Wolf AHK Anhängelast, so manchmal frage ich mich, ob Mercedes noch die Einschläge merkt...

  • Da fallen auch normale Wölfe drunter, der TÜV-Prüfer hat ja nach meinem Wolf gekuckt gehabt. Und für meinen galt wohl diese Beschränkung.


    Weiss denn einer warum auch scheinbar "normale " Wölfe diese Beschränkung haben bzw. andere diese nicht ?


    Gruß Ingo

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

  • Hallo Ingo,


    einen Grund dafür konnte mein TÜV-Prüfer auch nicht wirklich nennen. Er hat nur gesagt das es mit der ABE F 365*01 zu tun hat. Mit der ABE F 365*02 soll es wohl auch mit der allgemeinen Bescheinigung gehen. Hab diese Aussage jetzt aber net überprüft. Kann das mal evtl. jemand verifizieren? Mal in der Datenbescheinigung vom Bund kucken ob da die 02 mit Anhängelast drinsteht bzw. jemand mit 02 problemlos Anhängelasten eingetragen bekommen hat?


    Waren die Wölfe evtl. nicht von Anfang an als Zugfahrzeug vorgesehen und es wurde ganz einfach weggelassen/nicht beantragt/nicht überprüft?
    Das vermut ich mal so aus'n Bauch raus.




    Klaus: Freilich sind 80 € für nen DIN A4-Zettel a Frechheit, selbst wenn da noch ne Stunde Recherche mit dranhängt. So nen Stundenlohn hätt ich auch gern ;) Aber bis ich mit meinem Wolf im DEKRA-Gebiet bin bzw. nen Prüfer finde der des mit ner allgemeinen Bescheinigung macht hab ich auch ne Tankfüllung verfahren....


    Bin froh das ich etz mei Anhängelasten im Schein hab und die AHK am Heck hängt und ich vorm Schneefall noch mein Holz heimkrieg.


    Gruss


    Markus

  • Hallo Franz Sebastian,


    kannst du das mit der Zugkraftmessung mal genauer erklären.


    Wie wird das gemacht, welcher Tüv arbeitet nach dem System und ignoriert der Prüfer dann die beiden Werte die Mercedes rausgibt? Mercedes sagt ja Anhängelast bei 2400mm Radstand = max zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzuegs, Zuggesamtgewicht nicht mehr als 5500kg.
    Heißt bei 2750 Gesamtgewicht auch 2750 Anhängelast, bei 2900 kg Gesamtgewicht ist bei 2600 Anhängelast Schluss.


    Ich würde gerne eine höhere Anhängelast an meinem 2400 Rastand haben, wäre also froh wenn du mir helfen kannst.


    Gruß
    Arno

  • Hallo, muss das Thema Anhängelast wieder ausgraben :thumbup:.
    Mein Wolf hat zgm 2950 und somit 2550 Anhängelast.
    Möchte mir einen Bw 1 achs Anhänger zulegen mit 2800 zgm.
    Wer hätte eine Lösung für mich ohne abzulasten oder sowas das ich den Anhänger legal ziehen darf?! :whistling:
    Würde mir schon lange eine eingetragene Anhängelast von ca 3T. :engel:

  • Servus,

    Hallo, muss das Thema Anhängelast wieder ausgraben :thumbup:.
    Mein Wolf hat zgm 2950 und somit 2550 Anhängelast.
    Möchte mir einen Bw 1 achs Anhänger zulegen mit 2800 zgm.
    Wer hätte eine Lösung für mich ohne abzulasten oder sowas das ich den Anhänger legal ziehen darf?! :whistling:
    Würde mir schon lange eine eingetragene Anhängelast von ca 3T.:engel:

    du kannst den Anhänger ziehen, darfst aber die zulässige Anhängelast deines Wolfs ned überschreiten; es zählt beim Anhänger das tatsächliche aktuelle Gewicht.
    Greets Gerald

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Das weiß ich natürlich :-).
    Ich bin viel am Holz machen usw würde sehr gerne das zgg des Anhängers legal ziehen dürfen.
    Sofern der Anhänger mal wirklich vollbeladen wird und ich das Glück dann natürlich habe kontrolliert zu werden. :nono:

  • Hallo Tommy,


    wenn hier keiner ( ich denke da an den Kollegen Franz-Sebastian) noch etwas neues preisgibt wirst du dich damit abzufinden haben daß das Zuggesamtgewicht beim kurzen Radstand in deinem Fall erschöpft ist.
    Ich hatte ja auch hier vor längerer Zeit um Infos gebeten, bekommen habe ich leider keine.


    Gruß
    Arno

  • Hallo Kollegen,
    hier mal noch ne Frage bezüglich der Anhängelasten.
    Ich hatte nun 2 Prüfer mit fast identischen blöden Eintragungen der Anhängelasten:
    Prüfer Nr 1:
    Hier habe ich ungebremst 620kg und gebremst 2000kg eingetragen bekommen. Begründung war seiner Meinung nach, er hat nur diese Werte im Netz gefunden. Meiner Ansicht nach sind das die Werte aus der TDV und beziehen sich beim Bund auf die RUD Kupplung. Na ja, dies habe ich nun nur bekommen.


    Prüfer Nr. 2: 600kg ungebremst 8| und 2000kg gebremst, Begründung gebremst leuchtet mir auch ein: Habe im Schein nen zulässiges Zuggewicht von 4950kg drin stehen und der Wolf ist mit max 2950kg angegeben, obwohl dies glaube ich nur bei der Luftlandeversion so ist, normal müsste er max. 2750kg haben dürfen. Na ja, 4950 - 2950 ergeben halt die 2000kg gebremst, ist klar.
    Ich will nun versuchen diese Begrenzung von max 4950kg ausgetragen zu bekommen, um dann wiederum auf gebremst 2550kg oder so zu kommen.


    Aber warum ungebremst nur so wenig?? Mein Iltis darf ja schon offiziell nach Vorschrift 750kg ziehen! Hat da einer von euch ne Erklärung für?


    Fragende Grüße


    Chris

  • Hab das letzte Woche erst eintragen lassen. Mit Papier von Mercedes. Dieses besagt das alle G kurz eine Anhängelast entsprechend des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug haben und die gesamte Masse 5,5 nicht überschreiten darf. Lange haben das nicht. Die dürfen pauschal 3,5 ziehen. Und ungebremst dann 750. Egal welcher Motor. Somit habe ich nun 750 Kilo ungebremst und 2552 gebremst. Woher auch immer die 2 Kilo herkommen... Habe einen LL kurz. Bei Bedarf kann ich gerne eine Kopie zukommen lassen. Leider hatte mein Sternehändler nur ein abfotografiertes Dokument auf dem Rechner. Könnte dann entweder versuchen zu scannen oder halt kopieren und zuschicken.

  • Hab das letzte Woche erst eintragen lassen. Mit Papier von Mercedes. Dieses besagt das alle G kurz eine Anhängelast entsprechend des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug haben und die gesamte Masse 5,5 nicht überschreiten darf. Lange haben das nicht. Die dürfen pauschal 3,5 ziehen. Und ungebremst dann 750. Egal welcher Motor. Somit habe ich nun 750 Kilo ungebremst und 2552 gebremst. Woher auch immer die 2 Kilo herkommen... Habe einen LL kurz. Bei Bedarf kann ich gerne eine Kopie zukommen lassen. Leider hatte mein Sternehändler nur ein abfotografiertes Dokument auf dem Rechner. Könnte dann entweder versuchen zu scannen oder halt kopieren und zuschicken.


    Moin,


    @Sauerland, ich frag das ja recht selten einen Kerl oder eigentlich gar nicht....
    , aber hast Du einen langen oder eine kurzen..???


    Beste Grüße


    Kirk

  • Moin,
    ...das hab ich wohl überlesen, wenn das da nicht gestanden hätte,
    würde ich mich fragen, woher Du das weißt... .-P
    ....shit, mußt mir noch meinen Witz kaputt machen... :(


    Beachtlich, hast Du echt Glück gehabt, dass Du mit dem "kurzen"3.5t eingetragen bekommen hast.. :)


    Beste Grüße


    Kirk

  • Hey,
    ich hatte neulich knapp 1,4to drann, da durfte ich in der ein oder anderen Steigung aber keinesfalls zum stehen kommen, sonnst wäre es wohl nur noch im Lastgang weiter gegangen !
    Möchte mir 3,5to nicht vorstellen :(


    Gruß Frank

  • 3,5t kann er nicht mit einem Kurzen ziehen.
    Er schreibt doch das er "nur" 2552kg darf.



    "Lange haben das nicht. Die dürfen pauschal 3,5 ziehen. Und ungebremst dann 750. Egal welcher Motor. Somit habe ich nun 750 Kilo ungebremst und 2552 gebremst."

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