Adapter Ringöse --> Kugelkopf AHK

  • Hallo Freunde,


    hat einer diese Adapterkupplung der schweizer Fa. Staku in Gebrauch bzw. hat Erfahrung damit. Von Prinzip her finde ich die gut.
    Was mich besonders interessiert : Was sagt der TÜV dazu ? Kann ich die mit den Gutachten hier in D verwenden ?
    Vorteil wäre : ich kann die montierte AHK weiter nutzen und brauche kein Wechselsystem oder evtl. einen neuen AHK- Bock.


    http://www.staku2010.com/Staku…weiz_St.Gallen_Gossau.htm


    Gruß Ingo


  • So stehts da.


    Also noch ein Moment warten.


    Gruß


    Peter

  • Hallo,
    das die Zulassung in Arbeit ist, steht da schon ungefähr 2 Jahre.
    Das Ding ist technisch sicherlich in der Lage alle üblichen Aufgaben zu bewältigen, aber eben nicht zugelassen.
    Ist allerdings auch nicht ganz billig.
    Günter

  • Moin, an einem britischen LKW habe ich einmal einen Adapter gesehen, um einen Anhänger mit Kugelkopfkupplung an die Bolzenkupplung anzuhängen. Und da hing ein ganz normaler Wohnwagen dran. So etwas müsste es für die K1D oder K0D geben. ;) Gruß

  • Hi Ingo,


    die STAKU paßt leider nicht für die NATO Öse - hab' meine letzten Donnerstag Herrn Harder zurückgegeben.Es gibt weder einen passenden Adapter vom Innendurchmesser, noch ist das Schraubgewinde lang genug, so daß man den Deckel nicht arretieren kann. Die Schrauben der NATO-Öse sind genau dort, wo die hintere Führung der STAKU den Hals führen sollte. Die STAKU paßt leider nur für die kleinere schweizer Militäröse und Schäferkarren...siehe Bilder:





    raicar

  • Hallo Raicar,


    hmm, das hätte ich nun nicht gedacht.


    Ich war eigentlich kurz vor dem Kauf. Und Schweizer Armeeanhänger habe ich nicht. Auf der Seite hieß es , das man sich Adapter anfertigen lassen kann. Bei Dir könnte man evtl. noch die Schaube ein Stück nach hinten versetzen , aber wäre nur eine Notlösung ....Danke für die Info. !


    Gruß Ingo

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

  • Hallo,


    ich überlege mir, den Adapter für meinen Anhänger 87 zu kaufen - habt Ihr eine Bezugsquelle in .de die einen Preis wie in der Schweiz bietet? Passt der Adapter überhaupt für den Anhänger 87? Vielleicht gibt es ja hier User die dieses Teil im Einsatz haben und Ihre Erfahrung teilen möchten.


    Vielen Dank.

  • Hallo zusammen,


    ich habe Neuigkeiten:


    "Der Adapter ist für alle Anhänger bis max. 3,5 Tonnen zugelassen.
    Die Begrenzung der 3,5 Tonnen sind unbedingt einzuhalten da die Kugelkopfvorrichtung nur für 3,5 Tonnen zugelassen ist.


    Bei einem Innendurchmesser von 50mm darf die Dicke der Deichselöse max. 30mm sein
    Bei einem Innendurchmesser von 40mm darf die Dicke der Deichselöse max. 37mm sein"


    Beim Anhänger 87 kenne ich die Maße der Deichselöse nicht, da mein Hänger noch nicht angeliefert wurde.

    "Der Adapter ist als Abschleppadapter in allen EU Länder zugelassen. Das heisst, dass Sie den Anhänger von A nach B abschleppen oder Überführen dürfen.Sie können auch den TÜV Bericht ausdrucken und mitführen. In den 20 Geschäftsjahren Jahren hatten wir damit noch keine Probleme"


    davon gehe ich aus, dass "abschleppen" auch "nutzen" ist ;)

  • davon gehe ich aus, dass "abschleppen" auch "nutzen" ist


    Moin - da sollte man nochmal hinterhergehen.
    Die Formulierung ist ja nicht zufällig so gewählt.
    Es bezieht sich einer Meinung nach nur auf Leerfahrten zum
    Abschleppen und Überführen.
    Mit Ladung bedarf der weiteren Klärung.

  • Hallo Pi-jay,


    also ich habe diesn nachgefragt - bisher keine Antwort. Ich bin gespannt. Sonst werde ich mir eine zweite Zugöse beschaffen müssen:

    • beidseitig verzahnt weil höhenverstellbar

    und dann hier ein ziviles Zugmaul montieren

  • das müsstet ihr aber klären, Der Gesetzgeber unterscheidet doch zwischen schleppen und abschleppen im Bereich der Fahrerlaubnisse.
    Abschleppen , ist im Falle einer NOtsituation (Schaden,Totalausfall) mit der Fahrerlaubnis des ziehenden Fahrzeuges erlaubt
    Schleppen , ist ein Transport von A nach B , da brauchst du die Fahrerlaubnis für das ziehende UND das schleppende Fahrzeuge.
    Früher war das der Unterschied zwischen Klasse 2 und 3, mit einem (übertrieben) Pkw durftest du in einer Notsituation sogar einen Lkw abschleppen,
    dies aber keinesfall bei schleppen. SChorsch

  • Hallo,


    Nun habe ich die Antwort:


    "Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Anhänger beladen, aber das gesamt Gewicht darf die 3,5 Tonnen
    nicht überschreiten weil der Kugelkopf nur für 3,5 Tonnen zugelassen ist.
    Der einzige Nachteil ist zur Zeit, dass Sie keine Abnahme bei der Motorfahrzeugkontrolle machen können.
    Zur Beruhigung es sind Stand heute über 25‘000 Stück in ganz Europa unterwegs."

  • Zur Beruhigung es sind Stand heute über 25‘000 Stück in ganz Europa unterwegs."


    das wird die rennleitung im falle einer kontrolle nicht interessieren.
    in amerika fahren auch millionen kupplungssysteme rum, die bei uns niemals zulassungsfähig sind. wir sind leider in deutschland und dort ist alles so lange "schlecht", bis es auf dem papier gut ist.
    Ich persönlich würde das ding einfach optisch etwas verdecken und fahren :)

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