Hallo zusammen,
so ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Thema.
Seit Dez darf ich das H Kennzeichen fahren, wenn ich es denn bekommen würde. Nicht das ich das Gutachten nicht habe, aber bei der Zulassungsstelle gab es Gesprächsbedarf.
Mein jetztiges Kennzeichen hat 7 Zeichen. Und mit dem H wird es eng. Vorne bei 520 mm max. Länge (lt. Kennzeichenverordnung) passt es nicht (habe nicht nur 1 und I). Hinten hat der Wolf ein zweizeiliges und da ist bei 340 mm Ende (von der Kennzeichenverordnung her und vom Platz am Fahrzeug). Meine Kennzeichenkombination möchte ich aber gerne behalten.
Nun gibt die Kennzeichenverordnung her, "nehme doch die Engschrift".
Und hier habe ich etwas Widerstand verspürt. Es wurde jetzt eine "Gutachten" gefordert, was laut Kennzeichenverordnung gar nicht nötig ist, sondern nur für Fahrzeuge gefordert wird welche ohnehin schmale Kennzeichen haben (Amis). Naja habe ich auch erledigt. Jetzt sieht es gut aus, hatte aber ein Dokument vergessen, deshalb hab ich es noch nicht das Kennzeichen und muss nochmal hin.
Meine Frage:
Warum ist das ganze so ein Problem, die Verordnung gibt das alles her?
Kann die Behörde überhaupt eine andere neue Kombination verlangen, wenn es doch andere Möglichkeiten gibt.
Wie kommen die anderen denn zu ihren Kennzeichen, die 8 Zeichen haben und anscheinend nicht die richtigen Abstände zwischen den Zeichen, Bilder im Forum gibt es ja einige. Ist das ein Entgegenkommen der Behörde oder weiß man es nicht besser? Oder kennt man einen der einen kennt? Bezieht sich auch auf hinten, wo jemand 6 Zeichen saugend in der unteren Reihe hat.
Vielleicht kann mich noch jamand über weitere Argumente für mein Ansinnen informieren.
Danke und schön das das Forum endlich wieder läuft, war ein ödes Jahresende 2022.
Mfg Thomas