BW Fahrzeug zulassen

  • Sagt mal, brauche ich bei einem Fahrzeug das noch nie zivil zugelassen war (also vorher beim Bund lief)

    Noch irgend welche anderen Unterlagen ?

    Geht hierbei um meinen Kübel.

    Ich habe den Bundeswehr Fahrzeugschein und den Kaufvertrag vom letzten Besitzer sowie aktuellen TÜV. Das Fahrzeug stand nach der Bundeswehr immer nur in verschiedenen Hallen und war noch nie zivil zugelassen.

    Bei der Zulassungsstelle ist es grad irgendwie schwer jemanden ans Telefon zu bekommen.

  • Servus Unbekannter,

    :rolleyes:wenn Du schon Auskünfte brauchst, sollten doch ein paar Gruß-und Höflichkeitsfloskeln möglich sein. Nicht mal ein Name??? Da brauchst Dich nicht wundern.


    Gruß Max,:)

  • Moin Mark(?)!

    Ich würde evtl. noch eine Kopie von einem anderen zivilen Fz.-schein mitnehmen.

    Falls die Damen und Herren ein Problem mit der Zulassung haben ....

    Bei meinem Iltis hat damals (2004) der BW-Fahrzeugschein, frischer TÜV und der

    eBay-Kaufvertrag zur Zulassung ausgereicht. Musst aber drauf achten, daß Du die

    originalen BW-Papiere auch wieder zurückbekommst.

    Deutsch ist wirklich eine schwere Sprache. :wacko:
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    Das Korn. --------------------- Der Korn.
    :saint::lol:

  • Moin,

    eine einfache HU reicht normalerweise nicht auch, ließ mal die StVZO §19-21. Die Verwaltungsbehörde kann eine neue Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ausgestellt von einem Prüfing. verlangen, das kann muss aber nicht kompliziert sein und kostet ein bisschen mehr als eine normale HU.

    Gruß Stefan

  • Iltismax: Ich bin hier im Forum schon seit Ewigkeiten, mal mehr mal weniger aktiv.

    Ist ja nicht so das ich mich grad angemeldet habe und ne frage stelle....... Aber vielen Dank für die erhellenden Tips


    Stoeffen: ja Mark war richtig ;)

    ja schon mal ne gute Idee...


    Stefan: ja stimmt, früher hieß das Vollabnahme, auch wenn das Fahrzeug mehrere Jahre stillgelegt war. Da werde ich mal mit dem TÜVi sprechen.


    Danke an "alle" :)

  • Moin,

    eine einfache HU reicht normalerweise nicht auch, ließ mal die StVZO §19-21. Die Verwaltungsbehörde kann eine neue Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ausgestellt von einem Prüfing. verlangen, das kann muss aber nicht kompliziert sein und kostet ein bisschen mehr als eine normale HU.

    Gruß Stefan

    Ich hab schon mehrere Fahrzeuge mit dem Datenblatt zugelassen, ohne vorher eine §21 gemacht zu haben. Da steht ja auch grundsätzlich alles drin, was für die Zulassung relevant ist. In dem BW Fahrzeugschein steht ja das gleiche drin.

  • Meine Hercules war auch noch nie zugelassen und ich habe sie mit den original Bw-Papieren bekommen:



    Dabei war aber auch schon ein "Gutachten gemäß ³ 21 StVZO" ...



    Das Gutachten ist zwar von 2011 kann aber bei einer Zulassung wieder eingesetzt werden, so dass in dem Fall nur einen "normale" HU fällig werden würde.

    Mit den Papieren einen Termin bei der Zulassung machen und dem Spaß sollte nichts mehr im Wege stehen.


    Ich bin wegen technischer Probleme und Corona auch noch nicht zur Zulassung gekommen ...

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Kann man denn bei einer erstmaligen zivilen Zulassung überhaupt eine TÜV-Prüfung machen ohne

    eine vorherige §21 (Einzelbetriebserlaubnis) gemacht zu haben? Oder bringe ich da jetzt was

    durcheinander ...?

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  • ... das ist richtig!

    Erst §21, dann die "zivile" Zulassung. Ohne geht nicht.

    Ich wollte nur aufzeugen, dass das Gutachten im Laufe der Zeit nicht die Gültigkeit verliert.

    Einmal gemacht, kann das Gutachten auch noch nach Jahren wieder genutzt werden.

    Dann ist "nur" eine HU fällig, um den aktuell verkehrssicheren Zustand nachzuweisen.

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Also hier die Erfolgsmeldung:


    Kübel ist zugelassen, generell auch nicht wirklich ein Problem.

    So wie ihr schon sagtet, Paragraph 21 Vollabnahme (dazu den BW Brief) und dann eine normale Hauptuntersuchung.

    Ich habe dann auch noch eine H Begutachtung machen lassen.

    Dann war das auf der Zulassungsstelle kein Problem.



    Die wirkliche Hürde war der gerade ausgelerne Prüfer, des TÜV Rheinland.

    Mängel aus seiner Sicht:

    - Taktischezeichen, verboten, mussen überlackiert werden

    - Tarnrückleuchten müssen demontiert werden

    - (original) Antennhalter ist ein gefährliches, vorstehendes Teil, muss entfernt werden.


    Nach langem hin und her, bin ich dann zur einer anderen Prüfstelle, dort war es kein Problem.


    Danke noch mal für alle hilfreichen Beiträge :thumbsup:

  • Na, dann hat sich ja an meinen Erfahrung von 1981 im Odenwald nicht wirklich etwas geändert.


    Bei der Wiederzulassung meines Munga 8 (F91/6) meinte der damalige TÜV-Prüfer mit einem breiten Grinsen zu mir. "Mein Gott, wo soll ich denn hier anfangen? Dieses ganze Fahrzeug besteht ja NUR aus "gefährlichen Teilen" und klebte dann die Plakette aufs Kennzeichen. Und seit dem gab es bis zur Stilllegung 1988 nur noch Abnahmen "mit geringen Mängeln" wegen vorstehender und gefährlicher Fahrzeugteile.


    Interessierte allerdings hier in Koblenz bei der Wiederzulassung vor drei Jahren niemanden. Bei Anhängerkupplung, Tarnlichtsatz, vorstehendem Kennzeichenhalter oder dem tollen Flacheisenbügel über den Lampen hieß es nur "wenn's original ist, dann muss das so!"


    Gruß, Wolf

  • Zum Glück nen verständigen Prüfer erwischt...
    Von mir hat mal einer (sogar der damalige Tüv-Stützpunkt-Chef) verlangt, ich solle den Klappmechanismus des Faun Kraka festschweißen weil sich das Fahrzeug sonst ja während der Fahrt von alleine zusammenklappen könnte :T:T:T

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • ich schicke meine Mutter ... wenn eine 80 jährige vom der 1100 BMW steigt oder aus dem Smart Rooster stolpert hat man den Prüfer auf seiner Seite.

    Sie bekommt auch immer eine Tasse Kaffee ... hab ich noch nie bekommen. Man könnte meinen das wäre Mobbing von jungen Menschen.

    Vielleicht versuche ich das auch mal nächstes Jahr mit dem Mog wird bestimmt der Brüller.

    Gruss Gunnar:barett-gn:

    Der Herrgott schuf in seinem Zorn , den Sennesand bei Paderborn,

    doch der Grenadier der wollte mehr,

    nun schaufelt er in Grafenwöhr:barett-gn:


    :pump:MACHEN IST WIE WOLLEN, NUR KRASSER!:pump:

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