• Ich würde sowas immer mit dem Gutachter / Prüfer meines Vertrauens besprechen.


    Das erspart einem unnötiges hin und her fahren, Diskussionen und bringt eventuell sogar noch hilfreiche Ratschläge.


    Wir wissen hier ja nicht, um was für ein Fahrzeug es genau geht.


    Ansonsten greifen nur:
    § 2 Abs. 22 FZV (bei manchen Fahrzeugen fragt man sich schon, ob bei der Begutachtung für das H-Kennzeichen der Gutachter blind, taub, stumm und im Rollstuhl war )


    § 23 StVZO


    An sich also alles recht klar.

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Hallo,


    das Gesetz schreibt vor, daß das Fahrzeug in einem erhaltenswürdigen und originalen Zustand sein muß (was nicht unbedingt heißt, daß es vollrestauriert sein muß - hab da selber Probleme mit der DEKRA...).
    Hab meinen Unimog damals direkt von der VEBEG erstanden und gleich mit H-Kennzeichen zugelassen. Diskussionen gab es mit dem Prüfer erwartungsgemäß wegen der AHK und der Tarnbeleuchtung: "was sagen Sie, wenn ich Ihnen sage, daß Sie Tarnbeleuchtung und AHK abbauen müssen?" - "Was sagen Sie, wenn ich Ihnen sage, daß im Gesetz steht, daß das Fahrzeug original sein muß? Da können sie nicht verlangen, daß ich am Originalzustand was ändere..."
    Daraufhin bekam ich den Eintrag: "Tarnbeleuchtung darf im öffentlichen Verkehr nicht benutzt werden". Für die AHK hat er eine Sondergenehmigung gefordert, und damit begann ein etwas längerer Behördenmarathon. Es wäre kein Problem, die Ausnahmegenehmigung zu bekommen, aber man sah sich außerstande, diese zu erstellen, weil die AHK ja grundsätzlich bauartgenehmigt sei (sie hat tatsächlich ein Wellenlinien-Prüfzeichen). Dem gegenüber stand die Forderung des TÜV-Prüfers (war übrigens in Flensburg und er hatte von Unimogs keine Ahnung, weil er noch nicht mal die Schaltung des Rückwärtsganges hinbekommen hat und sein Kollege wieder vom Prüfstand runterfahren mußte - der Kunde ist ja grundsätzlich inkompetent und darf nicht gefragt werden). Nach vielem hin und her hab ich sie dann doch bekommen und seitdem ist er mit H-Kennzeichen unterwegs. Der Rest war dann nur eine normale HU und vergleich des BW-Datenblattes mit dem Fahrzeug zur Erstellung des Briefes.


    VG
    Andreas

  • Hi,


    wie sich herausstellte, liegt viel am jeweiligen Prüfer. Beim Vorgespräch wurde gefordert, dass Tarnlichter deaktiviert sind. So, dass es nicht mit einem Handgriff wieder aktiviert werden kann. Vorschlag vom Prüfer: Schalter blockieren (Für die "neueren" BW-Schalter gibt es eine Repro, die nur normales Licht zulässt). Leitkreuz musste komplett abgetrennt werden.
    Bei der Prüfung (anderer Prüfer) wurde dem Tarnlicht keiner Beachtung geschenkt. Auch andere Anbauteile (Antennenhalterung, etc) waren nicht maßgeblich interessant.
    Wenn Oldtimer, dann auch alles original dran!

  • Grundsätzlich sind, neben FZV und StVZO folgende Vorschriften von Bedeutung:
    "Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO" von 2011 (Verkehrsblatt Heft 7 2011, S. 257ff.): http://www.kulturgut-mobilitae…inie-und-arbeitsanweisung
    Arbeitsanweisung für Oldtimer (ein Leitfaden für die Prüforganisationen): https://www.google.de/url?sa=t…rlahMn1K7HPGgM2_w&cad=rja
    https://www.google.de/url?sa=t…b8dED-QI-qZXrFydw&cad=rja
    Bei Oldtimern aus dem Ausland, die hier nie offiziell importiert wurden, käme dann noch die "Importfahrzeugrichtlinie" zum tragen.


    Um was für ein Fahrzeug geht es denn?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Tja, das Zauberwort heißt 'Ermessensspielraum' ;)
    Und es gibt eben Oldtimer-affine Prüfer, die auch mal bereit sind eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten Oldtimer zu fällen und es gibt die Prüfer, die nicht bereit sind ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen, weil es vielleicht Arbeit macht, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

  • Tja, das Zauberwort heißt 'Ermessensspielraum' ;)
    Und es gibt eben Oldtimer-affine Prüfer, die auch mal bereit sind eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten Oldtimer zu fällen und es gibt die Prüfer, die nicht bereit sind ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen, weil es vielleicht Arbeit macht, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.


    Dem stimme ich zu.


    Wir hatten mal einen Radpanzer, der wurde bei einem Prüfer sang und klanglos abgewiesen.
    Auf Nachfrage beim seinem Vorgesetzten, teilte uns man mit das die Prüfer einen Ermessensspielraum haben.
    Als Begründung führte man ein zu geringes Sichtfeld an. Bei dem selben Verein, nur ein anderer Ort/ Prüfer hatten wir mit dem Fahrzeug keinerlei Probleme. :rolleyes:

  • Und dann scheint es noch eine Gruppe von Prüfern zu geben, denen der Zustand des Fahrzeugs eigentlich völlig egal zu sein scheint.


    Wie sonst kann man sich diese ganzen schrottreifen Frankensteins, die aus allerlei vergammelten Teilen vom Schrott zusammengebastelt wurden und an allen Ecken weitergammeln, erklären, die trotzdem mit einem H-Kennzeichen unterwegs sind ?


    Ich sage nur irgendwelche alten Transporter, wo selbst Exportaufkäufer nur noch wegrennen und was man sich nichteinmal mehr als Hühnerstall hinstellen würde, wild Bleche draufgebraten oder angeschraubt, eimerweise Spachtelmasse drauf, schon den 86. Unfall mit Überschlag hinter sich und mit einem Vorschlaghammer notdürftig ausgebeult und eigentlich im Zustand Note 7, aber dann ein H-Kennzeichen dran und somit "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut".


    Sowas ist doch eine Beleidigung und Verspottung aller, die ihre alten Fahrzeuge mühevoll aufarbeiten und liebevoll pflegen. Egal ob nun irgendein allerwelts 911er, jedermanns W 198, von der Insel rübergeschwapptes oder unsere Militär- und Behördenschätzchen.


    Deswegen bin ich auch dafür, dass für ein H-Kennzeichen an ein Gutachten mit der Mindestnote 2- gekoppelt sein sollte, und dies bei jeder Hauptuntersuchung erneut geprüft zu werden hat.

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  • Hallo,


    bei H-Kennzeichen soll bereits bei jeder HU der erhaltungswürdige Zustand mit beurteilt werden. Die DEKRA bohrt nämlich gerade daran, meinem Unimog 404S das H-Kennzeichen aberkennen zu wollen, weil er nicht vollrestauriert ist, sondern sich in normalem Gebrauchszustand befindet. Im Mängelbericht stehen dann so schöne Dinge wie "Motor verölt" (ist keine 3000km alt und sieht auch entsprechend aus: etwas eingestaubt, aber trocken...) oder "Getriebe verschmutzt" (kein Wunder, sitzt im Spritzbereich).


    VG
    Andreas

  • Hallo,


    Unterfahrschutz ist nicht erforderlich, wenn der Verwendungszweck des Fahrzeugs dagegen spricht. Das ist bei einem geländegängigen Fahrzeug aber der Fall. Auch sind gewisse Maße einzuhalten: bei einem hinteren Überhang von weniger als einem Meter ist keiner erforderlich. Ansonsten hilft normalerweise der Hinweis auf den vom Gesetz geforderten Originalzustand.


    VG
    Andreas

  • Dazu kommt noch, dass das Fahrzeug den Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen muss und zumindest der seitliche Unterfahrschutz erst viel später (nach 1985) eingeführt wurde und meines Wissens keine Nachrüstpflicht besteht.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Der Thomas fragt weil mein tüv Prüfer meine tower Emma nicht abgenommen hat .Es geht los mit tarnlicht ,unterfahrschutz, Lampen Schutz usw.


    Dann würde ich persönlich einen anderen Prüfer aufsuchen.


    Oft hilft es auch, wenn man bei der Prüforganisation vorher einmal nachfragt, ob sie eventuell einen speziellen Kollegen haben, der sich damit gut auskennt und das Gebiet besser versteht.
    Nicht jeder mag Militärfahrzeuge prüfen und ist dann entsprechend unmotiviert, weil er lieber umgebaute Luxussportwagen "bearbeitet".
    Andere drehen vor Begeisertung regelrecht durch und verschwinden erstmal unter, in auf, neben und was weiß ich wo am Fahrzeug und haben Spaß.


    Hat der Prüfer beim Anblick des Fahrzeugs kein Leuchten in den Augen, arbeitet er lustlos nach Schema F ab.
    Kommt man dann noch mit Belehrungen oder Sprüchen ( "Sie haben ja keine Ahnung" , "Bei anderen ist das auch so in Ordnung " ), oder bringt Zweifel an seiner Arbeit an, ist eh alles gelaufen.


    Deswegen ist es hilfreich vorher den Verein abzuklopfen, und einen Freund solcher Fahrzeuge zu finden.
    Und dann sollte man auch darauf bestehen, dass dieser Prüfer das Fahrzeug überprüft.

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Mit den Prüfern ist das so eine Sache.
    Als ich noch meine Polizei R50/5 hatte ist der Prüfer zum eintragen der Koni's sage und schreibe fast eine Stunde !!! Probegefahren !


    Als er dann endlich wiederkam hat er nur noch Rundgegrinst und gesagt ``ich wollte schon immer mal ein Polizeimotorrad fahren´´.


    An dem Tag hätte der mir alles mögliche freiwillig eingetragen.

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Das war damals mit dem zweiten Prüfer bei der Vollabnahme meines Kraka ähnlich.


    Der erste: "Was wollen Sie mit so einem russischen Schwimmwagen auf der Straße??? Der hat ja weder 'ne Scheibe noch Sicherheitsgurte!!!" Danke... ohne Abnahme (und ohne zu bezahlen...) wieder nach hause gefahren...


    Nächster Tag, gleicher Tüv aber anderer Kollege: Probefahrt von rund ner halben Stunde, Grinsen übers ganze Gesicht, "Geil, was wollen Sie für das Teil haben? Sowas will ich auch!"


    Ermessensspielraum...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Deswegen ist es hilfreich vorher den Verein abzuklopfen, und einen Freund solcher Fahrzeuge zu finden.
    Und dann sollte man auch darauf bestehen, dass dieser Prüfer das Fahrzeug überprüft.


    Ich bezweifel das man darauf bestehen kann.....
    Die werden sich dabei was denken wenn man mit diesem Wunsch kommt das dieser eine spezielle Prüfer das Fahrzeug abnehmen soll.... hmmm

  • Ja, ein kompetenter Prüfer ist Gold wert!! Ich habe seit einigen Jahren einen Prüfer, der selber Oldtimer hat,
    und sich jedes mal freut wenn Ich um die Ecke komme.Und sich auch wirklich einsetzt! TOP


    Davor haben wir schon so einiges mit Prüfern und Zulassungsstellen erlebt,da könnte ich ein Buch mit füllen.

  • Das, was Lorenz beschrieben hat, geht über Ermessensspielraum weit hinaus.
    Der Herr war offenbar ignorant, was wohl ein schlechter Charakterzug ist, aber, was echt schlimm ist: völlig inkompetent.
    Peinlich, sich im ersten Satz so zu disqualifizieren.


    Da kann man wirklich nur zusehen, dass man Land gewinnt.


    Einen bestimmten Prüfer zu "verlangen" ist sicher schwierig, aber man kann mit bestimmten Prüfern Termine ausmachen.
    Gut, ist mir auch schon passiert, dass der Kollege dann leider ausgefallen ist und ein anderer das übernehmen musste.
    Da könnte man dann aber schon darauf bestehen, dass man auch von dem betreut wird, mit dem man einen Termin hatte. Man muss dann aber in Kauf nehmen, unverrichteter Dinge wieder abzuziehen und nochmal wiederkommen zu müssen. Da hängt es dann wohl davon ab, wie sicher man sich seiner Sache ist und ob es um eine Oldtimerabnahme eines Exoten oder nur um eine HU geht.
    In meinem Fall hatte der Vertreter aber so ein Leuchten in den Augen und es stellte sich heraus, dass er mal denselben Job bei der Bundeswehr gemacht hat. :D Der kannte also grüne Autos. :thumbup:
    Es sei ihm aber verziehen, dass er den Renault noch nie gesehen hatte ;)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • @ Til: Herr M*****l war zum damaligen Zeitpunkt Leiter der hiesigen Prüfstelle... ich hatte dann einen seiner Kollegen gefragt wann er dann mal nicht vor Ort wäre und bin dementsprechend am nächsten Tag in seiner Abwesenheit hingefahren.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
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