Hallo Sven, hast Du die 4 Sitze eingetragen bekommen?
H-Kennzeichen...endlich
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Klar, absolut kein Problem, vorher schon als LKW mit 4 Sitzen, jetzt als PKW auch kein Thema......
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Ok, da bin ich mal neugierig. Bei meinem Wolf waren beim Bund 4 Sitze eingebaut, aber sowohl in der Bundeswehr-Bescheinigung als auch im zivilen Kfz-Schein stehen derzeit nur 2 Sitze.
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Mancher hier mag es ja immer noch nicht glauben, aber so ist es: https://g461.de/wp-admin/post.php?post=1132&action=edit
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Moin,
die Sitze sind ja auch Beladung. -
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Herzlichen Glückwunsch Frank das ist ja klasse !
Es gibt halt auch nette Prüfer
Eine neugierige Frage :
Warum hast Du ihn als Lkw eingestuft gelassen?
Ist das steuertechnisch günstiger?
G-ruß
Michael
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Eine neugierige Frage :
Warum hast Du ihn als Lkw eingestuft gelassen?
Ist das steuertechnisch günstiger?
Das durfte der Prüfer vom nicht.
Entweder fehlte ihm der Schein oder der KÜS darf es nicht.
Das weiß ich nicht wirklich. Ist aber egal. Möglicherweise ist es langfristig
sogar von Vorteil einen LKW zu besitzen. Niemand weiß ja wo die Reise hingeht
mit den Beschränkungen bei Verbrennern.
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Eine neugierige Frage :
Warum hast Du ihn als Lkw eingestuft gelassen?
Ist das steuertechnisch günstiger?
Der Schlüsselnummer (jetzt 98) ist es Egal on PKW oder LKW da einheitlich mit €198.- besteuert.
Ich sehe da eher das Problem mit der Versicherung.
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teuer sind nur 191,73 EUR - es kommt auf die Versicherung an. Meist sind solche Oldtimer LKW sehr günstig.
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Ich bezahle für den 290er im Jahr 148€ glatt.
LKW bis 3,5to.
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Dann hast du aber ein ZGG 2401kg und 2600kg.
LKW Steuer geht in 200kg Schritten.
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Mit LKW darfst halt am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.
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Mit LKW darfst halt am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.
Och nicht schon wieder diese alte falsche Behauptung
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Dann hast du aber ein ZGG 2401kg und 2600kg.
LKW Steuer geht in 200kg Schritten.
So siehts aus.
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Dann hast du aber ein ZGG 2401kg und 2600kg.
LKW Steuer geht in 200kg Schritten.
Er zahlt Oldtimer-Steuer.
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Er zahlt Oldtimer-Steuer.
Das weiß ich, aber ich habe 461 / 450 geantwortet.
Deshalb einen "Daumen runter" zu vergeben empfinde ich jetzt etwas seltsam. Ich gebe dir ja auch keinen Daumen runter, nur weil du jetzt nicht verstanden hast wem ich geantwortet habe.
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Och nicht schon wieder diese alte falsche Behauptung
Nix falsch, dann ist es halt bei Dir anders.
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Nix falsch, dann ist es halt bei Dir anders.
Ich mach es mir mal ganz einfach und zitiere hier das Forum selbst:
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - Ziel erreicht!Deine Aussage "Mit LKW darfst halt am Sonntag nicht mit Anhänger fahren." ist eben leider einfach falsch, aber egal, DU musst nicht mit Deinem LKW und Anhänger fahren am Sonntag, ICH durfte es, solange ich einen LKW hatte
Es soll auch noch immer Leute geben, die glauben, bei einem LKW <3,5 to dürften keine Sitze auf der Ladefläche sein:
https://g461.de/2021/02/25/fruehlin-g-2-4-und-mehr/
Oder man müsse das Reserverad abdecken, die Scheibe immer hochgeklappt oder den Reservekanister leer haben, vom zweizeiligen Sondernummernschild ganz zu schweigen......
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Och nicht schon wieder diese alte falsche Behauptung
Mit Pferde Anhänger schon
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