KFOR-Aufkleber

  • Moin Gemeinschaft !


    Ich möchte an meinem Wolf die KFOR Aufkleber anbringen.
    Hat einer von euch die Maße und sind die einfach nur Weiß ?
    Oder gibt es die sogar fertig zu kaufen ?


    Einen Schönen Sonntag,Kay

  • theorethisch gesehen darfst du nicht damit rumfahren, genauso wenig wie mit abzeichen noch existierender einheiten.- die verwerter in den kasernen sind gehalten diese zu entfernen oder überzulackieren- machen sie aber nur in den seltensten fällen.theorethisch kannst du Probleme bekommen- praktisch habe ich aber noch nie was von jemand gehört der Probleme hatte weil er mit abzeichen erwischt worden wäre....
    In Hilden wurde ich mal nicht in die kaserne eingelassen da ich einen Iltis mit Flarak abzeichen hatte und mir der Wachonkel sagte das ich probleme mit den Feldjägern bekommen würde, wenn ich gesehen werden würde- dann hab ich die Kiste halt draussengelassen... Gruss matze

  • Hallo Kay,


    mit KFOR kann ich nicht dienen, SFOR hätte ich da, 3 neue Aufkleber (2 x DIN A3, 1 x DIN A6) auf SK-Folie mit blauem Wappen, kompletter Satz Euro 30. Ich fahre seit der Übernahme von meinem Wolf 2004 (aus Waren/Müritz) damit zivil. Keine Probleme, eher freundliches Grüßen der Ordnungshüter. Da die Truppe jetzt EUFOR heißt, gibt es ohnehin keinen aktuellen Bezug zu "offiziellen" Einsatzkräften.


    Gruß


    24-volt

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  • eine sehr interessante Frage


    In Betracht käme eine Strafbarkeit wegen § 132a StGB: Mißbrauch von Amtsabzeichen
    Auf einem PKW aufgeklebt stellt sich allerdings schon die Frage, ob das ein Führen des Abzeichens durch den Fahrer ist. Auf einem Kleidungsstück wäre das sicher der Fall.


    Außerdem dürfte es für diese Strafvorschrift darauf ankommen, zu welchem Zweck das Zeichen aufgeklebt wird.


    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall zu § 132a StGB ausgeführt ( BGH 3 StR 203/11):


    Zitat

    Den Tatbestand des § 132a StGB erfüllt nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Berufsbezeichnung. Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61). Geschützt wird die Allgemeinheit davor, dass einzelne im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können. Der Schutzzweck der Vorschrift erfasst also nicht schon "den rein äußerlichen Missbrauch, durch den sich der Täter einen falschen Schein gibt" (BGH aaO)


    Ich interpretiere das so, dass das zivile Rumfahren mit einem solchen Aufkleber anders zu beurteilen sein dürfte als wenn man dem Förster sagt, mit einem KFOR Wagen dürfe man durch seinen Wald brettern :engel: Das wäre sicherlich ein Mißbrauch.


    Es ist freilich immer damit zu rechnen und beim Militär nicht unwahrscheinlich, dass es eine Spezialvorschrift für die Kennzeichnung von Fahrzeugen gibt und dort schärfer Verbotsnormen aufgestellt sind ...

  • Diese Rechtsfragen sind immer wieder echte highlights ;)


    Zuerst sollte man sich fragen, welche Rechte von einem solchen Aufkleber abgeleitet werden könnten.
    Polizei u.ä. ist klar, wobei es da auch interessante Urteile/Ansichten zum Mißbrauch gibt. Der Begriff ist z.B. meines Wissens noch nicht einmal rechtlich geschützt. Der verfolgte Zweck, wenn man sowas aufs Auto klebt ist allerdings recht naheliegend.
    Das rote Kreuz dagegen ist international geschützt und der Mißbrauch völkerrechtlich sanktioniert. allerdings ist das bei uns auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Es lohnt sich, mal im OWiGnachzulesen, was da zum Thema drinsteht. Besonders §§124 bis 126. Im StGB steht zu diesem Thema nichts drin.


    Vier Buchstaben am Auto, die im Inland keine Bedeutung haben, halte ich für völlig unproblematisch.
    Wenn sich jemand "Rammstein" auf das Heckfenster klebt, ist das eigentlich nichts anderes. ;)


    Aber vielleicht äußerrn sich da ja noch Spezialisten zum Thema

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Der Einschätzung von Til ist zuzustimmen.
    Die 124-126 OwiG beeinhalten nicht umsonst eine abschließende Aufzählung. 132a(4) StGB stellt auf Uniformen, Amtskleidungen und Amtsabzeichen ab.
    Und die Betonung bei letzterem liegt auf AMT!
    Kleine Erläuterung:
    Nr. 4



    staatliche inländische oder ausländische Uniformen, z.B. der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr, des Zolls, der Feuerwehr; nicht dagegen die Sonderkleidung von Taxichauffeuren und Dienstmännern (so Tröndle StGB zu § 132a);


    Amtskleidungen, z.B. die Roben der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, die Talare der Hochschullehrer;


    Amtsabzeichen sind solche, die den Träger als Inhaber eines bestimmten Amtes kenntlich machen, wie z.B. Ärmelabzeichen der Polizei, Dienstmützen.


    Das Tragen von Abzeichen soll also den Eindruck erwecken, ich wäre ein Amtsträger im statusrechtlichen Sinne. Wie soll das mit dem SFOR- Aufkleber in Zusammenhang zu bringen sein? Bestenfalls erwecke ich den Eindruck ein Soldat zu sein - NA UND? (Anders sieht es natürlich in der jeweiligen Krisen-/Kriegsregion aus, wenn ich den jeweiligen ?FOR Aufkleber an mein privates Auto pappe. Insbesondere aus der Sicht eines Turbanträger mit RPG auf der Schulter...)
    Fazit:
    Das SFOR- Abzeichen steht m.E. außerhalb der Regelungen des OWiG und des StGB.
    Kleb ihn auf´s Auto, wenn Du möchtest.


    Grüße,
    Uwe


  • "Kannst Fahren Ohne Rücksicht"


    Da musste ich gerade an meine erste Fahrt mit dem Wolf in Prizren denken - ich kam an eine Kreuzung,abknickende Vorfahrtsstrasse,ich kam aus der Vorfahr Gewähren Strasse.Ich hab dort bestimmt 3 Minuten gestanden und auf eine Lücke gewartet.Irgendwann sagte mein Beifahrer,ich solle doch einfach mal anfahren,die machen schon Platz.Gesagt getan - geht!Wieder Zuhause in D angekommen,musste ich mich erstmal wieder umgewöhnen...hier funktioniert das nicht :D

  • Ich war 2010 zuletzt im Einsatz,da gab es nur die verwirrende sehr breite Strasse mit insgesamt 8 Spuren nach Pristina rein.In meinem ersten Einsatz war ich in der KFZ-Gruppe,ich hab immer ganz gern die Betreuungsfahrten gemacht,weil man da den ganzen Tag unterwegs war und auch mal was gesehen hat!Ich war eigentlich überall,nur nicht im Norden.Sämtliche Camps hab ich von innen gesehen...und den PX geplündert :D Im zweiten Einsatz war ich dann in der LfzVersGrp,wir sind wöchentlich mit dem STW 8x8 los,durch Pristina durch und haben dort Kerosin geholt.Vor dem grossen Ding haben die Kosovaren schon etwas mehr Respekt gehabt.
    Ich bin da viel rumgekommen und hab auch viel gesehen.LKW´s ohne Beleuchtung,mit Ladung,welche ungesichert war usw.Es hat auch etwas gedauert,bis vor rausbekommen haben,warum es in den Kurven immer hupt...dann kommt mir der Gegenverkehr auf meiner Spur entgehen,weil der gerade in der Kurve am Überholen ist.Völlig schmerzbefreit ;) Ja,war eine "schöne" Zeit...ich war übrigens in "Bad Toplicane" ;)

  • Mal eine kurze rechtliche Verbindlichkeit:


    Die Bundeswehr hat sich garnix schützen lassen, begriffe wie:
    -Feldjäger
    -BUND
    -KFOR
    -SFOR
    -Taktische zeichen
    -etc... sind nicht geschützt und somit bei Interesse frei zu verwenden.


    Die Feldjäger können und dürfen euch gegenüber garnix, sofern es sich um ein zivil zugelassenes Fahrzeug handelt und ihr nicht im Dienst/ auf Wehrübung seid.


    Eine eventuellle Amtsanmaßung beginnt erst mit einer Handlung, entfällt also normalerweise, es sei denn ihr dreht am Reifen. :juhu:
    Das ist dann Eigenverschulden. Das Tragen einer wie auch immer gearteten Uniform ist noch keine Amtsanmaßung, außer ihr erhöht einen tatsächlich euch zugesprochenen Dienstgrad in einem Dienstverhältnis.
    Also erst wenn ich in Polizeiuniform anfange, den Verkehr zu regeln, DANN begehe ich eine Amtsanmaßung, die uniform allein reicht noch nicht dazu.


    Woher ich das weiß? Aus dem SkUkdo in Köln, und da sitzt /saß diesbezüglich auch die verbindliche Person der Bundeswehr.


    Beste Grüße, Björn :thumbup:


    Der von Feldjägern auch schon verbindliches Halbwissen gehört und mit einem freundlichen Lächeln richtig gestellt hat. :D

  • Ja,
    Björn: hast Du da vielleicht was zum ausdrucken, für den Fall einer Kontrolle ?
    Mich haben die BuPos mal nach dem Granzübergang aus Holland kommend angehalten, Wolf kpl. KFOR beschriftet.
    Ich war in Uniform, ohne Dienstgradschlaufen, und sie fragten: Sind Sie denn noch aktiver Soldat ?
    Ich antwortete: Nein, ich bin aktiver Reservist !
    Der BuPo : Dann weiß ich aber nicht, ob Sie das Fahrzeug mit dieser Beschriftung so fahren dürfen ?! :lach::lach:

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