H Kennzeichen beantragen

  • Vielen dank für die vielen Antworten, ich habe ja noch 2 Jahre Zeit mich darauf vorzubereiten. Aber damit ich nichts falsches anbaue werde ich wohl vorher mit meinem TüVer des Vertrauens sprechen.

    Das meiste ist ja eingetragen, Antennenhalter, Karnisterhalter und so weiter........

    :engel:

    „eingetragen“ ist für die derzeitige StVO-Konformität in Ordnung.

    Ich glaube aber nicht, dass z.B. der Schnorchel bei der H-Prüfung durchgehen wird.

    Frank

  • Der Wagen hat ja schon einmal TüV bekommen und da sind die Tarnscheinwerfer funktionsfähig dran gewesen. Ich werde es beim nächsten TüV ja merken wie der Prüfer so ist und ihn gleich mal auf die H Zulassung ansprechen.

    Weiß jemand ob es sich mit H Kennzeichen wieder lohnt das Auto als PKW anzumelden ( Steuern und Versicherungsmäßig meine ich ) im Moment bezahle ich ja die LKw Variante. :]

  • Die Versicherungstarife für Oldtimer PKW sind in der Regel (30%) besser als ein Oldtimer LKW Tarif

    und nicht jede Versicherunggesellschaft nimmt als LKW zugelassene Fahrzeuge



    bei der H Abnahme ist zu beachten dass diese in Verbindung mit einer neuen HU gemacht wird


    ist der Wagen z.B. regulär ein halbes Jahr vorher Tüv Fällig und hat frischen Tüv ,dann muss der trotzdem für die Oldtimerabnahme mitgeprüft werden (zumindest in NRW)

  • Das sieht in der Tat wohl jeder Prüfer anders.

    Also vorher selbst Gedanken machen, ob Du darauf Wert legst und dann mit dem Prüfer Deiner Wahl besprechen.;-)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Um noch ein wenig zu nerven:

    Von Geburt her ist und war der Wolf ja ein LKW. Die meisten von uns werden das wohl auch so in den Papieren stehen haben, was ja auch wegen der Steuer sinnvoll ist.

    Wie kann man ihn anläßlich der H-Abnahme dann zum PKW machen? Das wäre ja eigentlich nicht mehr Original. Original war kurzer LKW mit 4 Sitzen, was es zivil so eigentlich gar nicht gibt.

    Ist bei H-Kennzeichen aber auch egal, ob PKW oder LKW.

    Meine eigentliche Frage ist: Würden da die hinteren Sitze (nur Bauchgurt...) eingetragen ???

  • Der Wolf (und Munga und Iltis...) sind doch nur nach militärische Sprachgebrauch LKW gl leicht, 0.25t und 0,5t. Sonst doch meist eher PKW mit 4 Sitzen, sofern nicht Rüstsatzträger.

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  • Stimmt. Vielleicht ist bei mir was schiefgelaufen. Er hatte 4 Sitze, aber eingetragen ist LKW / 2 Sitze. Die anderen 2 habe ich im Keller liegen, weil der Zoll sonst keine LKW-Steuer anerkennt.

    Jetzt bin ich eben am rätseln, ob er mit H-Kennzeichen wieder 4 Sitze bekommen darf (wär mir recht) oder sogar muß, damit er original ist.

    Schauen wir mal, dann sehen wir schon.

  • Ich habe mal gehört/gelesen, dass mit Änderung von LKW auf PKW dann aus irgendeinem Grund das Erstzulassungsdatum geändert wird und damit das H in weite Ferne rückt.

    An Details erinnere ich mich nicht, aber daran, dass icj das ziemlich absurd fand.

    War das nicht mal ein Beitrag von Kaiserjeep?:/

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  • Hallo Alexander,

    wenn ich Dich richtig verstehe, könnte mein Wolf (derzeit LKW 2 Sitze) übernächstes Jahr nur dann ein H-Kennzeichen bekommen, wenn ich ihn auf Fahrzeugart LKW lasse?

    Damit wäre aber die Montage der hinteren Sitze ausgeschlossen?

    Was meinst Du mit "anhand der Fahrzeugpapiere für den Prüfer ja nicht unbedingt ersichtlich"?

    Vielen Dank!

    Jochen

  • Was meinst Du mit "anhand der Fahrzeugpapiere für den Prüfer ja nicht unbedingt ersichtlich"?

    Wenn du jetzt irgendwas eintragen läßt, dann ändert die Zulassungsstelle die Papiere und du bekommst neue. Es kann dann aber keiner mehr sehen warum du neue Papiere bekommen hast. Also sprich was eingetragen wurde. Ggf. bist du einfach nur umgezogen oder hast ein neues Kennzeichen bekommen.

    Früher wurde das im alten Brief eingetragen, da war ganz klar ersichtlich wann was eingetragen wurde.

    Ob du bzw. dein Prüfer im Rahmen des H auch zwei weitere Sitze einträgt mußt du erfragen.

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