rückgabe und schadensersatz- diskutiert!!


    das wär geil wenn die da alles wieder schön aufbauen müssten :lol::lachuh::lach:

    Gruß Andreas ,:)


    "DENK ICH AN DEUTSCHLAND IN DER NACHT BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT"
    (Heinrich Heine)


    1./PzBtl 213 - FM Grp.

    (1987/88 W15)

    Damals gelernt: Im Frieden ersetzt die StoV den Feind

    37506797yr.jpg


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    Opfer des: Virus Vehiculum olivea militaris

  • In deinen eigenen 4 Wänden nicht zu beanstanden.
    Solltest du jetzt Fotos von den Sachen machen, und diese öffentlich
    machen z. B in einer Verkaufsanzeige, musst du die bösen Kreuze
    usw. abdecken.
    Auch wenn du damit "Theoretisch" in der Öffentlichkeit unterwegs währest,
    muss alles verdeckt werden - gilt für das böse Kreuz und für xx Runen.
    Das eiserne Kreuz als solches ist auch öffentlich nicht verboten - so zum
    Beispiel ja auch heute das Hoheitsabzeichen der Bundeswehr (Tatzenkreuz)
    in Verwendung.

  • Zitat

    Frage an die autodidakten:


    Ich bin einer.

    Zitat

    Mache ich mich damit eigentlich jetzt auch strafbar?


    Nein. Du wirst strafbar gemacht.
    Von Leuten, die ständig was von Liebe , Verantwortung, Menschlickeit predigen, aber deren Lebensinhalt es ist, Anderen alles zu verbieten, Sie zu bevormunden, schulmeistern, schikanieren. Am liebsten würden Sie Dir das Denken verbieten.
    Diese Leute sind leider zu dumm, um zu erkennen, dass Sie es sind, die genau Das tun, Was sie Anderen vorwerfen.Diese Leute verwechseln das Interesse für das 3.Reich mit der Begeisterung für das 3.Reich.
    Hätten Sie sich mal mit dem 3.Reich befasst, könnten sie die Parallelen zwischen sich und den damaligen Machthabern erkennen.

  • :thumbsup:

    Gruß Andreas ,:)


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