TÜV mit belgischen Papieren

  • Moin zusammen,



    ich wollte die Tage mit nem Kumpel meine Hercules 125 V1 fertig machen und dann damit zum TÜV.

    Die Maschine hat belgische Papiere, gibt es dazu oder auch grundsätzlich was zu beachten, wenn man beim TÜV ist?


    Ebenso die Frage, gibt es dann bei der Zulassungsstelle was zu beachten?

    Möchte ungerne was verpassen, was in Papiere eintragen lassen usw. angeht,

    ich wollte die eigentlich nur ein Mal neu machen lassen ;)


    Ich hoffe, dass mir der Schilderladen anschließend die passenden Schilder für das große, originale Kuchenblech ausstellt...



    Danke & Grüße

    Chris

  • Grundsätzlich dürfte das kein Problem sein. Die technischen Daten der Hercules sind ja eigentlich bekannt. Mit den belgischen Papieren kann die Zulassungsstelle sogar in Belgien nachschauen, ob die Daten und das Zulassungsdatum stimmen. Kuchenblech muss der Schildermacher machen, auch wenn er schon ein kleines für die Nummer vorbereitet hat. Noch ist es so, das die Schilder so sein können wie in der Anlage der FZV beschrieben. Alles, was sonst auch beschrieben ist, also statt 255 x 130 mm für "Leichtkraftrad" ist natürlich auch das Kuchenblech zulässig, da die Nummernschildbeleuchtung ja dafür geprüft ist und halt auch original.

    Gruß

    Wolf

  • Meine Erfahruzng sagt, dass man sich in den Zulassungsstellen (in 2 Kreisen selbst erlebt) darauf beruft, dass für Leichtkrafträder (und ein solches ist nach Hubraum und Leistung die K125 Bw seit einigen Jahren) nach FZV das kleine "Treckerschild" vorgeschrieben ist.


    Ich fand es optisch unpassend und habe den "Kampf" mit dem jeweiligen Leiter der Zulassungsstelle aufgenommen.

    Ich hatte das Krad dabei, habe mich auf die historischen Gegebenheiten berufen und darauf, dass der originale Kennzeichenhalter nur das große Motorradschild optimal unterstützt.

    Beide Male hatte der Leiter ein Einsehen und hat angewiesen, mir ein großes Schild zuzuteilen.

    Ich brauchte auch kein Gutachten, wie man es immer wieder mal hört.


    Freundlich un sachlich die Wünsche vortragen und dann sind die Chancen nicht schlecht.

    Schöner wäre natürlich, wenn man sich auf handfeste Vorschriften berufen könnte, aber da habe ich bisher nichts gefunden.


    Was die Ausleuchtung mit dem originalen Rücklicht angeht:

    Zumindest bei der V1 würde ich darauf nicht setzen, da diese Funzel in der Realität sicher nicht für eine ausreichende Ausleuchtung sorgt.

    Zudem wird bei anderen, größeren historischen Motorrädern, die ähnliche Lampen haben, gerade mit der schwachen Ausleuchtung argumentiert, um das kleine Schild zu bekommen.

    Das könnte nach hinten losgehen...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo Zusammen,

    es geht bei der Ausleuchtung des Kennzeichens nicht um hell oder weniger hell ausgeleuchtet. Bei der Prüfung der Kennzeichenbeleuchtung wird ein Helligkeitsgefälle über das Kennzeichen abgeprüft. Wenn also die Ausgangsprüfpunkte schon "schlecht" beleuchtet sind, dann dürfen im Verhältnis dazu die weiter weg liegenden Punkte halt noch schlechter sein, Hauptsache, das proportionale Gefälle wird eingehalten. Daraus folgt, das subjektiv betrachtet "hell beleuchtet" oder "schlecht beleuchtet" nicht aussagekräftig ist.

    Wolf

  • Ich hatte bisher noch keine Probleme ein größeres Schild zu bekommen. Aussage war sogar : größer geht immer.Für die R27 sogar das Größte was möglich war eigentlich nur noch für Quad zulässig. Wie Tilman schon sagt nett und freundlich und dann passt das auch. Für die Herculetten auch noch kein Problem.

  • Moin,


    danke erstmal für eure Meinungen!

    Wir haben die Maschine gestern einmal kurz durchgeguckt,

    ein paar Sachen sind zu machen, aber nichts wildes.

    Teile sind bestellt, sollte dann spätestens Anfang nächster Woche losgehen können :)


    Danke & beste Grüße

    Chris

  • Moin,



    ich nochmal.

    Das Motorrad ist jetzt so weit fertig und steht beim TÜV, morgen Abend kann ichs abholen.


    Nochmal zur Zulassung, ich habe zwar die belgischen Papiere, Teil 1 und 2,

    aber keinerlei Kaufverträge.

    Ich hatte das Motorrad auch nicht von dem in den Papieren abgegebenen Belgier gekauft,

    sondern von einem Deutschen.


    Brauche ich für die Zulassung irgendwelche Kaufverträge, oder reichen die mir vorliegenden Papiere sicher aus?



    Beste Grüße

    Chris

  • Moin,

    ich würde es probieren. Und vor allem gar nicht erwähnen das du nix weiter hast als die Papiere.

    Ich habe, zugegebenermaßen nur für deutsche Fahrzeuge, noch nie einen Kaufvertrag für die Zulassung benötigt.

    Und ein Motorrad aus der Schweiz hatte ich mal, da waren aber die Papiere vom Zoll das Problem, nicht ein fehlender Kaufvertrag.

  • Hallo,


    das kommt immer auf die Zulassungsstelle an. Am besten ist es mit jemand bekanntem einen Kaufvertrag zu machen in dem der bekannte ausdrücklich angibt das das Fahrzeug definitiv sein Eigentum ist und er es nun verkauft. Wer das Fzg vorher hatte ist dann eigentlich egal.

    Im schlimmsten Fall brauchst du von der Polizei ein Schreiben das das Fzg nicht gestohlen ist und dann kann die Zulassungsstelle auch noch eine öffentliche Ausschreibung starten wenn der Eigentumsnachweis nach deren Meinung nicht gegeben ist. Wenn sich darauf niemand meldet steht der Zulassung nichts mehr im Wege.


    Grüße

    Max

  • Hallo,


    das kommt immer auf die Zulassungsstelle an. Am besten ist es mit jemand bekanntem einen Kaufvertrag zu machen in dem der bekannte ausdrücklich angibt das das Fahrzeug definitiv sein Eigentum ist und er es nun verkauft. Wer das Fzg vorher hatte ist dann eigentlich egal.

    Im schlimmsten Fall brauchst du von der Polizei ein Schreiben das das Fzg nicht gestohlen ist und dann kann die Zulassungsstelle auch noch eine öffentliche Ausschreibung starten wenn der Eigentumsnachweis nach deren Meinung nicht gegeben ist. Wenn sich darauf niemand meldet steht der Zulassung nichts mehr im Wege.


    Grüße

    Max

    Naja, wie gesagt einen Kaufvertrag brauche ich nicht zu "faken".

    Den deutschen Verkäufer kenne ich ja persönlich, der schickt mir den Vertrag zwischen uns zu, kein Problem.

    Es gibt nur eben leider keinen Vertrag zwischen dem Belgier und ihm, das ist vor ewig und 3 Jahren per Handschlag gelaufen.

  • notfalls brauchst du noch eine Eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer, das das Ding Koscher erworben wurde.

    Der Kaufvertrag ist aber schon mal ein guter Anfang.

    gruss nobi

    auch die bekäme ich zur Not wohl.

    So lange es nicht unbedingt auch der Kaufvertrag vom Belgier zum Deutschen sein muss....

    Ich werde einfach mal nen Termin machen und schauen.

    Wenns dumm läuft, muss ich halt nochmal hin.

  • Als ich vor 5 Jahren (hmmm) meinen T3 in D angemeldet habe, reichten dem StVA die österreichischen Papiere und der § 21.

    Ich hatte den Kaufvertrag zwar dabei, wollte ihn aber nur auf Verlangen zeigen.


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Hallo Chris!

    Ist zwar schon 6 Jahre her als ich meinen Belgischen Mog hier in Deutschland zugelassen habe, aber einen Kaufvertrag wollte keiner sehen. Der Mog war nie zivil zugelassen, die belgischen Papiere der Armee, das Vollgutachten vom deutschen TÜV, Bestätigung der Versicherung EVB, SEPA Lastschriftgedöns, Ausweis,... und der Mog war angemeldet.

    Viele Grüße aus dem wilden Süden!

    Peter

    :u-1300::wolf:

  • So, ich war heute bei der Zulassungsstelle.

    Die Zulassung war erstmal kein Problem, der Kaufvertrag war aber nötig.

    Zum Thema Kennzeichen in 280x200mm sagte der Mitarbeiter,

    "größer geht immer, nur kleiner nicht". :thumbsup:

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