PKW-Maut für LKW's unter 3,5 to?

  • Zitat

    § 1 Infrastrukturabgabe
    (1) Für die Benutzung der Bundesfernstraßen im Sinne des § 1 des Bundesfernstraßengesetzes mit 1. Kraftfahrzeugen der Klasse M1 oder M1G ohne besondere Zweckbestimmung im Sinne des Anhangs II Teil A Nummer 1, auch in Verbindung mit Nummer 4, der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist, 2. Kraftfahrzeugen der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil im Sinne des Anhangs II Teil A Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 5.1 der Richtlinie 2007/46/EG oder 3. Kraftfahrzeugen der Klasse M1 oder M1G mit besonderer Zweckbestimmung als beschussgeschütztes Fahrzeug im Sinne des Anhangs II Teil A Nummer 1 in Verbindung mit den Nummern 4 und 5.2 der Richtlinie 2007/46/EG ist eine Abgabe zu entrichten (Infrastrukturabgabe).



    Zitat

    EG-Fahrzeugklasse N
    Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.
    Klasse N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
    Klasse N2 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.Klasse N3Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Das Thema interessiert mich auch brennend!


    Wie sieht`s denn mit Motorrädern aus ?
    Bei Saisonkennzeichen ?
    Und bei Fahrzeugen mit H- Kennzeichen ?
    Denn die fahre ich meist ja nur zwischen Mai und September.
    Und wenn ich dann für das ganze Jahr Maut zahlen muss ,aber nur für ein halbes oder dreivierteljahr Steuern Rückvergütungszeitraum habe , wäre ich im Nachteil,


    Und für was muss man eigentlich zahlen ?
    Autobahnen ist klar , aber zählen auch 4 Spurige Bundesstrassen dazu, wie es bei den LKW ab 7,5 Tonnen ja inzwischen der Fall ist . ?
    Oder nehmen sie auch die untergeordneten und 2-spurigen Strassen mit rein ?


    Und muss ich das auch zahlen wenn ich mit einem Fahrzeug definitiv nie auf die Autobahn fahren werde ? Mit meinem Wehrmachtskübel werde ich keinen Meter mehr auf der Autobahn fahren ! Das ist lebensgefährlich! Das mache ich nie wieder . Und ich habe auch einige Motorräder mit denen ich mich auf der Autobahn nicht unbedingt blicken lassen muss und will !
    Was passiert mit Inhabern von roten Händler bzw. Überführungskennzeichen ?(kriege ich dann 40 freipickerl im Jahr oder was ? :lol: )


    Gruß matze

  • Also ja.


    mmh... gehören als LKW zugelassene Wölfe nicht in die Kategorie N1? hmmm
    Guckt mal in Eure Zulassungsbescheinigung. Die Fahrzeugklasse findet Ihr hinter dem Buchstaben J
    Maut nur für Fahrzeuge der Kategorien M1 und M1G.

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Moin!
    Bei mir steht unter J (=Fahrzeugklasse) die Nummer "10".
    Was heißt das nun?


    Gruß
    Stefan

    Deutsch ist wirklich eine schwere Sprache. :wacko:
    -Tagsüber: ...................... - Abends:
    Der Weizen. ------------------ Das Weizen.
    Das Korn. --------------------- Der Korn.
    :saint::lol:

  • Da das Thema ja nicht nur auf die Wölfe beschränkt ist, sondern genauso auch z.B. einen als LKW zugelassenen Iltis oder Munga betreffen würde, erlaube ich mir mal, das ganze Thema in die Vorschriftenstelle zu verschieben.


    Je nachdem, wie sich das Thema entwickelt, wäre auch noch die Änderung/Ergänzung der Überschrift zu erwägen. hmmm

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • ...plus 6,50 Euro je angefangene 100ccm
    wären dann beim 1600er Kübel noch mal 104 Euro Maut.
    Wie Matze schon schrieb wird dann bei nicht ganzjährig zugelassenen Fahrzeugen die Steuer anteilig zurückerstattet.
    Aber die Maut wohl nicht. D.h. ich bezahle dann Maut für meine eigene Garage hmmm
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Ist schon ärgerlich, vor allem wenn man mehrere alte Autos hat die man im Jahr mal durchtauscht.


    Gruß, Patrick

  • Bei mir steht unter J (=Fahrzeugklasse) die Nummer "10"


    Das sind die alten Bezeichnungen. Gem. Katalog mit diesen Bedeutungen:


    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • 130€ / Jahr


    ...plus 6,50 Euro je angefangene 100ccm


    Hi,
    von "plus" steht da aber nix.
    Da steht Oldtimer 130,-/ Jahr. Ohne weitere Einschränkungen.
    Wenn ich dann nur noch 61,- Steuer zahlen muß, ist das für mich ok.
    Aber ob das so kommen wird hmmm


    Ich verstehe auch nicht was die EU dagegen hat bzw. haben kann. Die KFZ-Steuer kann sich doch jeder Staat selber überlegen, und wenn die BRD sich solch ein System überlegt, dann ist das eben so.

  • Das ganze wird auch regulär schon ein draufzahlgeschäft für uns.
    Der Wolf kostet dann 25 x 9,50 ( pro angefangene 100 ccm) das sind 237,50 die mir zurückzuerstatten bzw mit der KFZ Steuer zu verrechnen sind.
    Die Kfz Steuer bei LKW -Zulassung beträgt aber nur 170 Euro... Ich glaube nicht das die mir 67 euro über meine gezahlte KFZ_Steuer hinaus überweisen, das heisst , dass ich 67 Euro mehr zahle als bisher .


    Vorrausgesetzt ich werde mit LKW- Zulassung wie ein PKW behandelt . Mich würde es nicht wundern , wenn sie sich für LKW`s eine neue Teufelei ausdenken !
    Ich erinnere mich noch an Merkels Worte: " Mit mir wird es keine PKW Maut geben "
    Was`n Scheiss !


    Der einzige Hoffnungsschimmer ist , dass die ersten Wölfe ja in drei Jahren ein H Kennzeichen bekommen !


    Ausserdem möchte ich die selben Rechte wie ein Ausländer haben ! Ich habe manche Autos, die ich nur ein oder zwei Monate bewege. Dafür möchte ich dann aber auch das Recht auf eine Kurzzeitvignette haben !

  • Vielleicht könnte man den Titel mal passender gestalten.


    "PKW-Maut für Fahrzeuge mit Pseudo-LKW-Zulassung (PKW, Kleintransporter, Geländewagen, Wohnmobile...) um weniger KFZ-Steuer zu zahlen"

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:


  • Ist alles geregelt :) :


    Auszug FAQ vom BMVI:



    2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?
    Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.


    3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?
    Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.



    7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

    Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette. Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten. Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (HKennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein

  • :^::^: 130.- Euro sind die Maut mit H ,
    jetzt ist der Groschen bei mir auch gefallen,
    aber anteilig nach Nutzungsdauer bzw Anmeldezeitraum wird da nichts rückerstattet ?
    ..und wie hoch die Steuer bei H Kennzeichen zukünftig wird ist schon bekannt ?

  • Nun bleibt eigentlich nur noch offen ob Wölfe , T 4 Busse usw. mit Lkw zulassung als Pkw behandelt werden und wenn nicht - wie Lkw bis 7,5 Tonnen zukünftig behandelt werden. Bisher wären sie ja mautfrei . Das glaube ich allerdings nicht .
    Gruss Matze
    Bei meiner Rechnung habe ich mich getäuscht. Ich habe beim adac gefunden , dass die maximalgrenze bei diesel 1100ccm ist
    d.H. bei 104,50 ist Schluss , das würde dann wieder mit der Lkw besteuerung funktionieren (170 euro).
    Wie sie das mit einem kürzeren Abrechnungszeitraum (Zulassungszeitraum) hinbekommen wollen ,bleibt abzuwarten.
    Aber auf die Dauer wird das Modell wohl kaum ohne Mehrkosten für uns bleiben..-- fürchte ich .
    https://www.adac.de/infotestra…lt/mautplan_dobrindt.aspx

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