Brauche Gutachten für 235/85/16 auf 5,5/16 Felge

  • Siehe das oben gepostete Gutachten.

    Bitte noch einmal #1 richtig lesen !

    Dein Gutachten ist für die Fragestellung von Pierre absolut unbrauchbar und nicht hilfreich.

    Ansonnsten ist das thema hier im Forum zur genüge abgetan.

    Auch das ist in diesem, von dir genannten Post, nicht behandelt worden !

    Kein Wort von 235/85/16 auf 5,5er Felge . :ohhh:


    Unter diese Aufsätze hätte der Lehrer in der Schule geschrieben: Thema verfehlt!


    Tut mir leid- ist aber so!

  • Das Gutachten bedeutet das momentan ,Gutachtenstatus von 2013, die Reifenumrüstung auf 235/85R16 nur auf 6J Felgen möglich ist mit entsprechenden Auflagen.

    Alles darüber hinnaus, sprich eine Montage auf Felgen 5,5J, warscheinlich nur mit Einzelabnahme möglich ist.

    Damit habe ich mich nun hoffentlich deutlich genug ausgedrückt.


    Die Hilfe liegt nun in der Einsicht des ortsansässigen Prüfers.

    Meiner Meinung nach bespricht man solche Aktionen im Vorab mit er jeweiligen Prüfstelle bevor man da was investiert.

    Es gibt keine Wunder sondern nur Vorschriften und Einsichten.


    Vielleicht ist es ja auch denkbar das man sich einen kompletten Satz 16 Zoll Felgen schiesst wenn man unbedingt auf diese Reifengrösse umrüsten will.

    ;)

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    Nebenbei bemerkt habe ich in der Schule früher niemals das Thema verfehlt, selbst beim Abitur nicht.

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:


    :barett-sch:

  • Moin,

    Also, ich hab letztes Jahr in September die 235er auf den für die Schweizer normalen 5,5er Felgen ohne Probleme eingetragen bekommen.

    Hilfreich war

    - ein ausführliches Gespräch mit dem Prüfer was ich gerne hätte und wie er es gern sehen würde damit es passt.

    - dass das Profil der Reifen nicht so breit war und nicht drüber schaut (Falken MT)

    - Gutachten (alt) mit der kombi dabei

    - Tabelle mit den Fotos zur Tachoabweichung, das hat ohne Modifikationen sehr gut gepasst. Vorher ging er mit den 205 oder auch 225ern schon deutlich vor, jetzt geht er recht genau.

    - Lenkeinschlag getestet und eingestellt

    Die Eintragung war zusammen mit RECARO-sitzen und selbstgebauter Adapter und gleichzeitiger H-abnahme ganz offiziell beim TÜV Süd.

    Ich hoffe ja mal das es Bestandsschutz gibt, ich will beides auf keinen Fall mehr hergeben :P

    Schönen 2. Advent

    Michael

  • Also wenn das Fahrzeug mehr wie 7 Jahre stillgelegt wurde, dann löscht das KBA alle Daten und §23 ist notwendig.

    Zur Wiedererlangung der Zulasung reicht dann aber ein normaler Tüv und die Datenbestätigung.

    Das kann auch ein alter Fahrzeugbrief mit den Eintragungen sein.

    Der alte Brief wird zwar eingezogen ( PrüfungZoll/Polizei) kann aber nach einer gewissen Zeit wieder abgeholt werden.

    Daran sollte man denken.Die Eintragungen sollte natürlich auch nicht gegen gültige Bestimmungen verstossen.

    Explizit Bestandsschutz haben alle Daten aus der Datenkarte (Herstellerdatenkarte bei Erstauslieferung) .


    Genau kann man es hier nachlesen

    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/FZV.pdf

    wenn man es versteht.....

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:


    :barett-sch:

  • Die Regelung, dass nach 7 Jahren die Betriebserlaubnis eines Kfz erlischt, gibt es schon lange nicht mehr. Der Kfz-Brief ist wie eine Geburtsurkunde und ist ein Autoleben lang gültig bis zur Verschrottung.

    §23 ist der Oldtimerparagraph. §21 ist die Vollabnahme nach Erlöschen der BE.

    Der Oldtimerstatus bleibt ebenso ein Leben lang erhalten wenn nix verändert wird (auch nach längerer Abmeldung), zeitgemäße Umbauten bis 10 Jahre nach EZ sind mögl. u. Können auch später eingetragen werden. Bei jeder HU wird geprüft ob das Kfz noch würdig ist, den Staus Oldtimer zu haben (also z.B. Korrosion, Lackschäden u.a.m. Aberkennung H-Kennz.)

    Der Kfz-Brief gehört zum Fahrzeug, Eigentum Halter. Einziehung ist rechtswidrig. Nur weil die Behörde sicherheitshalber abwartet, ob beim nächsten Rechnerlauf die Kopie des Briefes im System ist, wollen sie ihn so lange behalten.

    Gerade in den alten Briefen steht vieles drin, was neuerdings weggelassen wird. Auch entwertet ist es nach wie vor ein Dokument, was bei Änderungsabnahmen wichtig sein kann.

    Also man kann auch einen Oldtimer nach 10 Jahren mit einer ganz normalen HU nach §29 StVZO wieder auf die Straße bringen. Was einmal zugelassen war, auch wenn es nur 1 Tag war, hat Bestandsschutz, bis auf ganz wenige Ausnahmen wie z.B. Warnblinkanlage, die damals bei allen nachgerüstet werden musste (siehe alten §72 StVZO).

  • Nit dem § 23 hast du natürlich recht.Trotzdem löschen Sie die Daten aus Ihrem fahrzeugverzeichnis.

    So stehts in der FZV von 2023. Eigentlich unverständlich.

    Man ist jedenfalls gut beraten die alten Briefe aufzubewahren.

    Das erspart viel Recherche und Ärger

  • Ok, dann löschen sie die Daten, was aber bei den heutigen Möglichkeiten und dem "Datenhunger" der Behörden kaum nachvollziehbar ist. Dann hätten sie auch nix mehr, wenn jemand den Verlust (geklaut) seines Fahrzeuges u. der Papiere anzeigt....

  • Opa und Seitzmi haben angedeutet, dass sie das alte Gutachten noch haben (235 iger auf 5,5 Zoll). Es wäre hilfreich, wenn man dieses, auch wenn es ungültig ist, bei einer 21 iger Abnahme vorlegen kann. Es wäre eine Arbeitshilfe für den AAS (Amtl.anerk.Sachv.). Wenn so etwas schon früher unter gleichen Bedingungen abgenommen wurde, gibt es dem AAS mehr Sicherheit, es einzutragen.

    Die sind auch nur Menschen, können nicht alles wissen und sind auch unsicher bei nichtalltäglichen Eintragungen. Viele AAS ( nicht die selbständigen sondern die Angestellten) haben da keinen Bock drauf und wimmeln dich ab.

  • Dann hätten sie auch nix mehr, wenn jemand den Verlust (geklaut) seines Fahrzeuges u. der Papiere anzeigt....

    Wenn es sich um den Verlust bei einem angemeldeten Fahrzeug, egal jetzt ob Papiere oder Auto weg, handelt, dann haben die natürlich alle Daten gespeichert. Wobei man dann aber wissen sollte welches Kennzeichen das Fahrzeug hat.

    Wenn dir die Papiere eines abgemeldeten Fahrzeugs abhanden kommen, dann hängt es wirklich davon ab wie lange der Wagen schon abgemeldet ist.

    Denn Bestandsschutz hast du nur auf Eintragungen in Brief/Schein den du auch besitzt. Ist nix mehr da muß alles neu eingetragen werden. Das ist an vielen Punkten heute nicht mehr möglich.

    Deshalb, Fahrzeugpapiere immer sicher aufbewahren. Ggf. Tresor oder Bankschließfach. Nicht in der Schublade der Werkbank in der Werkstatt.

  • Beispiel: Bürger verkauft Auto, nach mehr als 7 Jahren bekommt er Besuch von der Kripo. Grund: Mit dem Fahrzeug, was zuletzt auf ihn zugelassen war, wurde eine kriminelle Handlung ausgeführt ( Beispiel: In einer Talsperre wurden Autos versenkt). Ident.Nr. ist einziger Anhaltspunkt... Den letzten Halter hamm'se am Ar.... . Kaufvertrag.. Ausländer... nicht greifbar... Woher hat Kripo die Daten? Alle Kfz, die nicht endgültig stillgelegt / verschrottet wurden, bleiben in der Datenbank. Das ist möglich, sinnvoll u. notwendig. Manchmal kann es zur Aufklärung auch wichtig sein, was an dem Fahrzeug verbaut war (Spoiler u.d.m.) Siehe Kopie Brief... Ich will nicht recht haben, nur anregen zum Nachdenken.

  • So ein Gutachten hatte ich auch mal von Fulda für 215 45 17 auf 9,5 Zoll Felgen.... aud einem A38L

    letztere ware halt ziemlich breit ... umgekehrtes Problem

    Von Fulda bekommt man sowas per Email nach tel. Anfrage.


    Das bezieht sich aber jetzt wirklich nur auf herstellerbezogene Reifen.

    man kann ja mal bei den Reifenherstellern nachfragen ob Sie sowas zur Verfügung stellen.


    Für Reifen aus fernost (China ) wird sowas nicht so einfach zu beschaffen sein...


    Jetzt ist alles komplett, sieht man mal von dem Rattenschwanz an Auflagen die man beachten muss.


    https://www.multi-board.com/board/index.php?attachment/129589-reifengutachtenpuch230gew461-pdf/

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:


    :barett-sch:

  • Danke Dir Jottka. Es ist ein Teilegutachten und gilt nach wie vor auch wenn es von 1999 ist. Es gab dann noch Prüfberichte, deren Gültigkeit generell zu einem Stichtag (muss ich nachschaun) abgelaufen war.

    Friedrich: Reifenfabrikatsbindungen gibt es bei PKW schon lang nicht mehr.

    Maßgebend ist immer nur die Einhaltung Last- u. Geschwindigkeitsindex. Also egal was für ein Lastindex bei den eigetragenen Reifen steht ( die haben das genommen, was auf den mont. Reifen stand) in Tabelle Lastindex Zuordnung Achslast gehen, LI auf Reifen muss größer/gleich dem selbst ermitteldem LI sein. Analog mit Geschw. Index verfahren. Und nat. Dimension muss passen. Forderung nach z.B. C-Reifen oder Reinforced bei z.B. Hundefängern sind gegenstandslos, auch wenn es in den Papieren steht.

    Die Reifenhersteller sind verpflichtet, die vorgegebenen Toleranzen der Abmaße des Reifens einzuhalten.

    Grüße u. Danke

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