Fahrtenschreiber

  • Habt Ihr eigentlich einen Fahrtenschreiber in Eurer Emma vom Gesetz her in allen KFZ über 7,5t vorgeschrieben selbst in WOMOS obwohl ein Privatmann in nicht benutzen muß . Ironie . Wie macht Ihr das ?? Was sagt der TÜV bei Euch ??? Denn
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die sind in diesem Fall erheblich . Wenn man da mal eine Rechtsklarheit im Forum schaffen könnte wäre toll . Denn wenn einer von uns ohne Fahrtenschreiber bei einer Kontrolle von BAG oder Polizei erwischt wird ist immer der Fahrer und der Halter dran also schreibt mal Eure Erfahrungen

  • in nrw war es vor 2 jahren noch keine vorschrift und ich konnte meine kofferemma problemlos anmelden. kam allerdings auch nie in eine kontrolle.


    meine emma hatte zwar nur 7,5t zulgsgw aber ich bin beruflich vor kurzem mit nem moderneren fz mit 7,5t ungerwegs gewesen wo einer drinne war und auch benutzt werden mußte.


    sicher bin ich nicht, aber ich würde denken, daß es sich um eine einrichtung für komerziellen güterverkehr dreht, die in nem privat-fz nix zu suchen hat.


    der alexander st... hätte in rheinlandpfalz einen fahrtenschreiber einbauen müssen (womo mit 12 oder 13 t zulgesgew). ich weis nicht ob er es einfach gemacht hat oder ob er woander zum tüv gegangen war. sagü hat evtl kontaktdaten vom alexander.

  • Ich hab keinen Fahrtenschreiber drin (hat in 14 Jahren Emmabesitz auch noch keiner beanstandet). Und ein Kollege aus ehemals HH, jetzt S-H auch nicht.


    Lorenz

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Auch unsere Emma hat keinen Fahrtenschreiber drin.
    Und das hat noch nie ein Tüv beanstandet. Wir haben das Teil seit `97, und in der Zeit haben wir auch die ein- oder andere Polizeikontrolle erlebt , meist wenn wir mit dem Tieflader unterwegs waren.
    Alles mögliche wurde beanstandet , aber noch nie der fehlende Fahrtenschreiber.
    Ach ja , Zulassung als So.Kfz , Küchen und Gerätewagen , H- Kennzeichen.


    Gruß Jozi.

  • dann ist das ab jetzt meine lieblingsausrede, wenn einer meinen fahrtenschreiber anmahnt:


    Fahrzeuge, die im Rahmen der Religionsausübung, zum Ausleihen von Büchern, Schallplatten oder Kassetten, für kulturelle Veranstaltungen oder für Wanderausstellungen verwendet werden und für diesen Zweck besonders ausgestattet sind;


    gibt es da nicht einen unterschied zwischen fahrtenschreiber und eg-kontrollgerät ??
    irgendwo war da mal was, muss aber selber mal überlegen.......

  • Servus!


    So viel ich/wir wissen, sind Fahrzeuge nicht zur Aufzeichnungspflicht gezwungen. 1. nicht gewerblich zugelassen, 2. Oldi-Kennzeichen(H, wie 07). Habe bei meinem gewerblichen 3,5t auch keine EG-Kontrollgerätpflicht im Umkreis von 50 km (nur mit Anhängerbetrieb ab 50 km), weil auf eine Einzelperson zugelassen.Landschafts- und Gartenbauer haben nochmal einen Sonderstatus. ?(
    Komplizierter ist das Sonntagsfahrverbot!!! WATT NE SCHEISSE! :|
    Gruß aus S

  • Ich nu wieder 8o


    als wir im Jahre 1984 unseren Unimog 404 Pritsche zum Zwecke der Zulassung beim TÜV vorfuhren, verlangte der Herr im damals noch grauen Kittel einen Fahrtenschreiber und zwar eine EG-Kontrollgerät.


    Der Unimog sollte ganz normal als LKW Plane/Spriegel zugelassen werden und zwar nur zur privaten Nutzung.
    Da das Fahrzeug aber mit einem zul.Ges.Gew. von 5 to über der 3,5 to Grenz lag, gabs nix zu diskutieren. Außerdem war noch eine zivile Zugmaul AHK von Rockinger montiert, deren Anhängelast gebremst mit Druckluftunterstützung ebenfalls 5 to betrug.
    Somit ergab sich ein Zuggewicht von max. 10 to :D


    Da ging ohne Fahrtenschreiber gar nichts, egal ob gewerblich oder nicht!


    Eingebaut wurde das Ding dann beim nächsten Boschdienst und zwar in den Fahrerfußraum, weil im Armaturenbrett für son Eumel gar kein Platz nie nicht ist:|


    Gekostet hats mich DM 1200,-- ganz schon happig, wo wir doch für den ganzen Mog nur 2.500 bezahlt hatten ;(


    Dann war der TÜVi zufrieden.


    3 Jahre später bekam der MOG ein Brüderlein. Ebenfalls ein 404er, allerdings Ex-Feuerwehr mit festem Fahrerhaus und Kofferaufbau.
    Dieser wurde als SonderKfZ-Wohnmobil zugelassen, da hats keinen interessiert ob der nen Fahrtenschreiber hat oder nicht.
    Er hatte natürlich keinen.


    1994 habe ich mir nen VW Taro PickUp gekauft mit AHK der hat ein zul.Ges.Gew von 2495 Kg und gebremst ne Anhängelast von 2 to.
    Mein Anhänger hatte ein zul.Ges.Gew. von 1300 Kg. Also lag das Zuggewicht bei max zulässigen 3795 Kg und damit 295 Kg über der 3,5 to Grenze.
    Da der Taro bis heute ne Zulassung als LKW /offener Kasten hat, hätte ich also beim Fahren mit Hänger nen Fahrtenschreiber gebraucht.


    Das Problem wurde wie folgt gelöst:
    Den Anhängerhersteller angeschrieben, man möge mir ein neues Typenschild mit einem zul.Ges.Gew. von 1000 Kg schicken.
    Das drangemacht und beim TÜVi eintragen lassen "Ablastung ohne technische Änderung" :]


    Somit betrug das zulässige Zuggewicht 3495 Kg und das Thema Fahrtenschreiber war gegessen :P


    Das Sonntagsfahrverbot für Taro mit Hänger nervt mich jedoch immer noch :T


    Jens64

  • @ bw-mulis
    das mit den 50km gilt für fast alle berufsgruppen ausser speditionen. ist die sogenannte handwerker-regel. bis 50km umkreis sagt der nette bag beamte nix. drüber kennen die keinen spass.


    also ich meine auch, da muss was rein. es muss zwar kein schaublatt geführt werden, da es ein oldi ist und nichtfür den gewerblichen güterkraftverkehr bestimmt ist. ausnahmen sind ja wie bekannt, alle als sonder-kfz eingetragenen fahrzeuge.wie gesagt, es muss ein fahrtenschreiber rein aber kein eg-kontrollgerät.

  • Hallo
    Meine Emma ist als Womo zugelassen
    Also greift die Ausnahme

    Zitat

    * Fahrzeuge, die ausschließlich zur privaten, nicht gewerblichen Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 17 Personen -einschließlich des Fahrers- zu befördern.


    P.S. ist auch die unverbindliche Meinung meine TÜV - Prüfers .
    Gruß
    Oli

    Der AL 28 ist das einzige Fahrzeug, das man Nachts vom Weltraum aus sehen kann. Es ist das erste in der langen Lichterschlange! :D

  • Servus
    hab noch nie einen Einheitsdiesel mit Tachoverunglimpfungsdingens gesehen :]
    Wie die Überwachungsgeräte betitelt werden ist egal. Als Nummer 1 wurde der Fahrtenschreiber eingeführt, dann wurde man europäischer und taufte das Dingen EG-Kontrollgerät und jetzt sind wir bei digitalem EG-Kontrollgerät angelangt..mit der Plastikkarte und Thermopapiersündenausdruckgerät! Alles die gleiche Gängelei nur sprachlich und technisch hochwertiger verpakt! :D
    In Wartestellung
    Gruß Tom :#

  • Das ist ja das Problem das wir im Prinzip alle ohne rumfahren und es von den meisten ÜOs nicht mal gewußt wird das das Fahrzeug einen braucht.
    Und das geht so lange gut bis irgendein Beamter bei einer Kontrolle drauf kommt und dann :# wir unschuldig kriminalisiert werden .Ich hab jetz drei Jahre mal Ruhe davor . :K Und jeder muß für sich Selbst
    entscheiden was er riskiert. Das ist auf jedenfall wieder mal ein Beispiel für Behördenchaos und Amtsschimmel :|.Ich bin ja schon froh einen wirklich netten Beamten gefunden zu haben der Sich der Sache annahm . :S
    Und eine zufriedenstellende Lösung für mich suchte .
    Sodele Guats Nächtle aus dem Schwabenländle

  • ein netter bag beamter war so nett, seine akten zu ordnen.
    für die emmas mit h-kennzeichen gilt folgende Ausnahme:
    Verordnung (EWG) 561/2006 Artikel 3 Buchstabe i
    i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des
    Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als
    historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen
    Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.
    Artikel nehmen und dem Kontrollbeamten zeigen EU Recht vor nationalem Recht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!